Für Windpark: Archäologische Fundstellen mit Raupe planiert

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Quelle: https://www.wp.de/staedte/kreis-olpe/kulturelles-erbe-mit-der-raupe-planiert-id210593875.html

Anmerkung: Gibt es ein anderes Land, das seine Kulturgüter, seine Geschichte, Natur, Landschaft und Menschen einer “Stromwende” opfert?

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Video: Der Beerfelder Galgen und die Windräder

Jörg Rehmann sprach mit Horst Schnur, von 1991 bis 2009 Landrat des Odenwaldkreises über das mittelalterliche Denkmal. Die Grafen zu Erbach-Fürstenau planen mit Billigung der Landesregierung, das Denkmal durch umfangreiche Windkraftbauten im Landschaftsschutzgebiet zu “umzingeln” und damit zu verschandeln. Der Landrat a.D. Horst Schnur spricht über die Geschichte des Denkmals, der Region sowie über wirtschaftliche Perspektiven des Tourismus – und die Gefährdung durch die Windkraft.

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Angersbacher Hügelgrab aus der Jungsteinzeit – oder: Archäologie vs. Windkraft

Nach der Novellierung des hessischen Denkmalschutzgesetzes wird Alles dem Windwahn geopfert!

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Quelle: http://www.lauterbacher-anzeiger.de/lokales/vogelsbergkreis/wartenberg/angersbacher-huegelgrab-aus-der-jungsteinzeit-oder-archaeologie-vs-windkraft_17763319.htm#3

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Novellierung des hessischen Denkmalschutzgesetzes

Auch wenn die FDP Fraktion  bereits im Juli und November auf die Denkmalschutz-Novelle hinwies, wurde sie nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit am 6.12.2016  verabschiedet. Sie enthält diverse Veränderungen, ganz im Sinne grüner Windkraftausbaupolitik.

Abstimmung dazu im hessischen Landtag:

  • CDU, Bündnis 90 / die Grünen, SPD: dafür
  • FDP: dagegen
  • Die Linke: Enthaltung

§9 (1) Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima‐ und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen.

§18 (4) Wenn das öffentliche Interesse an der beabsichtigten Maßnahme entgegenstehenden Gründen des Denkmalschutzes überwiegt, ist die Maßnahme zu genehmigen.

Klimaschutz ist ohnehin als öffentliches Interesse definiert, d. h. dem Bau eines geplanten Windindustrie”parks” kann nach dieser Definition der Denkmalschutz nicht mehr entgegenstehen!

Die komplette Novelle des (Anti)-Denkmalschutzgesetzes zum Nachlesen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/03570.pdf

Mit Dank an Vernunftkraft Odenwald

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FDP-Hessen Clearingstelle Taunuskamm

Eines der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates ist es, dass Behörden nur auf der Basis von Recht und Gesetz handeln. Die Grünen können die Gesetze nicht ändern, weil es dafür keine Mehrheit gibt. Deshalb sollen nun auf dem Verwaltungsweg rechtsstaatliche Grundregeln außer Kraft gesetzt werden. Ich erwarte vom Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, dass er dem Treiben seiner Ministerin endlich ein Ende setzt und sie an ihren Amtseid erinnert.“

http://fdp-fraktion-hessen.de/meldung/clearingstelle-taunuskamm/

Frankfurter Rundschau:  Weiter Debatte um Windräder
http://www.fr-online.de/rhein-main/windkraft-weiter-debatte-um-windraeder,1472796,35018368.html

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„Rettet den Taunuskamm“ verklagt Umweltministerin

Wiesbaden. Die Initiative „Rettet den Taunuskamm“ hat jetzt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) eingereicht, um die Protokolle der ersten drei Sitzungen dieser Clearingstelle einsehen zu können. Dem Wiesbadener Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann (SPD) wirft die Initiative vor, eine neue Stellungnahme der Wiesbadener Denkmalschützer zurückzuhalten.

Die Redaktion von VKH bittet die Kommentare zu bewerten, und/oder Kommentare zu schreiben.

http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/wiesbaden-taunuskamm-windkraft-windprojekt-taunusstein-clearingstelle-priska-hinz_17492078.htm

 

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FDP-Fraktion Hessen: Denkmalschutzgesetz droht in Anti-Denkmalschutzgesetz umzuschlagen

Die kulturpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Nicola BEER, befürchtet, dass das von CDU und Grünen in den Landtag eingebrachte Gesetz zu einem Rückschritt für den Denkmalschutz in Hessen führen wird:

„Der vorgelegte Entwurf des Denkmalschutzgesetzes birgt die Gefahr, dass durch die nun ‚bei allen Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden besonders zu berücksichtigenden Belange des Ressourcen- und Klimaschutzes‘ selbst bei Einzelfallprüfungen zukünftig zum Beispiel dem Bau einer Windkraftanlage stets Vorrang vor der visuellen Beeinträchtigung eines Denkmals eingeräumt wird.

Denkmalschutzgesetz

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