Buchtipp: Unanfechtbar? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Faktencheck

Autoren: Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning

Buchbeschreibung:

Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt und der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktion über 2030 hinaus bis 2050 bereits jetzt zu regeln. Die Konsequenzen werden zu einem Klima-Lockdown führen und das soziale Gefüge Deutschlands auseinanderreißen. Das Gericht ignoriert dabei den mit hohen Unsicherheiten behafteten wissenschaftlichen Diskussionsstand und erweckt fälschlicherweise den Eindruck einer alternativlosen Gefahrenlage. Dieses Buch will zu einer faktenorientierten Diskussion des Urteils beitragen und prüft die Argumentation auf fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität. Die Autoren belegen mit einer Fülle von Quellenverweisen eindrucksvoll, auf welchen fehlerhaften Annahmen dieser folgenschwere Beschluss beruht.

Unter anderem finden Sie im Buch die „Übersetzung“ der IPCC-Spannweite zur CO2-Klimasensitivität in die Temperaturentwicklung bis 2100, dargestellt für die Emissionspfade RCP4.5 und RCP 6.0. Das hätte das BVerfG eigentlich auch leicht schaffen können. Hat es aber nicht. Und es kommt etwas ganz anderes heraus, als uns die Karlsruher Richter weismachen…

Mehr erfahren: https://kaltesonne.de/unanfechtbar-der-beschluss-des-bundesverassungsgerichts-zum-klimaschutz-im-faktencheck/#more-65219

TE-Talk mit Fritz Vahrenholt: “Klimaurteil des BVerfG: War eine Verfassungsrichterin befangen?”

War Verfassungsrichterin Gabriele Britz, die maßgeblich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz beteiligt war, befangen?

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Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen?

War Verfassungsrichterin Gabriele Britz, die maßgeblich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz beteiligt war, befangen? Der frühere Hamburger Umweltsenator Prof. Fritz Vahrenholt (SPD) wirft diese Frage im Interview mit Roland Tichy und einem Beitrag für das Monatsmagazin Tichys Einblick auf. Vahrenholt hält nicht nur die Auswahl der Gutachter für einseitig. Zugleich hat der Ehemann der Richterin, der Frankfurter Grünen-Politiker Bastian Bergerhoff, schon im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die fünf Monate später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen. Dabei handelt es sich aber nicht um Randaspekte, sondern um den Kernbereich des Urteils, nämlich die Berechnung des noch zur Verfügung stehenden CO2W-Budgets, aus dem das Gericht dringenden Handlungsbedarf ableitet.

Hier den Beitrag Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen? auf Tichys Einblick lesen.

Gericht stoppt Bau von Starkstrom-Leitung durch Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin | rbb24

Bildquelle: freestockgallery.de

Bildquelle: freestockgallery.deSeit 15 Jahren laufen die Planungen für eine Starkstromleitung, die Windenergie von der Ostsee gen Berlin bringen soll. Nun hat ein Gericht den Bau durch die Schorfheide vorerst gestoppt – und Vogelschützern Recht gegeben.

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Atomenergie: Eine vom Verfassungsgericht übersehene Freiheitsressource – WELT

Bildquelle: freestockgallery.de

Die Verfassungsrichter begründen ihr Urteil zum Klimaschutz mit dem Schutz der Freiheit folgender Generationen und leiten aus dem Pariser Klimaabkommen ein CO2-Restbudget ab. Das Gericht ignoriert, dass die „Erneuerbaren“ ersetzbar wären – etwa durch Atomkraft.

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OVG Koblenz: Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft

16.06.2021 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 19/2021 vom
Urteil vom 26. Mai 2021, Aktenzeichen: 8 C 11151/20.OVG

Die Konzentrationsflächenplanung in Bezug auf die Windenergienutzung im Flächen­nutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ist fehlerhaft, sodass ihr keine Ausschlusswirkung zukommt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Zum Klimabeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021

von Karl Albrecht Schachtschneider

Ich kritisiere den Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, 1 BvR 2656/18, unter viererlei Gesichtspunkten:

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Zum Klimabeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021

Was das Verfassungsgericht versäumt hat: Die fragwürdigen Hintergründe des Klimaschutz-Urteils

Bundesverfassungsgericht IMGP1634Björn Peters: “In meinem ersten Gastbeitrag für Tichy’s Einblick beleuchte ich die kritikwürdigen Hintergründe des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Ich meine, das Gericht hat sich hier auf eine schiefe Ebene begeben, von der es schwierig werden wird, wieder herunterzukommen.”

Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz hat viele Fragen aufgeworfen und wird kontrovers diskutiert. Der innovative Charakter des Beschlusses ist in der Tat anzuerkennen, dennoch muss festgehalten hat, dass das Gericht den eigenen Kompetenzrahmen weit überdehnt und elementare grundgesetzliche Gesichtspunkte des Umweltschutzgebotes nicht berücksichtigt hat. Dadurch hat es der eigenen Reputation geschadet. (…)

Weiterlesen: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/bjoern-peters-bundesverfassungsgericht-klimaschutz/

 

Karlsruhe installiert mit dem Klima-Urteil eine präventive Notstandsverfassung | TE

Von Gerd Held

Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersetzt die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch eine Rettungsordnung. Es führt eine präventive Pflicht zur Zwangsbewirtschaftung des Landes ein, die bis zur Erreichung der „Klima-Neutralität“ gelten soll.

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Das totalitäre Klimagebäude: viel Sekte, wenig „Science“ (Teile 1- 3) | ACHGUT.COM

Von Michael W. Alberts

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach „Klimaschutz“ auch Grundrechte toppt, denn sonst geht die Erde unter und wir müssen alle sterben oder so ähnlich, ist schon reichlich und zutreffend kritisiert worden, auch aus glasklar richterlicher Sicht auf dieser Plattform. Daran als nicht-juristischer Betrachter bescheiden anknüpfend, soll noch einmal ganz konzentriert die eigentliche Sachfrage erörtert werden – juristisch gesagt: Wie ist eigentlich die Beweislage?

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Hinz fordert vom Bund mehr Konkretes im Klimaschutz | RTL

Hessens Umweltministerin Priska Hinz fordert von der Bundesregierung konkrete Maßnahmen für die angekündigte Verschärfung der Klimaziele. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe beim Bund spürbar Bewegung in der Klimafrage ausgelöst, sagte die Grünen-Politikerin am Donnerstag im hessischen Landtag in Wiesbaden. “Richtig so.” Was aber fehle, seien konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz.

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OVG Koblenz: Eilantrag gegen Wind”park” bei Treis-Karden hat teilweise Erfolg

21.05.2021 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 18/2021
Beschluss vom 18. Mai 2021, Aktenzeichen: 1 B 10213/21.OVG

Zwei Windenergieanlagen von insgesamt fünf eines Wind”parks” in der Nähe von Treis-Karden dürfen vorläufig nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Aus der Begründung: In Bezug auf zwei weniger als 1.000 m von dem Rotmilan-Horst entfernt gelegenen Anlagen (WEA 2 und 3) fehle es angesichts offensichtlicher Mängel der artenschutzrechtlichen Untersuchungen, welche der Genehmigung zugrunde gelegt worden seien, offensichtlich an hinreichend sicheren Erkenntnissen für die Beurteilung des mit dem Betrieb der beiden Anlagen verbundenen Tötungsrisikos für den Rotmilan, einer besonders geschützten Tierart. Von daher sei der Vollzug der Genehmigung insoweit einstweilen außer Kraft zu setzen.

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Der verkappte grüne Nationalismus – ACHGUT.COM

Es gibt unzählige Gründe, angesichts des Karlsruher Klima-Urteils aus dem Staunen nicht mehr rauszukommen. Es ist wirklich unglaublich, auf welches Niveau das oberste deutsche Gericht, die institutionalisierte dritte Gewalt im Staate, mit dem Urteil gesunken ist. Es hat sich das absurde, durchaus nicht wissenschaftlich seriöse Narrativ der schlimmsten Klimapaniker zu eigen gemacht und über die Verfassung gesetzt. (Fritz Vahrenholt hat dazu aktuell bemerkenswerte und lehrreiche, wirklich wissenschaftliche Hinweise gegeben.) 

Hier soll auf einen bisher noch nicht so stark beachteten Kritikpunkt hingewiesen werden, der nicht nur der „Beweisführung“ des Urteils den Boden entzieht, sondern auch die ganze grundlegende Verirrung der deutschen Klima- und Energiepolitik beschreibt. Man könnte es so zuspitzen: Die grüne Weltrettungspolitik ist inzwischen als eine durch und durch nationalistische gekennzeichnet.

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