Freistaat droht im Windrad-Streit an eigener Regelung zu scheitern

Es hat Signalwirkung, was das Verwaltungsgericht in Regensburg in Bezug auf den Bau einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 200 Metern im Landkreis Landshut entschieden hat. Die Richter stoppten abermals den Weiterbau eines Windrads bei Pfettrach (Landkreis Landshut) und sie ließen durchblicken, woher der Wind weht: Obwohl die Anlage lange vor Einführung der 10H-Regelung durch den Freistaat Bayern, die den Abstand einer Windkraftanlage von der Wohnbebauung festlegt, genehmigt worden ist, spielt die Distanz zur nächsten Siedlung in den Augen der Richter für das Projekt trotzdem eine Rolle.

Das Landratsamt in Landshut fungiert in dieser Sache als Genehmigungsbehörde Vertreter des Freistaates, der damit in dem Rechtsstreit streng genommen an der eigenen Regelung zu scheitern droht.

Mehr erfahren: Passauer Neue Presse und Idowa

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Gerichtsentscheid “Stillfüssel”: BUND jubelt, Umweltvereingung nicht

Waldbrunn. Laut eines Eilentscheids des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) verstoßen die Windräder auf dem “Stillfüssel” am Eiterbachtal weder gegen das Artenschutzrecht, noch gegen das Immissionsschutzrecht oder das Wasserrecht. Der BUND jubelt.

Die Umweltvereinigung “Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt” (IHO) jubelt nicht. Sie hatte den Eilantrag eingereicht.

Weiterlesen in der RNZ

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6.11.2018, Az.: 9 B 765/18

Beschluss vom 6.11.2018, Az.: 9 B 765/18

Rechtsgrundlagen: VwGO § 80 Abs. 5, EEG § 1

Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. März 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000,– € festgesetzt.

Erschien zuerst bei Vernunftkraft Odenwald.

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Euskirchen-Dahlem: Schwarzstorch legt Windenergieanlage (endgültig) lahm

Mit Urteil vom 28.09.2018 (Aktenzeichen: 6 K 612/17) hat die 6. Kammer einer Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen (Dahlem IV) stattgegeben und den Genehmigungsbescheid aufgehoben.

Download (PDF, 95KB)

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VG Koblenz: Windenergieanlagen im Bereich Kuhheck dürfen vorerst nicht gebaut werden

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 24. August 2018,
4 L 543/18.KO

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.

Download (PDF, 117KB)

Quelle: https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/windenergieanlagen-im-bereich-kuhheck-duerfen-vorerst-nicht-gebaut-werden/

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Etappensieg der Feldberginitiative e.V. bei der Klage gegen den Wind”park” Kuhbett

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt in einem Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage fest und bestätigt die räumliche Zuständigkeit des Umweltverbands für den Windpark Kuhbett (Bad Camberg)

In dem Rechtstreit der Feldberginitiative e.V. gegen das Land Hessen gegen die Genehmigung für den Windpark „Kuhbett“ in Bad Camberg hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 4 K 767/17.WI) in einem heute zugestellten Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage der Feldberginitiative e.V. festgestellt.

Weiterlesen: http://www.feldberginitiative.de/index.php/8-aktuelles/77-etappensieg-kuhbett

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VG Greifswald untersagt Betrieb von drei Windkraftanlagen

Die drei Windkraftanlagen bei Glashagen in der Gemeinde Wittenhagen dürfen nicht betrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald jetzt in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Geklagt hatte die Gemeinde Wittenhagen gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund.

Weiterlesen in der Ostsee-Zeitung

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Urteil: Keine Windkraft in Flugplatznähe

Verwaltungsgericht Oldenburg hebt Genehmigungen für Windenergieanlagen im Windpark “Sannauer Helmer” in Ganderkesee-Lemwerder auf.

Das VG Oldenburg hat durch Urteile vom 23. 08. 2018 (Az. 12 A 30/18 u.a) 2 Klagen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der 2 Klagen der Dt. Flugsicherung GmbH gegen Genehmigungen für Windkraftanlagen in Ganderkesee-Lemwerder stattgegeben.

Download (PDF, 696KB)

Quelle: http://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/verwaltungsgericht-oldenburg-hebt-genehmigungen-fuer-windenergieanlagen-im-windpark-sannauer-helmer-in-ganderkesee-lemwerder-auf-168101.html

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Urteil: Windenergieanlagen nahe dem UNESCO-Welterbe „Oberes Mittelrheintal“ dürfen nicht gebaut werden

In der Nähe des Unesco-Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal dürfen keine Windenergieanlagen gebaut werden. Das Landschaftsbild würde dadurch verunstaltet, so das Koblenzer Gericht.

Die naturnahen Hänge und Höhenzüge entlang des Rheintals und seiner Seitentäler seien prägend für das dortige Landschaftsbild, erklärten die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz am Mittwoch (AZ: 4 K 748/17.KO). Windenergieanlagen würden sich darauf negativ auswirken.

Quelle: SWR.de

Pressemitteilung des VG Koblenz hier lesen

„Urteil: Windenergieanlagen nahe dem UNESCO-Welterbe „Oberes Mittelrheintal“ dürfen nicht gebaut werden“ weiterlesen

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Zwangsvollstreckungsantrag gegen den unwilligen Landkreis Wesermarsch erfolgreich

Am 03.08. 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg  eine vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8. Februar 2018 (Az.: 12 B 67/18) erteilt. Mit diesem Beschluss ist der (Weiter-) Bau und Betrieb der damals trotz des Bauverbotes teilweise errichteten 8 WEA im Windpark Wehrder vor Mooriem bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt worden.

Die „Windpark Wehrder GmbH“ als Betreiber setzte sich jedoch über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg hinweg und baute mit Genehmigung, Duldung und Untestützung des Landkreises Wesermarsch 4 der ursprünglich 8 genehmigten Anlagen trotz diverser Anzeigen bei Landkreis und Polizei weiter vollständig auf.

Quelle: Umweltruf.de

Achtung: Urteil mit Seltenheitswert – noch…

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Kein Baustopp für den Windpark Bad Saulgau – Steinbronnen

Beschwerde gegen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erfolgreich

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 20. Juli 2018 auf die Beschwerde der Bauherrin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen geändert und den Eilantrag eines Bürgers (Antragsteller) gegen die für den Windpark erteilte immissions-schutzrechtliche Genehmigung zurückgewiesen. Damit steht einer Errichtung und einem Betrieb der drei Windräder vorläufig nichts mehr im Weg.

Der Beschluss ist unanfechtbar (10 S 2378/17).

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Verwaltungsgericht stoppt Windkraftanlagen in Beckedorf und Bad Nenndorf

Der Landkreis Schaumburg hat es im Genehmigungsverfahren zu Unrecht unterlassen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem der Landkreis Schaumburg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen in den Gemeindegebieten von Beckedorf und Bad Nenndorf erteilt hat. Er macht geltend, die Anlagen seien nicht mit dem Artenschutz zu vereinbaren. Zudem habe der Landkreis die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht verneint.

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. Die angegriffene Genehmigung leidet an einem absoluten Verfahrensfehler. Das Ergebnis der von dem Landkreis vorgenommenen Vorprüfung, wonach eine Umweltverträglich-keitsprüfung nicht erforderlich sei, weil das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben könne, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr zeigt die durchgeführte Vorprüfung, dass schädliche Umweltwirkungen nicht offensichtlich auszuschließen sind. In einem solchen Fall muss der Genehmigungserteilung eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung vorausgehen. Dies ist nicht geschehen.
Der Landkreis und der Windenergieanlagenbetreiber können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.

Quelle: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=4229

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