Laschet kündigt Kurswechsel in Energiepolitik an: „Ich schätze das Instrument der CO2-Bepreisung“ | ET

CDU-Chef Armin Laschet fordert eine grundlegende Wende in der Energiepolitik.

„Wir brauchen einen höheren CO2-Preis als marktwirtschaftliches Steuerungselement – aber nicht mit dem Ziel, die Staatskassen zu füllen“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Der Preis muss als Lenkungsinstrument Investitionen fördern und darf Industrien nicht vertreiben.“

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Damit dürfte der Weg zum Klima-Lockdown geebnet sein!

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Klimaschutzgesetzes der Regierung gekippt. Nun will die CDU reagieren. Was sagt ihr Vorsitzender Armin Laschet dazu?

 

Ökologische Marktwirtschaft: Söder will noch vor Bundestagswahl weitreichende Klimabeschlüsse | ET

CSU-Chef Markus Söder hat eine Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland zu einer ökologischen Marktwirtschaft ??? gefordert. Nachhaltiges Wirtschaften sei dazu die Kernaufgabe, sagte Söder am Montag vor einer CSU-Vorstandssitzung in München.

Söder sagte, er sei sich mit CDU-Chef Armin Laschet einig, dass es nun eine schnelle Lösung geben solle.

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Schulze will bis Ende der Woche neues Klimaschutzgesetz vorlegen | ET

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon bis zum Ende der Woche den Entwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorlegen.

„Wir arbeiten daran, schon in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch ein neues deutsches Klimaziel für 2030 vorsehen wird“, sagte Schulze am Sonntag dem Magazin „Spiegel“.

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Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

 Teilerfolg für “Fridays for Future”
und andere Lobby-Verbände!

Zitat aus dem heutigen Urteil:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

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Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich nicht auf Abstandsregelung im Landesentwicklungsprogramm berufen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung Nr. 16/2021
Urteil vom 31. März 2021, Aktenzeichen: 1 A 10858/20.OVG

Die Genehmigung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe von Metzenhausen verletzt einen hiergegen klagenden Anwohner nicht in seinen Rechten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Quelle

 

 

Windkraftanlagen in Klosternähe dürfen gebaut werden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung Nr. 14/2021
Beschluss vom 8. April 2021, Aktenzeichen: 1 B 10081/21.OVG

Vier Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe des Klosters Maria Engelport im Rhein-Hunsrück-Kreis dürfen errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus:

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Odenwald: Buchen-Hainstadt – Land unterliegt im Streit um Windkraftanlagen auf dem Welscheberg

“Abo Wind” darf den Wind”park”  Hainstadt-Buchen mit vier Windindustrieanlagen im südlichen Odenwald bauen.

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem inzwischen den Verfahrensbeteiligten zugestellten Beschluss vom 28.01.2021 den vom Land Baden-Württemberg gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08.05.2019 – 12 K 9294/17 – hinsichtlich des Windparks auf dem Welscheberg (Neckar-Odenwald-Kreis) abgelehnt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtskräftig.

Weiterlesen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Buchen-Hainstadt: Land unterliegt im Streit um Windkraftanlagen auf dem Welscheberg

PM (NI e.V.) – Windpark Dahlem IV darf weiter gebaut werden

Fünf Windenergieanlagen des Windparks Dahlem IV dürfen weiter gebaut werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt weiter im Hauptverfahren

Der 7. Senat des OVG NRW hat ein weiteres Kapitel im jahrelangen Rechtsstreit um die Windenergieanlagen des Windparks Dahlem IV aufgeschlagen. Die Naturschutzinitiative e. V. (NI) ist nach Lektüre des Beschlusses vom 12.03.2021 zum Az.: 7 B 8/21 besorgt um den Schutz von Rotmilan, Schwarzstorch und anderen Tierarten.

Weiterlesen: 15.03.2021 – PM – Windpark Dahlem IV darf weiter gebaut werden | Naturschutzinitiative e. V.

So interpretieren die Lobbyisten das Urteil

Verwaltungsgericht Aachen stoppt Erweiterung des Windparks Rohr/Reetz

Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. vom 12.032021

Schutzmaßnahmen zum Rotmilan nicht ausreichend

Foto: Hermann Dirr

Mit Beschluss vom 12.03.2021 (Aktenzeichen: 6 L 417/20) hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen dem Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils etwa 230 m in Blankenheim (Eifel-Windpark Blankenheim, Teilpark Rohr-Reetz) stattgegeben.

Der Genehmigungsbescheid erweise sich laut VG zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich als rechtswidrig. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb nämlich ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot.

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Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021 “C- 473/19, C-474/19”

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.

Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:

EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter
“Es kommt eher selten vor, dass der EuGH den Schlussanträgen der Generalsanwaltschaft nicht folgt. Umso bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.

Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.

Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen.”

„Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021 “C- 473/19, C-474/19”“ weiterlesen

Trotz Todesgefahr für Rotmilane: Windräder dürfen betrieben werden – nw.de

Münster/Marsberg (epd). Eine 150 Meter hohe Windenergieanlage bei Marsberg im Sauerland darf laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) weiterbetrieben werden, obwohl die Tötung besonders geschützter Rotmilane nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gericht gab am Montag der Berufung des Anlagenbetreibers und des Hochsauerlandkreises gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg statt, wie eine Sprecherin in Münster mitteilte.

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Planer gehen gegen Gerichtsentscheid vor: Berufung gegen Windpark-Baustopp | HNA

Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Baustopp für den Windpark bei Langenthal erteilt hat, hat die Projektgesellschaft Berufung erhoben.

Weiterlesen: Planer gehen gegen Gerichtsentscheid vor: Berufung gegen Windpark-Baustopp | Trendelburg| HNA

Anmerkung: Der Richter anderer Meinung.
Absatz 31: Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

Verwaltungsgerichtshof verfügt Baustopp für Windpark Wotan

Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat
Entscheidungsdatum: 14.01.2021
Aktenzeichen: 9 B 2223/20
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:2020:0114.9B2223.20.00
Dokumenttyp: Beschluss

„Die Entscheidung des VGH ist vor allem eine schallende Ohrfeige gegen die beteiligten Ministerien (vgl. Runderlass), die dem Drängen der Windenergielobby nachgegeben haben.“ Bernhard Klug, Landesvorsitzender Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Hessen e.V. (SDW)

 

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Erfolg der Naturschutzinitiative e.V. (NI) – Verwaltungsgericht Aachen stoppt Windpark Dahlem IV und hebt den Sofortvollzug auf!

Hängebeschluss des VG vom 04. Juni 2020 wird bestätigt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Dahlemer Wald aufgehoben und die aufschiebende Wirkung wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen wieder hergestellt. Damit bestätigt das Verwaltungsgericht auch seinen Hängebeschluss vom 04.06.2020.

Weiterlesen: Naturschutzinitiative e.V.