Vom Winde verwöhnt

“Anders als andere Investoren müssen Bürgerwindparks bei der Planung kein Gutachten nach dem strengen Bundesimmissionsschutzgesetz vorlegen, so steht es im neuen EEG.” 
Als wären die geschönten Schallgutachten nicht schon schlimm genug, werden dann künftig garkeine Schallgutachten mehr verlangt? Die stellen dann erst mal die Anlagen hin, und wenn es zu laut sein sollte, dann müssen die Bürger dagegen klagen – oder wie muss man sich das vorstellen?
Der Rechtsstreit um die zu laute Enercon Anlage in Ammerfeld hat 7 Jahre gedauert!
Uns das dann noch als “Demokratisierung der Energiewende” verkaufen zu wollen, ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.
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