Unvollständige Untersuchungen? – Bürger wehren sich gegen Windkraftwerke

Der Plan auf den Moselhöhen bei Riol/Mehring Windkraftwerke zu errichten, stößt in der Bevölkerung auf immer mehr Widerstand. Trotz mehrerer Hinweise, dass sich im besagten Gebiet zu schützende Tierarten bewegen, sah die Verbandsgemeinde Schweich bisher keinerlei Grund zu einer genaueren Untersuchung.

In einem Schreiben an die Kreisverwaltung erhebt der Verein „Feller Gegenwind e.V.“, gemeinsam mit mehreren Bürgerinitiativen und der Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei, schwere Vorwürfe gegen die Verbandsgemeinde und einzelne Politiker.

http://lokalo.de/artikel/113451/unvollstaendige-untersuchungen-buerger-windkraftwerke

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Unterstützung für Naturschutzinitiative

Liebe Freunde und Mitstreiter/innen,
Bündnismitglieder und Freunde von Vernunftkraft,
sehr geehrte Damen und Herren,
unserem Bündnis Energiewende für Mensch und Natur e.V. gehören inzwischen mehr als 50 Bürgerinitiativen mit zusammen über 10 000 Mitgliedern an. Uns zur Seite steht seit wenigen Monaten die von Harry Neumann gegründete Naturschutzinitiative – http://naturschutz-initiative.de/ – , die unsere uneingeschränkte Unterstützung verdient. Auf ihrem mit allerlei bürokratischen Hemmnissen gepflasterten Weg zur überregional akzeptierten Klageberechtigung spielt auch die Mitgliederzahl eine nicht unerhebliche Rolle. Deshalb erlaube ich mir heute die Bitte um vielzählige Weiterleitung dieses Schreibens und der angehängten zwei Dateien. Je mehr vernünftige Leute aus unseren Reihen der Naturschutzinitiative beitreten, umso stärker kann und wird ihr künftiger Auftritt gegen unsere diversen Widersacher sein.
Herzliche Grüße
Uwe Anhäuser
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Ärzteblatt: Gesundheitliche Belastung durch Windkraftanlagen

Ärzteblatt AUSGABE 7 / 8 | JULI / AUGUST 2016
M E D I Z I N & W I S S E N S C H A F T // 3 3

L E S E R B R I E F
„Gesundheitliche Belastung durch Windkraftanlagen“

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Diese Passage wurde von windwahn unter
http://www.windwahn.de/index.php/wissen/hintergrundwissen/ta-laerm-medizinpolitischer-und-verfassungsrechtlicher-skandal.html
zur Verfügung gestellt.

 

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VLAB: Rotmilan versus Windräder – Klare Vorgaben des BayVGH für die künftige Rechtssprechung

In seinem Urteil vom 17.03.2016, Az. 22 B 14.1875 und 22 B 14.1876 fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die bisherige Rechtsprechung zur Problematik über das Vorkommen von Rotmilanen im Bereich von Windrädern zusammen und entwickelt sie positiv weiter. Das Urteil des BayVGH ist richtungsweisend und gibt klare rechtliche Vorgaben für die künftige Genehmigungspraxis in Bayern.

Die Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichtes kann auch als Präzedenzfall zu dem Thema „Windkraft versus Artenschutz“ für ganz Deutschland werden.

Mehr erfahren:
http://www.umwelt-watchblog.de/rotmilan-versus-windraeder-klare-vorgaben-des-bayvgh-fuer-die-kuenftige-rechtssprechung/

Download (PDF, 476KB)

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Kapitalanlagen in Windkraft: miese Rendite, spektakuläre Pleiten, windige Korruption, Energiewende am Ende?

Die Praxis sieht aber häufig anders aus berichtet der BSZ e.V.: Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. So haben Anleger des Emissionshauses EECH in Hamburg erfahren müssen, wie bei ihren als „sichere und lukrative Investition“ beworbenen Windkraft- und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von „sonnigen Zinsen zwischen 7 und 10 Prozent“ bescherte ihnen die Pleite des Unternehmens satte Verluste. Ähnliches erlebten die Anleihegläubiger des schwäbischen Unternehmens Windreich. Dem Windparkentwickler ging im September 2013 das Geld aus. Zuvor hatte das Unternehmen bei Anlegern 120 Mio. Euro eingesammelt. Im Mai 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ökostromproduzenten Prokon eröffnet. 74.000 Anleger hatten Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Den Anlegern versprach das Unternehmen hohe Renditen bis zu acht Prozent.

Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Windkraftanlagen“ anschließen.

http://www.businessportal24.com/de/kapitalanlagen-in-windkraft-miese-rendite-spektakulaere-pleiten-windige-korruption-energiewende-am-ende.html

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Bundesverfassungsgericht hat die Klage zurückgewiesen

Verfassungsklage wegen Verletzung des Grundgesetz-Artikels 2, Absatz 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit)

Bundesverfassungsgericht hat die Klage wegen Verfahrensfehlern als unzulässig zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht rügt, dass die Instanzen nicht eingehalten wurden.

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Wie Windräder unseren Wetterbericht verschlechtern

Der Deutsche Wetterdienst fürchtet, dass er nur noch eingeschränkt vor Unwettern warnen kann. Windräder bringen seinen Radar zunehmend durcheinander – jetzt sogar mit richterlichem Segen.

Die Lage ist so ernst, dass der DWD befürchtet, bald nicht mehr so zuverlässig wie bisher vor Sturm, Starkregen, Hagel und Schnee warnen zu können. Und das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt noch für zusätzlichen Zündstoff gesorgt.

In einem Urteil haben die Richter festgestellt, dass es der Wetterdienst hinnehmen muss, wenn im Arbeitsbereich seiner Wetterradaranlagen Windkraftanlagen errichtet werden. Und zwar ausdrücklich selbst dann, wenn die Rotoren Messergebnisse verzerren.

http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article140762133/Wie-Windraeder-unseren-Wetterbericht-verschlechtern.html

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FNP: Windkraft-Planungen in Südhessen – Eklat im Regionalverband

Dürfen die Mitglieder nicht über die Windenergiepläne abstimmen, weil sie samt und sonders befangen sein könnten? Ein Paragraf der Gemeindeordnung lässt sich in dieser Richtung auslegen. Jetzt müssen Regierungspräsidium und zwei Ministerien erst einmal die Gesetzeslage klären.

„FNP: Windkraft-Planungen in Südhessen – Eklat im Regionalverband“ weiterlesen

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DIE WELT: EU – Überschussstrom bietet Konflikte mit den Nachbarn, deshalb 2 Strompreiszonen schaffen

Die EU-Kommission droht Deutschland nach Informationen der “Welt am Sonntag” mit der Zerschlagung in zwei Strompreiszonen. Strom wäre dann in Süddeutschland deutlich teurer als im Norden.

Hintergrund der Überlegungen sind jahrelange Verzögerungen beim Ausbau der deutschen Stromnetze.

Der in die Nachbarländer überfließende Überschussstrom sei “eine Quelle politischer Konflikte und behindert die Integration der west- und osteuropäischen Strommärkte”, heißt es in Brüssel.

Am Jahresende möchte die Kommission Pläne für eine Marktordnung präsentieren, in der auch der Zuschnitt von Preiszonen angesprochen wird.

http://www.welt.de/wirtschaft/article155773887/EU-will-Deutschland-in-zwei-Strompreiszonen-teilen.html

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SH: Tragödie im Naturpark “Holsteinische – Schweiz”

Bei uns im Naturpark “Holsteinische – Schweiz” inmitten des Herzens der Großflächengemeinde Bosau am “Großen Plöner See” mit 15 Ortschaften und 3.500 Einwohnern (2100 Wähler- 220 ehrenamtliche aktive Feuerwehrler u. € 1 Mio. Schulden) auf sehr dünn besiedeltem windflächengeeignetem (nur 50% – das sind die politischen 2% Windeignungsflächen- der gesamten mit Gebäuden bebauten Landfläche. Der Wind weht, wenn er weht bei uns aber sogar auf 100% der Flächen einschl. Inseln).

Genehmigtes Baugebiet eben 50% für die ersten 5 GIGANTEN im Sommer 2017 von ca. 100 GIGANTEN nur in Bosau bis 2025  mit  200m Höhe und nur 400m Abstand zum nächsten 1 Fam.Haus  am ” Großen Plöner See”.

Inmitten der größten Vogelfluglinie Europas mit ca. 1 Mio. jährl.und u.a. Greifvögeln und z.zt.50 lebenden Seeadlerpaarem mit Kindern..

6000 GIGANTEN werden bis 2025 in SH verteilt auf 600 Gemeinden gebaut und welche Gemeinde zuerst die nächsten noch mehr GIGANTEN beantragt, bekommt sie dann im Windhundverfahren.

Das ist Fakt laut 3. Ministerialerlass SH vor 3 Wochen binnen 11 Monaten und wieder im Naturpark und nur 400m Mindestabstand unverändert zum 1. Erlass vom Juni 2015.

Die Widerspruchsfrist der Gemeinde Bosau endet in 7 Tagen am 31.Mai 2016.(Die Gemeindevertreter wollen aber nicht widersprechen – sie die 600 Gemeinden und Ihre Bürgermeister wollen endlich Gewerbesteuer bar kassieren –  ohne Arbeit, weil hoch verschuldet in SH).

ERGO ist am 1. Juni 2016 juristisch und damit rechtsgültig der Sack für “SH” Windkraftgegner politisch zugeschnürt.

Alles klar für 6000 GIGANTEN in SH (300% GRÜNSTROMSTEIGERUNG) ab Sommer 2017 Baubeginn bis 2025. Mehr und schneller schaffen das die GIGANTEN Ersteller personell und technisch nicht- deshalb läßt sich der GRÜNE MINISTER HABECK SH plötzlich mehr Zeit beim AUSBAU.

Liebe Grüße

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Brandenburg: Erleichterung der Kompensationsmaßnahmen für Bauherren

In Brandenburg werden die Umsetzungen von Kompensationsmaßnahmen für Bauherren u.a. erleichtert.
Der Erlass soll Investoren, Landwirten beziehungsweise Bauherren die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erleichtern.
„Kompensationsmaßnahmen sollen zukünftig weniger zulasten landwirtschaftlich genutzter Flächen gehen. Vielmehr sollen Landwirte in die Lage versetzt werden, selber Projekte umzusetzen, die zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds führen. Ein wichtiger, aber gewollter Nebeneffekt ist dabei, Landwirten zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen.“
Da Brandenburg mit seinen Ausgleichsmaßnahmen bisher extrem hinterher hinkt, soll hier anscheinend Unrecht durch eine neue Regelung „legalisiert“ werden. Gleichzeitig wird noch eine Einkommensquelle geschaffen.
Wenn noch nicht geschehen, werden wohl die anderen Bundesländer folgen.

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Windiges Geld: Dubiose Geschäfte mit der Windkraft

In Ostfriesland weht nicht selten ein scharfer Wind. Und genau das hat Kommunen im Landkreis Aurich in eine Art Goldgräberstimmung versetzt. Die Windkraft verspricht fette Gewinne, da will die öffentliche Hand gern mitverdienen. Faktisch hat der Landkreis Windräder beantragt, genehmigt, betreibt sie und soll nun auch noch für die Kontrolle zuständig sein. Und genau diese Kontrolle sehen vom Lärm der Windräder genervte Anwohner beim “Windunternehmer Landkreis” nicht gut aufgehoben.

http://www.vernunftkraft.de/panorama-mit-weitblick/

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