Die schmutzigen Tricks der Windkraft-Lobby

Ein BWE-Seminar mit dem Titel „Wen muss ich mir zum Freund machen?“ schulte Unternehmen im Umgang mit Gegnern.

Der Referent soll nach FOCUS-Informationen den Teilnehmern wörtlich „Dirty Tricks“ empfohlen haben. Schließlich sei im Krieg und in der Liebe „alles erlaubt“, so der PR-Mann aus der Branche, der in der Auseinandersetzung mit Bürgerinitiativen erprobt ist:

http://www.vernunftkraft.de/trick-verstaerkt-gebell/

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Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner – Folge 3

In Folge 3 der Artikelreihe von Prof. Michael Elicker zu den “Verbrechen der Saubermänner“ beschäftigt er sich mit „Der Strafbarkeit kommunaler Amtsträger durch den Abschluss von Nutzungsverträgen“.

Ohne Belang für die Strafbarkeit ist auch, ob die vertraglichen Abreden öffentlich oder nicht-öffentlich getroffen oder ob die Zuwendungen wegen ihrer Häufigkeit gar als sozialadäquat begriffen werden. Denn die Rechtswidrigkeit der Absprachen und der Planungen wird davon nicht beeinflusst. Der Gesetzgeber hat für das Zusammenwirken von Privaten und Gemeinden strikte Regeln getroffen, die auch nicht dadurch obsolet werden, dass sie immer wieder oder aus Unkenntnis sogar öffentlich missachtet werden

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_04_04_dav_aktuelles_grosswindanlagen-3.html

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Kein Maulkorb für Enoch zu Guttenberg

03.04.2016 – 17:04

Hamburg/München (ots) – Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir Enoch zu Guttenberg presserechtlich vertreten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen Enoch zu Guttenberg nehmen wir Stellung:

Enoch zu Guttenberg hatte in der ARD-Sendung “plusminus” vom 05.08.2015 unter dem Titel “Der BUND vor der Zerreißprobe” unter anderem geäußert:

“Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.”

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OVG Koblenz: Wetterradar contra Windkraft

OVG Koblenz: Wetterradar contra Windkraft – Keine Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen Störung eines Wetterradars

08.03.2016 | Planen & Umwelt

Der Betrieb von drei Windkraftanlagen im Kreis Bitburg-Prüm lässt keine gravierenden Störungen der Funktionsfähigkeit der Wetterradarstation Neuheilenbach erwarten. Insbesondere ist nicht mit nennenswerten Auswirkungen auf Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes zu rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 13. Januar 2016 (8 A 10535/15.OVG) entschieden.

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Wegen Rotmilan-Vorkommen: Vier Windräder an der Mosel gestrichen

Neue Entwicklung bei den umstrittenen Moselwindrädern: Die Investoren Juwi und Stadtwerke Trier haben neun Bauanträge aus dem Jahr 2014 zurückgezogen und fünf neue Bauanträge beim Kreis gestellt. Unterdessen hat die Kanzlei Jeromin & Kerkmann ihr Mandat für den Verein Feller Gegenwind niedergelegt.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trierland/aktuell/Heute-in-der-Zeitung-fuer-Trier-Land-Wegen-Rotmilan-Vorkommen-Vier-Windraeder-an-der-Mosel-gestrichen;art8128,4456872

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Seminare: Anforderungen an die planerische Steuerung der Windenergienutzung

Die Fachagentur Windenergie an Land e.V. bietet im April und Mai 2016 Intensivseminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regional- und Flächennutzungsplanung an. Dort sollen die Anforderungen an die planerische Steuerung der Windenergienutzung erläutert und diskutiert werden.

Referent      Dr. Stephan Gatz, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Termine      20. April 2016 in Leipzig (Michaelis/Alte Essig M.)
02. Mai 2016 in Hannover  (Hotel Crowne Plaza)
10. Mai 2016 in Frankfurt am Main (N.N.)
Uhrzeit          Voraussichtlich jeweils 11:00 bis 17:00 Uhr

Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:
http://www.fachagentur-windenergie.de/services/veranstaltungen/prakitkerseminar-planerische-steuerung-der-windenergienutzung.html

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Ausschreibungen erst ab 6 WKA / Park notwendig

Ausschreibungen mit Energiegenossen?
Baake: “Es ging mir um Wettbewerb”

Maren Petersen, Leiterin Erneuerbare Energien BDEW, äußerte ebenfalls Bedenken bezüglich des Preisrisikos. BWE-Geschäftsführer Henning Dettmer brachte noch einmal das Thema De Minimis auf. Diese Regelung ließe es laut EU-Recht zu, dass Parks mit bis zu sechs Anlagen von Ausschreibungen befreit wären. Das würde für Deutschland die überwiegende Menge bedeuten. Baake hat schon oft erklärt, dass De Minimis für ihn inakzeptabel ist. So auch heute. Er schmettere einmal mehr alle Bedenken und Vorschläge seiner Mitdiskutanten ab. “Die Kernfrage ist aus meiner Sicht, was Bürger brauchen.” Investitionssicherheit hätten sie laut Baake noch weniger, wenn das bisherige Gesetz bestehen bliebe.(Nicole Weinhold)

http://www.erneuerbareenergien.de/baake-es-ging-mir-um-wettbewerb/150/437/94166/

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Windkraftgegner packen die Keule aus

Professor Michael Elicker kündigt am Freitag auf Pressekonferenz Strafanzeige gegen Bürgermeister Schäfer an.

Die Staatsanwaltschaften sollen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes zu Vorgängen gekommen ist, die den Tatbestand der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme erfüllen. Die Anzeigen richten sich gegen die involvierten Windkraft-Unternehmen jenseits der Landesgrenzen sowie Ottweilers Bürgermeister Holger Schäfer,

http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/neunkirchen/ottweiler/lautenbach/Lautenbach-Berater-Buergerinitiativen-Gesundheitsgefahren-Professoren-Strafanzeigen-Windraeder;art446957,6091399

 

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Das EEG verstößt gegen das Grundgesetz und EU-Recht

Neue rechtswissenschaftliche Analyse

Ein neues Gutachten des bekannten Energierechtlers Prof. H.P. Schwintowski von der Humboldt Universität bescheinigt dem EEG schwere rechtliche Mängel. In wesentlichen Bereichen stützt es das Gutachten vom August 2014 der Kanzlei Trutz Graf von Kerssenbrock Auch nach diesem Gutachten verstößt es sowohl gegen das Grundgesetz und weiterhin gegen das Europarecht. Der Autor zeigt auch verschiedene Wege auf, wie gegen das EEG – auch in der neuesten Version – vorgegangen werden kann (Teil1 hier) , und erhärtet dies im Gespräch das am 1.3.16 mit den Autoren und Prof. Schwintowski stattfand.

http://www.eike-klima-energie.eu/news-cache/teil-2-das-eeg-verstoesst-gegen-das-grundgesetz-und-eu-recht-neue-rechtswissenschaftliche-analyse/

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Hunsrück: Rodungsarbeiten für Windenergieanlagen weiter gestoppt

Das OVG Rheinland-Pfalz hat in der nachstehenden Pressemitteilung den gestern verhängten und heute ausführlich bestätigten Rodungsstopp am Hunsrücker Ranzenkopf begründet.

Pressemitteilung Nr. 11/2016OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ

Rodungsarbeiten für Windenergieanlagen weiter gestoppt

Die Rodungsarbeiten für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Landkreis Bernkastel-Wittlich dürfen weiterhin nicht fortgesetzt werden. Dies entschied das  Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz heute in Koblenz, das bereits gestern einstweilen – durch eine Zwischenverfügung –  die Rodungsarbeiten während des laufenden Eilrechtsschutzverfahrens gestoppt hatte. Erlaubt sind lediglich Aufräumarbeiten auf den bereits gerodeten Flächen.

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Hunsrück – Skandal auf dem Ranzenkopf – SWR – Beitrag, Pressemitteilungen

03.03.2016 – 13:00 Uhr

Das Gericht hat den Eilantrag des NABU abgewiesen. Leider, jetzt darf in Wintrich weiter gerodet werden und bald wohl auch in Bernkastel. Es ist eine Gesetzeslücke, dass die Umweltverbände bzgl. Rodungsgenehmigungen nicht klageberechtigt seien und damit Auslegungssache des Gerichtes.
Leider! Die höhere Instanz in Koblenz könnte ähnlich entscheiden – da kommt es darauf an, an welche Kammer es geht. Unsere Argumente wurden also gar nicht geprüft, sondern nur entschieden, wir hätten in dem Fall kein Klagerecht.

03.03.2016 – SWR – Rodungen am Ranzenkopf

Auf dem sogenannten Ranzenkopf im Hunsrück soll einer der größten Windparks in Rheinland-Pfalz entstehen. Dafür wird dort zurzeit gerodet. Doch Naturschützer aber schlagen Alarm.

http://www.ardmediathek.de/tv/Landesschau-Rheinland-Pfalz/Rodungen-am-Ranzenkopf/SWR-Rheinland-Pfalz/Video?bcastId=207880&documentId=33875820

03.03.2016 18:50 Uhr

Der NABU-Einspruch ist beim beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz sofort durchgekommen! Es wird nun die UVP-Pflicht des Verfahrens geprüft, und so lange ist wieder Rodungsstopp am Ranzenkopf!

Pressemitteilung NABU: NABU-Pressedienst, Ranzenkopf 02.03.2016

Mitteilung für die Presse: Behördensumpf im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Bezug: http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2016/03/02/hunsrueck-rodungserlaubnis-fuer-den-ranzenkopf-ist-unwirksam/

http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2016/02/26/hunsrueck-vor-groesstem-umwelt-kahlschlag-der-geschichte-2/

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