Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V.
Quelle: https://naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=345&catid=22
Landesverband Hessen e.V.
Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V.
Quelle: https://naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=345&catid=22
Anwalt entdeckt Fehler
Mit einem Klick auf das Bild Artikel der FNP lesen!
Die Pressemitteilung des “Regionalverbands Taunus e.V.” hier abrufen
Die Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Edmund Brandt vom Institut für Rechtswissenschaften Technische Universität Braunschweig, gibt eine Sammlung von Windenergie-Urteilen heraus.
Hier der WER-aktuell Newsletter der Koordinierungsstelle 4-2018
Ein Archiv mit den früheren Ausgaben von WER-aktuell im PDF-Format steht auf der Website www.k-wer.net zur Verfügung.
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 24. August 2018,
4 L 543/18.KO
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt in einem Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage fest und bestätigt die räumliche Zuständigkeit des Umweltverbands für den Windpark Kuhbett (Bad Camberg)
In dem Rechtstreit der Feldberginitiative e.V. gegen das Land Hessen gegen die Genehmigung für den Windpark „Kuhbett“ in Bad Camberg hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 4 K 767/17.WI) in einem heute zugestellten Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage der Feldberginitiative e.V. festgestellt.
Weiterlesen: http://www.feldberginitiative.de/index.php/8-aktuelles/77-etappensieg-kuhbett
Die drei Windkraftanlagen bei Glashagen in der Gemeinde Wittenhagen dürfen nicht betrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald jetzt in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Geklagt hatte die Gemeinde Wittenhagen gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund.
Verwaltungsgericht Oldenburg hebt Genehmigungen für Windenergieanlagen im Windpark “Sannauer Helmer” in Ganderkesee-Lemwerder auf.
Das VG Oldenburg hat durch Urteile vom 23. 08. 2018 (Az. 12 A 30/18 u.a) 2 Klagen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der 2 Klagen der Dt. Flugsicherung GmbH gegen Genehmigungen für Windkraftanlagen in Ganderkesee-Lemwerder stattgegeben.
Das Grundsatzpapier zum Art. 20a Grundgesetz
– von Prof. Dr. Werner Mathys (Gegenwind Greven, NRW) neu gefaßt – dient der Aufklärung von Entscheidungsträgern in Politik und Behörden, ist eine Quelle für Hintergrundinformationen z.B. für die Medien und beinhaltet eine Fülle von Argumenten, für alle, die sich für die Bewahrung von Natur, Artenvielfalt und Landschaft vor der weiteren Zerstörung durch Windkraftwerke einsetzen.
Sie wurde allen politischen Entscheidungsträgern und den Medien gesendet.
Nutzen Sie dieses Papier zum Schutz von Natur und Arten in Ihren Regionen, für Ihre gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen, um den “vergessenen” oder vielleicht eher “verschwiegenen” Artikel 20a ins Gedächtnis der Öffentlichkeit zu tragen und eine Debatte auszulösen!
In der Nähe des Unesco-Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal dürfen keine Windenergieanlagen gebaut werden. Das Landschaftsbild würde dadurch verunstaltet, so das Koblenzer Gericht.
Die naturnahen Hänge und Höhenzüge entlang des Rheintals und seiner Seitentäler seien prägend für das dortige Landschaftsbild, erklärten die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz am Mittwoch (AZ: 4 K 748/17.KO). Windenergieanlagen würden sich darauf negativ auswirken.
Quelle: SWR.de
Am 03.08. 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg eine vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8. Februar 2018 (Az.: 12 B 67/18) erteilt. Mit diesem Beschluss ist der (Weiter-) Bau und Betrieb der damals trotz des Bauverbotes teilweise errichteten 8 WEA im Windpark Wehrder vor Mooriem bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt worden.
Die „Windpark Wehrder GmbH“ als Betreiber setzte sich jedoch über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg hinweg und baute mit Genehmigung, Duldung und Untestützung des Landkreises Wesermarsch 4 der ursprünglich 8 genehmigten Anlagen trotz diverser Anzeigen bei Landkreis und Polizei weiter vollständig auf.
Quelle: Umweltruf.de
Teilweise Betriebsuntersagung wegen nicht umgesetzter Maßnahmen zum Schutz des Rotmilans
Quelle: Umweltruf.de
Bei einem Treffen der Vorstände der Bürgerinitiativen Gegenwind Bad Orb und Gegenwind Flörsbachtal mit der BI Windkraft im Spessart gab es einen intensiven Austausch über die Auswirkungen des Genehmigungsbescheids für sechs Anlagen am Roßkopf in Flörsbachtal und die bereits dagegen eingeleiteten rechtlichen Schritte.
Mittlerweile hat der Projektierer Juwi Energieprojekte GmbH beim RP Antrag auf Sofortvollzug gestellt, dem stattgegeben wurde!!!
Mehr erfahren in Frankfurter Rundschau vom 01.08.2018
Beschwerde gegen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erfolgreich
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 20. Juli 2018 auf die Beschwerde der Bauherrin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen geändert und den Eilantrag eines Bürgers (Antragsteller) gegen die für den Windpark erteilte immissions-schutzrechtliche Genehmigung zurückgewiesen. Damit steht einer Errichtung und einem Betrieb der drei Windräder vorläufig nichts mehr im Weg.
Die intensive inhaltliche und rechtliche Prüfung des Genehmigungsbescheids vom 27. Juni 2018 für sechs Windkraftanlagen am Roßkopf in Flörsbachtal hat schwerwiegende Mängel offengelegt.
„Klage gegen Genehmigungsbescheid Flörsbachtal-Roßkopf eingereicht“ weiterlesen
Der Landkreis Schaumburg hat es im Genehmigungsverfahren zu Unrecht unterlassen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem der Landkreis Schaumburg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen in den Gemeindegebieten von Beckedorf und Bad Nenndorf erteilt hat. Er macht geltend, die Anlagen seien nicht mit dem Artenschutz zu vereinbaren. Zudem habe der Landkreis die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht verneint. Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. Die angegriffene Genehmigung leidet an einem absoluten Verfahrensfehler. Das Ergebnis der von dem Landkreis vorgenommenen Vorprüfung, wonach eine Umweltverträglich-keitsprüfung nicht erforderlich sei, weil das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben könne, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr zeigt die durchgeführte Vorprüfung, dass schädliche Umweltwirkungen nicht offensichtlich auszuschließen sind. In einem solchen Fall muss der Genehmigungserteilung eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung vorausgehen. Dies ist nicht geschehen. Der Landkreis und der Windenergieanlagenbetreiber können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Quelle: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=4229