Abbau von 151 Windrädern: Rentierzüchter siegen im Streit um Windparks – n-tv.de

Europas größtes Windenergie-Projekt muss sich schon bald in Luft auflösen. Ein Gericht erklärt den Bau von zwei Windparks in Norwegen für illegal. Die Begründung: Die Anlagen verletzten die Rechte von Indigenen, weil deren Rentierherden gestört werden.

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Drei Daten zur Geschichte der Energiewende | Dr. René Sternke

Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben, erstattet von Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster, mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)

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Laschet will der Windindustrie das Planungsrecht mundgerecht machen | Dr. René Sternke

Armin Laschet will für den Windkraftausbau, „das Klimaprojekt“, den guten Zweck, Tempo machen, das Planungsrecht verändern und die Demokratie und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger unter dem Motto ‚Der Zweck heiligt die Mittel‘ noch weiter beschneiden.

Der Focus referiert seine Gedanken unter dem Titel „was ihm wirklich durch den Kopf geht“

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Taunuskamm: Grüne Einflussnahme auf Windradprozess? | FAZ

In der Auseinandersetzung um einen auf dem Taunuskamm geplanten Windpark könnten sich Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir strafbar gemacht haben. Das geht aus einer Stellungnahme des Juristen Alfred Dierlamm hervor.

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Windräder im Taunus: Grüne nehmen Juristen an die Leine | FAZ

Wenn der Verwaltungsgerichtshof über Windräder auf dem Taunuskamm entscheidet, geht es auch um die Grundlagen der hessischen Energiepolitik. Denn diese ist höchst umstritten.

Seit mehr als fünf Jahren zählt der Schutz von Trinkwasser, Denkmälern und Vogelarten zu den zentralen Punkten in der Auseinandersetzung um zehn Windräder auf dem Taunuskamm. Doch in dem Schriftsatz, mit dem das südhessische Regierungspräsidium Darmstadt nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt in die Berufung geht, werden diese Themen plötzlich mit keinem Wort mehr erwähnt. Dabei waren sie die entscheidenden Argumente dafür, dass das Regierungspräsidium den Bauantrag einer Tochter des Wiesbadener Versorgungsunternehmens ESWE Ende 2016 ablehnte.

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Rotmilane sind keine Labormäuse! – NI klagt gegen Windenergieanlagen in Donzdorf

NI klagt gegen Windenergieanlagen in Donzdorf (BaWü)

Für das „Forschungstestfeld Donzdorf“ wurde vom Landratsamt Göppingen eine Genehmigung zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 99,45 m und einer Nennleistung von je 750 kW erteilt. Das Projekt wird durch das Bundesamt für Naturschutz unterstützt. Wir fordern: „Keine Tierversuche für die Windindustrie!“ Um die Genehmigung zu ermöglichen, wurden mehrere Ausnahmen vom Tötungsverbot erteilt, u.a. beim Rotmilan und Uhu. Da es sich um einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung handelt, haben wir gegen die Genehmigung Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Die neuen Pläne zum Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg lassen nichts Gutes erwarten. Auch hier wollen wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

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Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung? | Dr. René Sternke

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

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Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG | Dr. René Sternke

Folgender Text ist der zweite Beitrag zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU“.

Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG

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Murswiek: “Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm” | TE

Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek im TE-Interview: Er hält das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für einen “Skandal”. Denn “das Bundesverfassungsgericht konstruiert sich selbst die Verfassungsnorm, die es zum Maßstab seiner Entscheidung macht”. Es erfülle damit einen Wunsch der Grünen.

„Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“

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“Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen” | TE

Das Bundesverfassungsgericht macht sich, so Dietrich Murswiek, “nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf”. Ein einzigartiger Vorgang.

„Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen“

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Eine Denkpause für die Energiewende – Capital.de

Das CO2-Urteil des Verfassungsgerichts zwingt die Politik zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Statt hektischer Einzelmaßnahmen und Ideologiediskussionen sollte sie sich die Zeit für ein Gesamtkonzept nehmen und externe (Anm.: unabhängige) Fachleute einbinden.

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