Regierung will Vergütungsgarantie für Ökostrom senken

Angesichts sinkender Kosten für Solar- und Windanlagen verringert die Bundesregierung die Höchstwerte zur Förderung von erneuerbarer Energie.

Windräder an Land sollen ab 2019 höchstens noch eine garantierte Vergütung von 5,7 Cent pro Kilowattstunde bekommen, heißt es in einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums, der Reuters am Mittwoch vorlag. Dies entspricht einer Kürzung um zehn Prozent.

Weiterlesen: http://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-regierung-senkt-verguetungsgarantie-fuer-oekostrom/21214394.html

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Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat Donnerstag (12.04.2018) die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt. “Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für das Gelingen der Energiewende ist jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich,“ so Homann weiter.

Hintergrund:
Die Zuschläge innerhalb der ersten technologieübergreifenden Ausschreibung weisen eine Preisspanne von 3,96 bis 5,76 Cent/kWh auf. Insgesamt wurden 32 Solarenergieprojekte bezuschlagt. Der durchschnittliche Gebotspreis lag bei 4,67 Cent/KWh.

Mehr Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen finden Sie hier.
Die Analyse des Deutschen Wetterdienstes finden Sie hier.

Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land ist am 1. Mai 2018; der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Juni 2018.

Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link www.bundesnetzagentur.de/gema18-1 bekannt gemacht worden. In Kürze werden an dieser Stelle auch weitere Statistiken veröffentlicht.

Kompletten Bericht des Europatickers hier lesen: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=2486

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Der Unsinn des EEG wird immer offensicht­licher

Von Helmut Kuntz
Wer erinnert sich noch den Jubel unserer „Energiefachpersonen“ aus der Politik und von Energie-Fachinstituten, als es dem EEG-System „gelang“, für ganz kurze Zeit, nicht ganz, aber immerhin schon etwas davor, am Neujahrstag um 6 Uhr in der Früh die für Deutschland im Nachfeiertiefschlaf benötigte Energie zu liefern [1] [2]. Inzwischen ist es darüber ruhig geworden, denn immer neu zeigt das EEG sein Unvermögen, eine auch nur im Ansatz brauchbare Energieversorgung sicherzustellen.

Download (PDF, 493KB)

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Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab Juli 2018 erneut um 2,4 Prozent

Die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibung, die ab 1. Juli 2018 in Betrieb genommen werden erneut um 2,4 Prozent gekürzt. 
Das betrifft insbesondere Anlagen, die im Jahr 2016 oder früher genehmigt wurden, noch in diesem Jahr in Betrieb gehen werden und deshalb unter den Bestandsschutz fallen.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a.
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Bundesratsinitiative zum EEG: Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land erhöhen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16.01.2018 eine Bun­desratsinitiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Initiative sieht vor, das Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land in 2018 einmalig um 2.000 Megawatt (MW) zu erhöhen.

Download (PDF, 97KB)

Quelle: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=526

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Ministerpräsident Dietmar Woidke „Energiewende bedeutet Umverteilung“

“Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat eine milliardenschwere Umverteilung von unten nach oben durch die Energiewende kritisiert. Mit der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) müsse jeder Stromkunde Geld für den Bau von Wind- und Solarparks zahlen, der Gewinn daraus fließe aber vor allem an wohlhabende Investoren. “Das ist die größte Umverteilung von Geld von unten nach oben seit 1945”, sagte Woidke in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. Die Verpflichtungen und schon getätigten Zahlungen aus dem EEG lägen bei etwa 800 Milliarden Euro. “Das kann so nicht weitergehen. Das ist eine riesige Ungerechtigkeit”, sagte Woidke. Außerdem führe das Gesetz nicht zu einer verlässlichen Energieversorgung.“

Hier das Interview lesen: https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/woidke-fordert-korrektur-bei-foerderung-erneuerbarer-energien_aid-6999083

 

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Windenergieanlagen an Land: Netzagentur stockt Vergütung auf

Die Bundesnetzagentur stockt die Maximalvergütung für Wind­anlagen an Land im kommenden Jahr auf. Für die Auktionen 2018 werde ein Wert von höchstens 6,3 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, teilte die Behörde mit. Der Vergleichswert aus den Auktionen von 2017 liege bei etwa fünf Cent. Der Schritt sei notwendig geworden, um einen „Fadenriss beim Ausbau“ zu vermeiden.

Die Windkraft-Lobbyisten haben einmal mehr ganze Arbeit geleistet!


Mit einem Klick auf das Bild zur Webseite der Bundesnetzagentur


Die Begründung des Präsidenten der Bundesnetzagentur

Download (PDF, 3.73MB)

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Handwerker im Haus? Meldepflicht als Stromlieferant!

von Peter Grimm

Zum teuersten Strom Europas bekommen wir nun auch noch die absurdeste Verwaltungsvorschrift.

Eine Folgeverordnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt womöglich dafür, dass es künftig ganz viele Stromlieferanten geben wird, die gar nicht wissen, dass sie das sind und damit speziellen Verpflichtungen unterliegen. Es könnte theoretisch auch Sie betreffen, beispielsweise wenn ein Handwerker Ihren Strom für seine Bohrmaschine nutzt. Oder Sie einen Untermieter haben.

Kompletten Beitrag lesen: http://www.achgut.com/artikel/handwerker_im_haus_meldepflicht_als_stromlieferant

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Wirtschaftsrat: dena-Studie unterstreicht Handlungsdruck für Reform der Energiewende

Wolfgang Steiger: Energie- und Klimapolitik darf unser industrielles Fundament nicht gefährden

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert anlässlich der gestern veröffentlichten „dena-Leitstudie Integrierte Energiewende“ eine konsequente Kurskorrektur der nationalen Energiepolitik. „Ein Weiter-so kann sich der Industriestandort Deutschland nicht leisten! Die direkten Kosten für die Energiewende beliefen sich allein 2016 auf 31 Milliarden Euro. Das ist doppelt so viel, wie der Bund für Bildung und Forschung ausgibt. Und darin sind die Milliardenbeträge für weiteren Netzausbau, Atomausstieg und die enormen Anpassungskosten für Unternehmen noch nicht enthalten“, kritisiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Jetzt gilt es, in den Koalitionsverhandlungen die Weichen zu stellen für eine bezahlbare und sichere Energie- und Klimapolitik. Wir brauchen dringend eine marktwirtschaftliche, europäische Neuausrichtung der Energiewende, um unser industrielles Fundament nicht zu gefährden. Mit Blick auf die bisher noch weit von den gesteckten Zielen entfernten CO2-Einsparungen sollte zukünftig eine belastbare Kosten-Nutzen-Abwägung vor der Verabschiedung neuer Maßnahmen erfolgen, um preistreibende, ineffiziente Fehlinvestitionen zu vermeiden.“ Die Strompreise in Deutschland gehören zu den höchsten in Europa wegen überzogener Steuern und staatlicher Abgaben.

Um die Kostenspirale der Energiewende zu durchbrechen, fordert der Wirtschaftsrat eine Roadmap für das Auslaufen des EEGs mit Enddatum, die Umstellung auf technologieneutrale, grenzüberschreitende Ausschreibungen von Erneuerbaren, die Stärkung des EU-Emissionshandels und Ausdehnung auf weitere Sektoren sowie einen raschen, kosteneffizienten Ausbau der Netzinfrastruktur auf allen Spannungsebenen.

https://www.wirtschaftsrat.de/wirtschaftsrat.nsf/id/wirtschaftsrat-dena-studie-unterstreicht-handlungsdruck-fuer-reform-der-energiewende-de

 

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Video: Ist das EEG noch verfassungsgemäß?

Die Energiewende droht allein aufgrund der Kostenexplosion und sachlicher Ineffizienz zu scheitern. Ihre ungeheuren Kosten werden nach wie vor intransparent am Parlament vorbei höchst unsozial verteilt.
Das geht so nicht – meint der Verfassungsrechtler Prof. Alexander Proelß – und fordert eine Verfassungsklage gegen die Energiewende als Ganzes. Ein Frontalangriff, und noch dazu einer mit Aussicht auf Erfolg.

Jörg Rehmann (Journalist und Autor) im Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Prof. Alexander Proelß:

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Die windigen Geschäfte mit der Ökostrom-Förderung

Hamburger Abenblatt
Betreiber können trickreich Windanlagen manipulieren, um höhere Subventionen zu bekommen. Der Staat schließt die Gesetzeslücke nicht.

Den Artikel von Jakob Schlandt im Hamburger Abendblatt hier lesen:
https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article211928973/Die-windigen-Geschaefte-mit-der-Oekostrom-Foerderung.html

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