PM: Auch Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen in Dahlem IV

17.07.2020  – PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e. V.

Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster hat am 16.07.2020 den Beschluss des VG Aachen vom 04.06.2020 bestätigt und hält den Betriebsstopp für die Anlagen 3,7 und 8 von Dahlem IV zum Schutz der Rotmilane im Rotbachtal aufrecht.

Foto: Harry Neumann/NI, Rotmilan

Bereits in der gemeinsamen umfangreichen Stellungnahme im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum erneuten Genehmigungsverfahren von Dahlem IV durch die Naturschutzinitiative e.V. (NI), den NABU Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung wiesen die Verbände u.a. ausdrücklich auf das signifikant erhöhte Tötungsrisiko der Rotmilane im Rotbachtal hin.

Die Behörde hat den Einwendungen sowohl zu dem ansässigen Brutpaar im Rotbachtal und den benachbarten Brutpaaren, als auch zu den herbstlichen Sammelplätzen keine Bedeutung beigemessen und ein erhöhtes Tötungsrisiko der Rotmilane in ihrem angestammten Lebensraum billigend in Kauf genommen.

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EuGH -Urteil C-24/19 vom 25.06.2020 zu Windkraftanlagen

Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr.77/20
Luxemburg, den 25. Juni 2020
Urteil in der Rechtssache C-24/19
A.u.a. / Gewestelijke stedenbouwkundige ambtenaar van het departement Ruimte Vlaanderen, afdeling Oost-Vlaanderen

Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer städtebaulichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen festlegen, müssen ihrerseits zuvor einer Umweltprüfung unterzogen werden.

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VG Aachen: Windenergieanlagen Dahlem IV dürfen nicht in Betrieb genommen werden

09.06.2020  – PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht Betriebsstopp der Windenergieanlagen im Dahlemer Wald

Erneuter Erfolg für den Natur- und Artenschutz bei Dahlem IV

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt den vom Verwaltungsgericht (VG) Aachen getroffenen Betriebsstopp durch eine Zwischenverfügung vom 05.06.2020 zum Schutz der Population der Rotmilane im Dahlemer Wald.

Bereits am 09.03.2020 hatte die NI gemeinsam mit dem NABU Euskirchen einen sofortigen Baustopp der Anlagen von Dahlem IV zum Schutz der brütenden Rotmilane im Rotbachtal in unmittelbarer Nähe der Windkraftanlagen bei der Genehmigungsbehörde in Euskirchen gefordert. Die Genehmigungsbehörde hatte die Forderung abgelehnt und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Rotmilane erkennen können.

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Anlieger scheitert auch mit seiner Klage gegen den Windpark Glandorf

Das Urteil (2 A 124/19) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung binnen eines Monats nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Presseinformation Nr. 07/2020

Gegen den Windpark Glandorf sind beim Verwaltungsgericht Osnabrück noch zwei weitere Klageverfahren anhängig, die noch nicht entschieden worden sind.

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1.500m-Abstand LEP NRW – keine Rechtfertigung für einheitlichen Vorsorgeabstand

Das OVG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil erstmals mit dem 1.500m-Abstand des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – LEP NRW (diesen finden Sie hier) zwischen Windenergie und Wohnnutzung befasst.

Dieser Abstand ist seit letztem Jahr im LEP NRW als Grundsatz 10.2-3 der Raumordnung vorgesehen und soll bei der planerischen Steuerung durch Regionalpläne und Flächennutzungspläne zu allgemeinen und reinen Wohngebieten eingehalten werden.

Weiterlesen bei prometheus-recht.de

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VG Minden: Kreis Paderborn muss fünf Windkraftanlagen genehmigen

Wegfall von Brutplätzen, fehlerhafter Flächennutzungsplan, zu hohes Prozessrisiko ohne Aussicht auf Erfolg

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden) hat den Kreis Paderborn mit Urteilen vom 29. Januar 2020 verpflichtet, die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen in Etteln-West und einer Windenergieanlage in Dörenhagen zu erteilen.

Der Kreis Paderborn hatte die 5 Anlagen in Etteln-West im März 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, weil sich zuletzt 2016/2017 dort Brutplätze von Rotmilan und Wiesenweihe befanden, die aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben noch zu berücksichtigen waren. Seit 2016/2017 wurden diese jedoch nicht mehr genutzt, so dass der Artenschutz als Ablehnungsgrund zwischenzeitlich entfallen ist. Die Bruten lägen inzwischen zeitlich soweit zurück, dass sich hieraus jetzt, im Jahre 2020, kein Genehmigungshindernis mehr ergäbe, so das VG Minden.

Weiterlesen bei Umweltruf.de

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Windpark Hohfleck beeinträchtigt Schloss Lichtenstein nicht | GEA

LICHTENSTEIN/SONNENBÜHL.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Antrag des Landratsamts Reutlingen auf Zulassung der Berufung im Verfahren um den Windpark Hohfleck der Sowitec group in der Gemeinde Sonnenbühl abgelehnt. 

 

Der VGH bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das im Februar 2019 festgestellt hat, dass der geplante Windpark das drei Kilometer entfernt liegende Schloss Lichtenstein nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht angefochten werden.

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Trendelburg / Kassel: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald scheitert mit Windpark-Klage vor Gericht | HNA

Das Urteil – Aktenzeichen: 7 K 6271/17.KS – kann hier abgerufen werden.

Die Genehmigung für drei Windräder im Naturpark Reinhardswald bei Trendelburg-Langenthal sei zurecht erteilt worden, entschied das Verwaltungsgericht in Kassel am Montag. Eine Klage der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) gegen das Land Hessen wurde damit abgewiesen.

Das Urteil – Aktenzeichen: 7 K 6271/17.KS – kann hier abgerufen werden.

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Teilflächennutzungsplan “Windenergie” der Stadt Sundern unwirksam

Windkraft contra Landschaftsschutz

Das Oberverwaltungsgericht hat den Hochsauerlandkreis mit heute zugestelltem Urteil verpflichtet, über den Antrag eines Vorhabenträgers, ihm einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen nahe dem Sorpesee zu erteilen, neu zu entscheiden.

Download (PDF, 92KB)

Quelle: umweltruf.de

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Oberverwaltungsgericht SH bestätigt Windenergie-Moratorium

Der Versuch, den Genehmigungsstopp für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein zu kippen, ist juristisch endgültig gescheitert. Das seit 2015 geltende Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes habe Bestand, teilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag mit. Der 5. Senat des Gerichts entschied am Vortag in zweiter Instanz, das Moratorium entspreche weiterhin verfassungsrechtlichen Vorgaben. Eine Vorlage an das Landes- oder Bundesverfassungsgericht zwecks Klärung der Verfassungsgemäßheit der gesetzlichen Regelung lehnte das Gericht deshalb ab. Revision wurde nicht zugelassen (Az. 5 LB 6/19).

Mehr in der Pressemitteilung des OVG
und hier: Oberverwaltungsgericht bestätigt Windenergie-Moratorium | RTL

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Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht!

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht großen Erfolg für den Artenschutz beim Verwaltungsgericht Gießen.

Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So wurden Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen, die aus Sicht der NI mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren sind.

Nunmehr liegt der Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Urteilsbegründung vor, die vollumfänglich der Argumentation der NI folgt.

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