VG Gießen – Genehmigung für drei Windenergieanlagen für Homberg II bei Alsfeld und Ausnahme vom Tötungsverbot sind rechtswidrig | NI e.V.

(…) Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot liegen nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vor. Hier sei das RP Gießen zu Unrecht davon ausgegangen, dass sich der Erhaltungszustand des Rotmilans durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht verschlechtern werde. Das Gericht erachtet die vom Genehmigungsbescheid eingeschlossene artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung als rechtswidrig: „Nach Einschätzung des Gerichts erweist sich deshalb auch die mit dem Genehmigungsbescheid vom 11. Dezember 2019 erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG als rechtswidrig“.

Es könne deshalb dahin stehen, ob die angefochtene Genehmigung des Beklagten noch an weiteren Fehlern leide, „auf die sich die Klägerin im Rahmen der vorliegenden Klage ebenfalls berufen hat”, so das VG.

Die Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. (…)

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https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/1311-26-08-2022-genehmigung-wea-homberg-ii-bei-alsfeld-rechtswidrig

Osthessen News berichtete:
https://osthessen-news.de/n11704029/drei-windkraftanlagen-und-ausnahme-von-toetungsverbot-rechtswidrig.html

Naturschutzinitiative e.V. (NI) vor dem Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster erfolgreich

Kein Repowering im Olper Stadtteil Rehringhausen

Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat mit Eilbeschluss vom 28.06.2022 angeordnet, dass der von dem Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Genehmigung von zwei Windrädern am Ortsrand des Olper Stadtteils Rehringhausen erhobene Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet. „Der Versuch der Fa. SL Windenergie GmbH und der Genehmigungsbehörde, sich einfach über geltendes Recht hinwegzusetzen ist damit gescheitert“, kommentiert Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der NI, den obergerichtlichen Beschluss.

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Rodung der Wurzelstubben an den Anlagenstandorten muss vorerst unterbleiben | Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Wege einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) vom 11. Mai 2022 dem Land Hessen aufgegeben, die von der Vorhabenträgerin für den Zeitraum ab dem 16. Mai 2022 angekündigten Arbeiten zur Rodung der Wurzelstubben an den Anlagenstandorten im geplanten Windpark Reinhardswald einstweilen zu unterbinden. Der Beschluss wurde den Verfahrensbeteiligten soeben bekanntgegeben.

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BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht

Der Bundestag hat 2020 eine Änderung des Baugesetzbuches vorgenommen. In § 249 Absatz 3 Satz 2 BauGB wird den Ländern vorgeschrieben, dass die Mindestabstände für Windkraftanlagen zu Wohnbauten nur noch mit maximal 1.000 Meter festgelegt werden dürfen.

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Senden-Bösensell teilweise rechtswidrig

Verfahren 8 D 311/21.AK

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei – bisher noch nicht errichteten – Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 240 m nördlich von Senden-Bösensell, die der Kreis Coesfeld im Juli 2021 erteilt hat, ist hinsichtlich einer der beiden Anlagen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht gestern entschieden.

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Klage wegen Infraschall von Borchener gegen Windkraft-Betreiber abgewiesen | nw.de

Oberlandesgericht Hamm: Urteile des Oberlandesgerichts Hamm in zwei Verfahren zu von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschalls

  • Oberlandesgericht Hamm, am 05.05.2022 verkündete Urteile auf die mündliche Verhandlung vom 26.04.2022, Az. I-24 U 199/19 und I-24 U 1/20
  • Vorinstanz: Landgericht Detmold, Az. 04 O 45/19, Landgericht Paderborn, Az. 3 O 172/19

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/06_05_2022_/index.php

Weil sie sich durch den Infraschall von Windrädern beeinträchtigt fühlen würden, forderten drei Kläger – unter ihnen einer aus dem Kreis Paderborn – Schadenersatz von den Betreibern. Der Infraschall führe zu Gleichgewichtsstörungen, Kopfschmerzen und Herzrasen, sollen sie laut Radio Hochstift angegeben haben. Infraschall sind Töne mit Frequenzen, die so tief sind, dass Menschen sie nicht mehr hören können.

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Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht | EIKE

Die Pro-Kernkraftvereinigung Nuklearia e.V. („Umweltschutz mit Kernkraft“) hat am 22. April mit einigen Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingelegt. Fast alle der zwölf Beschwerdeführer sind Mitglieder des eingetragenen Vereins. Der Text der Verfassungsbeschwerde steht zum Download zur Verfügung.

Quelle: Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht | EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie

27.04.2022 – Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für 3 WEA für Homberg II auf | NI e.V.

Mit einem Bescheid aus Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA die Windfarm Homberg ermöglichen sollten. Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde, was die NI für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.

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Deutsche Umwelthilfe schadet der Umwelt – Urteil zum Tagebau Jänschwalde | TE

Von Frank Hennig

Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat entschieden, dass der Tagebau Jänschwalde ab dem 15. Mai stillgesetzt werden muss. Wieder einmal hat eine dubiose NGO vor einem deutschen Gericht einen Sieg errungen. Es ist ein Pyrrhussieg, der allen schadet.

Deutsche Umwelthilfe schadet der Umwelt – Urteil zum Tagebau Jänschwalde

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Klage gegen die Genehmigung zweier Windenergieanlagen in Rinteln überwiegend erfolgreich

Urteil vom 21. März 2022 | Az. 12 A 3098/17 und 12 A 3104/17
Gemeinde obsiegt im Streit mit dem Landkreis

Die Klagen der Stadt Rinteln gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet sowie gegen die Ersetzung ihres darauf bezogenen Einvernehmens waren weitgehend erfolgreich.

Da in den Nebenbestimmungen der Genehmigung für zwei Fledermausarten keine ausreichenden Abschaltzeiten festgesetzt wurden, hat die Kammer den Ersetzungsbescheid aufgehoben und die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Landkreis Rinteln als Genehmigungsbehörde hat nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Gegen die Entscheidung kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden

Quelle

 

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