Von Friedhelm Ost
Im Endspurt dieser Legislaturperiode haben die Bundesregierung und die Koalition von CDU, CSU und SPD im Bundestag die Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 beschlossen. Damit mögen die Politiker den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, Nachhaltigkeit im Klimaschutz für die heute jüngere Generation anzustreben oder gar zu garantieren, durchaus Genüge getan haben. Doch bestehen berechtigte Zweifel, ob diese ehrgeizigen Ziele in der realen Energiewelt überhaupt zu erreichen sind.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach „Klimaschutz“ auch Grundrechte toppt, denn sonst geht die Erde unter und wir müssen alle sterben oder so ähnlich, ist schon reichlich und zutreffend kritisiert worden, auch aus glasklar
Es gibt unzählige Gründe, angesichts des Karlsruher Klima-Urteils aus dem Staunen nicht mehr rauszukommen. Es ist wirklich unglaublich, auf welches Niveau das oberste deutsche Gericht, die institutionalisierte dritte Gewalt im Staate, mit dem Urteil gesunken ist. Es hat sich das absurde, durchaus nicht wissenschaftlich seriöse Narrativ der schlimmsten Klimapaniker zu eigen gemacht und über die Verfassung gesetzt. (Fritz Vahrenholt hat dazu aktuell bemerkenswerte und lehrreiche, wirklich wissenschaftliche