Gutachter Dirk Bernd von MUNA e.V. zeigt Verstoß gegen §44 BNatSchG an

Stotz / Range ist Vorranggebiet 2/112 bei Reichelsheim, das als „Weißfläche“ später vom RP beschlossen werden soll. Für die Projektierer „lohnt“ sich deshalb die Störung der Brutplätze!  

von: bernddirk@xxx Gesendet: Mo., Mai 13, 2019 at 10:43

Betreff: Hubschrauber über Stotz/Range

16.04. zwischen 11:04 und 11:15 Uhr flog ein Helicopter ca. 8 Schleifen über dem bewaldeten Höhenrücken Stotz/Range und flog ins Ostertal, dort verweilte er längere Zeit. Mein Standort zur Beobachtung von Brutvogelarten war das Gersprenztal. Die Flughöhe über Wald lag z.T. deutlich unter 100m. 2 Personen waren erkennbar. Die Brut von Mäusebussarden, Rot- und Schwarzmilanen wurden gestört. Dies stellt gemäß den Verbotstatbeständen der Naturschutzgesetzgebung § 44 BNatSchG Abs. 1 eine strafbare Handlung dar. MfG Dirk Bernd

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald

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Rhein-Hunsrück-Kreis: Windenergieanlagen in der Gemeinde Horn dürfen nicht gebaut werden

Gebiet von einer Windkraftnutzung im Hinblick auf das Vorkommen des Schwarzstorchs ausgeschlossen!

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises erteilte der Rechtsvorgängerin der beigeladenen Gesellschaft unter dem 29. Dezember 2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Bereich der Ortsgemeinde Horn (Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 92 m). Für diese Anlagen und eine geplante dritte WEA war bereits am 22. Juli 2013 ein Vorbescheid im Hinblick auf eine seinerzeit geplante Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Simmern erteilt worden. Der gegen diesen Vorbescheid erhobene Widerspruch des NABU Rheinland-Pfalz, eines Naturschutzverbandes, wurde vom Kreisrechtsausschuss am 24. Februar 2016 zurückgewiesen; eine Klage wurde seinerzeit nicht erhoben. In dem Flächennutzungsplan in der 13. Änderungsfassung ist das hier betroffene Gebiet von einer Windkraftnutzung im Hinblick auf das Vorkommen des Schwarzstorchs ausgeschlossen. Nach Erstellung einer Raumnutzungsanalyse im Jahr 2016 wurde der Genehmigungsantrag für die dritte WEA zurückgenommen.

Der gegen die Genehmigung vom 29. Dezember 2016 erhobene Widerspruch des NABU Rheinland-Pfalz wurde vom Kreisrechtsausschuss des Beklagten zurückgewiesen. Mit der anschließenden Klage macht der NABU Rheinland-Pfalz geltend, die Genehmigung verstoße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften zum Schutz von Rotmilan, Schwarzstorch und Wespenbussard sowie gegen den Flächennutzungsplan und das Landesentwicklungsprogramm IV.

Die Klage hatte Erfolg. Die angegriffene Genehmigung, so das Gericht, sei rechtswidrig. Im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung habe die Genehmigung im Hinblick auf den Schutz des Rotmilans und des Schwarzstorchs nicht erteilt werden dürfen. Die bezüglich des Rotmilans eingeholte Raumnutzungsanalyse sei mangelhaft und eine solche fehle hinsichtlich des Schwarzstorchs gänzlich, obwohl sie erforderlich sei. Die im Verfahren vorgelegte Raumnutzungsanalyse zum Rotmilan sei nicht geeignet, hinsichtlich des Rotmilans das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. das Vorliegen des Störungstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ausreichend auszuschließen. Diese Raumnutzungsanalyse habe wesentliche Zeiträume für die Erfassung des Flugverhaltens der beiden in einem Abstand von zwischen 1.095 m bzw. 1.420 m von der WEA 2 und 1.335 m bzw. 1.770 m von der WEA 1 entfernt nistenden Rotmilanpaare, deren Beobachtung nach dem hier geltenden „Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ (Naturschutzfachlicher Rahmen) wegen der Lage der Horste im 1.500 m-Bereich zu den WEA unabdingbar sei, nicht berücksichtigt. Die gesamte Zeit der Balz, des Nestbaus und die frühe Brutphase sei von den erst am 3. Mai 2016 begonnenen Beobachtungen nicht abgedeckt, obwohl diese nach den Vorgaben des Naturschutzfachlichen Rahmens schon im März beginnen müssten.

Ohne vorherige Raumnutzungsanalyse sei hinsichtlich des Schwarzstorchs der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegeben. Nach Aktenlage bestehe kein Zweifel daran, dass sich jedenfalls im 1.000 m-Bereich zu einer WEA ein im Jahr 2012 und noch im Jahr 2014 besetzter Schwarzstorchhorst befunden habe. In ca. 3.600 m Entfernung befinde sich ein durchgehend seit 2013 besetzter Horst. Damit hätte nach dem Naturschutzfachlichen Rahmen wegen der Lage im 3.000 m-Tabubereich vorab eine Funktionsraumanalyse durchgeführt werden müssen; ihre Unterlassung sei rechtswidrig, selbst wenn der Horst im 1.000 m-Ausschlussbereich im Jahr 2016 keinen Bestand mehr gehabt habe. Der Fortpflanzungsbereich des Schwarzstorchs von 200 m um den Horst als Niststätte gelte nach dem Naturschutzfachlichen Rahmen erst nach mehr als fünf Jahren Nichtnutzung als aufgegeben.

Es komme daher nicht mehr auf die in der Widerspruchsentscheidung weiter erörterten möglichen Verstöße und Beeinträchtigungen an.

Quelle

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11. April 2019, 4 K 269/18.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.

 

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Erbitterter Streit: Seeadler gegen Windkraft

Plötzlich stand er da mitten im Feld. Ein hoher Mast mit einem Lautsprecher. Der Jäger Michael Schmolinski hat ihn zufällig entdeckt. Der Lautsprecher beschallt eine Nisthilfe für den Adler. “Dass das so eine Anlage ist, damit hätte ich nie gerechnet. Dass man zu solchen Mitteln greift. Das hat nur die Funktion, dass der Vogel vergrämt werden, sich hier nicht niederlassen soll.” Denn auf dieses und auf andere Felder im mecklenburgischen Kreien will eine Windkraftfirma 14 Windräder stellen – jedes über 200 Meter hoch.

Nistplatz vs. Lautsprecheranlage – der Konflikt in Kreien um neue Windräder wird in der Höhe ausgetragen.

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Beitrag des NDR.

 

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PM der NI: Verwaltungsgericht Freiburg erklärt die Genehmigung der beiden Windparks Blumberg und Länge als rechtswidrig

19.03.2019 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich:
Verwaltungsgericht Freiburg erklärt die Genehmigung der beiden Windparks Blumberg und Länge als rechtswidrig und verhängt für beide Windparks ein Bauverbot:

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Mehr auch VG Freiburg Beschluß vom 15.2.2019, 10 K 536/19

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Zerteilter Rotmilan unter Windkraftanlage

Bildquelle: Siegener Zeitung

Ein zweigeteilter Rotmilan wurde am Mittwoch unter einem von vier Windrädern der Bad Berleburger Windkraftvorrangzone Osterholz bei Sassenhausen und Weidenhausen gefunden.

Anschließend übergab der Finder den Vogel an Michael Düben vom Nabu Siegen-Wittgenstein. „Der Körper des Milans wurde eindeutig durch die Windkraftanlage zerteilt“, berichtete Düben gegenüber der Siegener Zeitung.

Auch die Westfalenpost berichtete.

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PM der Naturschutzinitiative e.V.: Keine Windindustrieanlagen im Waldgebiet Graburg!

Dieses unhaltbare Vorgehen hier zeigt erneut, dass die hessische Landesregierung und ihre Umweltministerin nach Ansicht der NI ihrer Verantwortung für den europäischen Artenschutz nicht genügend nachkommen.

Download (PDF, 183KB)

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Ronneburg: Vier Horstbäume illegal gefällt?

Von der Bürgerinitiative „Rettet das Ronneburger Hügelland e. V.“ wurden vier Horstbaumfällungen (3 Rotmilanhorste, 1 Schwarzmilanhorst) bei der Unteren Naturschutzbehörde in Friedberg angezeigt. “Mittlerweile ermitteln Staatsanwalt und Kripo.

Der Naturraum rund um die Ronneburg ist ein bedeutendes, anerkanntes Dichtezentrum des streng geschützten Rotmilans”, teilt die Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung mit.

Weiterlesen bei Vorsprung online!

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Verhalten von Schwarzstörchen im Brutplatzumfeld gegenüber Windenergieanlagen – zwei Beispiele aus Hessen

Aus der Fachzeitschrift “Vogel und Umwelt” der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (Band 23 – 2018, Seite 107 – 114)
von Stefan Stübing, BadNauheim und Matthias Korn, Linden

Fazit:
Kein Meidungsverhalten der Schwarzstörche gegenüber Windindustrie-Anlagen!

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