Wegen mangelnder Rechtssicherheit steigen die Folgekosten des Atomausstiegs für die Deutschen immer weiter. Nun attestiert das Bundesverfassungsgericht der Regierung sogar Verfassungsbruch. Die Frage nach personellen Konsequenzen stellt sich.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) darf sich nicht mehr zu politischen Fragen äußern. Aus Sicht der Richter des Bundesverwaltungsgerichts fehlt ihm dafür die Kompetenz. Das hat absurde Folgen.
“Weder der Präsident noch der Hauptgeschäftsführer, noch irgendein anderer Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) dürfen sich länger zu politischen Fragen äußern. Ihnen ist es höchstrichterlich untersagt, die Interessen der Gewerbetreibenden und Unternehmen im Land in der Öffentlichkeit zu vertreten, etwa wenn es um Klimafragen geht. Das entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am späten Mittwochabend (Az.: 8 C 23.19).”
“Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Nordrhein-Westfalen. Seiner Meinung nach überschritt der DIHK mit aus seiner Sicht falschen Äußerungen zur Klimapolitik seine Kompetenzen. Der Unternehmer verklagte seine IHK Nord Westfalen darum darauf, ihren Austritt aus dem DIHK zu erklären.”
Der Umweltschutzverband LBU will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf.
Der Wahlkampfflyer der Olper Grünen verstößt gegen das Urheberrecht des Vereins Gegenwind. Dieser erhebt nun weitere Vorwürfe gegen die Grünen.
Auf Antrag des Vereins Gegenwind Olpe Drolshagen Wenden e.V hat das Landgericht Bochum eine einstweilige Verfügung gegen den Ortsverband Olpe von Bündnis 90/Die Grünen erlassen. Die Grünen dürfen das Grafikdesign, das der Verein Gegenwind auf seinen Wahlkampf-Bannern verwendet, ohne dessen Zustimmung nicht mehr vervielfältigen und verbreiten. Andernfalls könne ein Strafgeld bis zu 250.000 Euro fällig werden. Die Grünen haben dem Verein Gegenwind außerdem Auskunft über die Herkunft, Menge und Kosten der Vervielfältigungsstücke zu erteilen sowie die Kosten des Gerichtsverfahren (Streitwert 20.000 Euro) zu tragen. Das teilte der Verein Gegenwind am Sonntag in einer Pressemitteilung mit.
WP vom 11.11.2020 – Nachdem die Initiative Gegenwind mit einer richterlichen Verfügung gegen die Olper Grünen Erfolg hatte, haben jetzt die Grünen gesiegt.
Das VG Gießen hat entschieden, dass in unmittelbarer Nähe der denkmalgeschützten Burg Münzenberg keine vier Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.
Die Stadt Taunusstein wird das Urteil für den geplanten Windpark Taunuswind anfechten. Sie sieht eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung.
In einer Sondersitzung in der Silberbachhalle von Wehen haben die Taunussteiner Stadtverordneten mit großer Mehrheit entschieden, den Kampf gegen den Windpark auf dem Taunuskamm nicht aufzugeben. Um nicht von einem Berufungsantrag des Regierungspräsidiums abhängig zu sein, will die Stadt ihr Recht als Beigeladene nutzen, selbst die nächsthöhere Instanz anzurufen.
Mit am Donnerstag (20.08.2020) veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz verfassungswidrig ist, soweit es keinerlei Ausgleich für Planungs- und Untersuchungskosten von Vorhabenträgern vorsieht, deren nach früherem Recht begonnene Projekte infolge des Inkrafttretens des Gesetzes beendet wurden. Ein Ausgleich ist erforderlich, sofern die Unterlagen und Untersuchungsergebnisse für die nach neuem Recht vom Staat durchzuführenden „Voruntersuchungen“ weiter verwertet werden können.
Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Die Stadt Taunusstein will gegen das Windpark-Urteil vorgehen und Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Dem Kreistag liegen dazu mehrere Resolutionen vor.
Das Urteil über die Errichtung von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm polarisiert. Mehrere Vereine zeigen sich über die Entscheidung empört. Und wollen mit einer Klagedrohung gegen das Land vorgehen.
Mit seinem Urteil zum Windpark auf dem Taunuskamm hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht nach Ansicht des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz einem „bisher nie dagewesenen Landschaftsvandalismus Tür und Tor geöffnet“. Der Verein hält die Errichtung von zehn jeweils mehr als 200 Meter hohen Windenergieanlagen auf der Hohen Wurzel für einen Frevel, vor allem das Einbringen von „tausenden Tonnen Beton“ in das empfindliche Erdreich.
Der Verein „Rettet den Taunuskamm“ spricht dem Wiesbadener Verwaltungsgericht die Kompetenz in der Sache ab und nennt das Urteil zur Windkraft auf dem Taunuskamm „skandalös“.
Leider beim Wiesbadener Kurier hinter der Bezahlschranke, deshalb hier die Stellungnahme des Vereins “Rettet den Taunuskamm”:
Ein skandalöses Urteil mit dem sich das VG offensichtlich ohne hinreichende Sachkunde über die gravierenden Ablehnungsgründe aller Fachbehörden und des Regierungspräsidiums hinweggesetzt und nach unserer Auffassung ein politisches Urteil gefällt hat.„Verein “Rettet den Taunuskamm” nennt Windkraft-Urteil skandalös“ weiterlesen
Der vom VLAB beklagte Windpark in der Regensburger Vorortgemeinde Sinzing kann nicht gebaut werden. Wie erwartet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag der Normenkontrollklage des VLAB endgültig Recht gegeben und den Bebauungsplan der Gemeinde für unwirksam erklärt.
In Sinzing sollte ein Windpark mit drei Windrädern mit einer Nabenhöhe von jeweils 137 Metern entstehen. Bereits vor einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz die Baugenehmigung und einen Baustopp angeordnet.
Mit Urteil vom 24. Juli 2020 hat die 4. Kammer am Ende des zweiten Verhandlungstages über die Klage der ESWE Taunuswind GmbH auf Erteilung einer Genehmigung für den Bau von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm entschieden (Aktenzeichen 4 K 2962/16.WI).
Der Windpark darf gebaut werden, da die Kammer der Klage stattgegeben hat.
17.07.2020 – PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e. V.
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster hat am 16.07.2020 den Beschluss des VG Aachen vom 04.06.2020 bestätigt und hält den Betriebsstopp für die Anlagen 3,7 und 8 von Dahlem IV zum Schutz der Rotmilane im Rotbachtal aufrecht.
Bereits in der gemeinsamen umfangreichen Stellungnahme im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum erneuten Genehmigungsverfahren von Dahlem IV durch die Naturschutzinitiative e.V. (NI), den NABU Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung wiesen die Verbände u.a. ausdrücklich auf das signifikant erhöhte Tötungsrisiko der Rotmilane im Rotbachtal hin.
Die Behörde hat den Einwendungen sowohl zu dem ansässigen Brutpaar im Rotbachtal und den benachbarten Brutpaaren, als auch zu den herbstlichen Sammelplätzen keine Bedeutung beigemessen und ein erhöhtes Tötungsrisiko der Rotmilane in ihrem angestammten Lebensraum billigend in Kauf genommen.
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