Windkraftanlage bei Dornum abgebrannt

Den starken Winden der beiden Stürme „Xavier“ und „Herwart“ hatte sie noch getrotzt – am Montagmorgen (30.10.2017) wurde eine Windkraftanlage in Westerholt dann Opfer der Flammen.

Mehr erfahren: http://www.wattenrat.de/2017/10/30/windkraftanlage-bei-dornum-abgebrannt/

und https://www.nwzonline.de/friesland/blaulicht/westerholt-spektakulaeres-feuer-windrad-in-westerholt-niedergebrannt_a_32,1,934141708.html

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Arbeiter klagt zunächst nur über Unwohlsein: Mann stirbt auf Windradbaustelle

Auf einer Windradbaustelle im Ochsenwerder Landscheideweg ist am 26.10.2017 ein Mann gestorben. Der Arbeiter hatte zunächst nur über Unwohlsein geklagt und daraufhin die Höhenrettung alamiert.

Die Einsatzkräfte versuchten den Mann noch auf dem Gerüst zu reanimieren, leider erfolglos. Die Höhenrettung konnte nur noch den Leichnahm bergen. Wie es zu dem Unwohlsein kam und warum der Mann verstarb ist bislang noch nicht klar.

Quelle: http://www.hamburg1.de/nachrichten/33422/Mann_stirbt_auf_Windradbaustelle.html

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Windkraftanlagen werden offiziell lauter

Die Mühlen werden immer höher – eine neue Rechenmethode berücksichtigt das und macht den Ausbau der Öko-Energie komplizierter.

Mit dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende September erstmals die Justiz die neue Rechenmethode als aktuellen, bei Genehmigungen anzuwendenden Stand der Technik eingestuft.

Weiterlesen: https://www.e-pages.dk/flensburgertageblatt/1621/article/647071/3/1/render/?token=9e3f0e5ac3760111e772f80b2d96b47d

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Schallopfer: Drei neue Erfahrungsberichte

Auf der windwahn Schallopferseite www.opfer.windwahn.de sind 3 neue Berichte aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hessen veröffentlicht.

In den drei Beiträgen berichten Anwohner über ihre gesundheitlichen Probleme, nachdem in der Nähe Windkraftwerke in Betrieb gegangen sind.

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/10/22/3-neue-erfahrungsberichte/

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Windkraftanlagen: 20 Kilometer und mehr – Infraschall wirkt

Ruhrkultour analysiert in diesem Beitrag die Auswirkungen des Infraschalls und stellt verschiedene Studien vor.

Neue Forschungsergebnisse über Auswirkungen des Infraschalls von Windkraftindustrieanlagen auf das menschliche Gehirn sowie Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und Störungen der Messstationen zur Überwachung von Erdbeben und Kernwaffentests, stützen die Forderung von Windkraftgegnern nach einem sofortigen Ausbaustopp für Windkraftanlagen.

Weiterlesen: http://ruhrkultour.de/windkraftanlagen-20-kilometer-und-mehr-infraschall-wirkt/

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Hunsrückdörfer wehren sich gegen Lärmbelästigung

Windräder, soweit das Auge reicht. In Schnellbach im Hunsrück beeinträchtigen über 20 Windenergieanlagen nicht nur den Ausblick, sondern durch den Lärm auch die Gesundheit der Schnellbacher. Diese fühlen sich mit ihrem Problem allein gelassen.

Bericht des SWR vom 12.10.2017

Quelle: http://www.ardmediathek.de/tv/zur-Sache-Rheinland-Pfalz/Hunsr%C3%BCckd%C3%B6rfer-wehren-sich-gegen-L%C3%A4rmbel/SWR-Rheinland-Pfalz/Video?bcastId=6223218&documentId=46905444

 

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FAZ: Windige Geschäfte

Ostfriesland ist mit Windrädern zugepflastert. Bürger leiden unter Lärm und wettern gegen einen angeblichen Filz aus Politik und Windkraftbetreibern. Ein Besuch im umkämpften Gebiet.
Von Michael Ashelm

Die volle Dröhnung: Das Dorf Roggenstede hat 260 Einwohner. Drumherum stehen 213 Windkraftanlagen – deutscher Rekord.

Leseprobe:

Herrmann Oldewurtel sitzt in seinem Büro und rührt in der Teetasse. Dann steckt er sich eine Zigarette an und erzählt. Von dem Druck in der Luft, von den Kopfschmerzen, den tränenden Augen und der Übelkeit. Weht der Wind zwei bis drei Tage, beginne die Haut zu jucken. Und wenn er abends im Bett liegt, stolpere das Herz und der Blutdruck gehe hoch. „Morgens ist man so gerädert, als hätte man gar nicht geschlafen.“

Den kostenpflichtigen Artikel können Sie hier erwerben: http://plus.faz.net/wirtschaft/2017-10-07/windige-geschaefte/64619.html?GEPC=s2

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Stellungnahme des GuSZ zum Urteil des VG Düsseldorf “Schallschutz Interimsverfahren”

Zum Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25.09.2017, AZ 28 L 3809/17 nimmt die GuSZ wie folgt Stellung: „Stellungnahme des GuSZ zum Urteil des VG Düsseldorf “Schallschutz Interimsverfahren”“ weiterlesen

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NRW: Neue Hinweise zum Schallschutz

Neue Hinweise zum Schallschutz sollen auch für laufende Genehmigungsverfahren gelten

Nach Rücksprache mit mehreren Genehmigungsbehörden verschiedener Bundesländer ist davon auszugehen, dass ab sofort nicht nur für neue Genehmigungsanträge die Schallimmissionsprognosen nach dem Interimsverfahren gerechnet werden müssen, sondern auch in laufenden Projekten entsprechende Nachforderungen gestellt werden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist jetzt sogar noch einen Schritt weiter gegangen: Es hat eine „rückwirkende“ Anwendungspflicht der neuen LAI-Hinweise und des „Interimsverfahrens“ auf eine bereits im vergangenen Jahr erteilte, aber aufgrund eines Drittwiderspruchs noch nicht bestandskräftige Genehmigung angenommen (Az.: 28 L 3809/17 vom 25.09.2017).

Alles lesen: http://www.dombert.de/neue-hinweise-zum-schallschutz-sollen-auch-fuer-laufende-genehmigungsverfahren-gelten/

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Neues „Verfahren“ zur Schallausbreitungsberechnung bei Windkraftanlagen

Mit Dank an Sven Johannsen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat nun auf Ihrer 134. Sitzung am 05. und 06. Sept. 2017 in Husum den Ländern empfohlen, für die Ausbreitung des Schalls ausgehend von Windkraftanlagen das Interimsverfahren anzuwenden! 

Beschreibung des Interimsverfahrens:   fritzsche_26102016_interimsverfahren_wea

Welche Auswirkungen hat das neue Schallberechnungsverfahren an Stelle, bzw. im Vergleich der alten DIN 9613-2 nun auf die einzuhaltenden Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung? 

Nach dem neuen Verfahren werden sich die prognostizierten Schalleinwirkungen im Vergleich zur alten Schallprognose um etwa 3 bis 6 dB(A) erhöhen. Die Abstände zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung müssten im Grenzfall demnach größer ausfallen, und zwar um etwa das 1,5 bis 2-fache. 

Vereinfacht gesagt, keine Bodendämpfung mehr, eher leichte Verstärkung durch Reflexion… was auch so in etwa in Bereich der Bodendämpfung dort der Realität entspricht.

Fazit: bisher + 1,7 dB(A)     jetzt    –  3    dB(A) Differenz: 4,7 dB(A)

Für ALLE AKTUELL noch nicht genehmigte WEA-Planungs- und Bauvorhaben, kann und sollte daher eine Neuberechnung der Schallausbreitung nach Interimsverfahren eingefordert werden. Sollten Abstände zur Wohnbebauung dann hiernach zu gering ausfallen, kann und darf es auch KEINE GENEHMIGUNGSERTEILUNG geben! 
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