BayVerfGH: 10 H-Regelung für WKA – mündl. Verhandlung am 12.04.2016

Der bayerische Landesgesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel durch Gesetz vom 17. November 2014 (GVBl S. 478) Gebrauch gemacht. Er hat geregelt, dass Windkraftanlagen im Außenbereich nur privilegiert sind, wenn sie einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten. Gegenstand der Verfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist die Frage, ob diese Regelung mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist.

http://bayrvr.de/2016/03/29/bayverfgh-10-h-regelung-fuer-windkraftanlagen-muendl-verhandlung-am-12-04-2016/

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Windräder und Weltkulturerbe: Stadt bleibt bei Projekt

Lorch (dpa/lhe) – Im Streit um den geplanten Bau von Windrädern am Mittelrhein hält die Stadt Lorch am Projekt fest. «Ich bin dabei, ein Landesgesetz umzusetzen», sagte Bürgermeister Jürgen Helbing (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Der Energiekonzern EnBW will vier Windräder in der Pufferzone des oberen Mittelrheintals bauen, das zum Weltkulturerbe gehört. Die Landesplanung erlaubt dies, sieht aber eine Einzelfallprüfung vor.

http://www.usinger-anzeiger.de/politik/hessen/windraeder-und-weltkulturerbe-stadt-bleibt-bei-projekt_16782608.htm

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Kein Maulkorb für Enoch zu Guttenberg

03.04.2016 – 17:04

Hamburg/München (ots) – Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir Enoch zu Guttenberg presserechtlich vertreten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen Enoch zu Guttenberg nehmen wir Stellung:

Enoch zu Guttenberg hatte in der ARD-Sendung “plusminus” vom 05.08.2015 unter dem Titel “Der BUND vor der Zerreißprobe” unter anderem geäußert:

“Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.”

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OVG Koblenz: Wetterradar contra Windkraft

OVG Koblenz: Wetterradar contra Windkraft – Keine Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen Störung eines Wetterradars

08.03.2016 | Planen & Umwelt

Der Betrieb von drei Windkraftanlagen im Kreis Bitburg-Prüm lässt keine gravierenden Störungen der Funktionsfähigkeit der Wetterradarstation Neuheilenbach erwarten. Insbesondere ist nicht mit nennenswerten Auswirkungen auf Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes zu rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 13. Januar 2016 (8 A 10535/15.OVG) entschieden.

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Wegen Rotmilan-Vorkommen: Vier Windräder an der Mosel gestrichen

Neue Entwicklung bei den umstrittenen Moselwindrädern: Die Investoren Juwi und Stadtwerke Trier haben neun Bauanträge aus dem Jahr 2014 zurückgezogen und fünf neue Bauanträge beim Kreis gestellt. Unterdessen hat die Kanzlei Jeromin & Kerkmann ihr Mandat für den Verein Feller Gegenwind niedergelegt.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trierland/aktuell/Heute-in-der-Zeitung-fuer-Trier-Land-Wegen-Rotmilan-Vorkommen-Vier-Windraeder-an-der-Mosel-gestrichen;art8128,4456872

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DIE WELT: BUND zieht Klage um Guttenberg-Äußerung zurück

Hamburg (dpa/lby) – Im Streit um den Ausbau der Windkraft hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Klage gegen das Gründungsmitglied Enoch zu Guttenberg zurückgezogen. Das teilte der Anwalt des Dirigenten und Windkraftgegners am Donnerstag mit.

http://www.welt.de/regionales/bayern/article153866964/BUND-zieht-Klage-um-Guttenberg-Aeusserung-zurueck.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Windkraft-Lobby-BUND-zieht-Klage-wegen-Guttenberg-Aeusserung-zurueck-id37367857.html

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SWR – Mehr oder weniger Windräder?

Landesschau aktuell Rheinland-Pfalz
„… der Wind des Wandels, der da weht.“

Naturschutzinitiative erwartet von einer künftigen Landesregierung den sofortigen Ausbaustopp für Windenergie!

Natur- und Landschaftsschutz sowie der Schutz der ländlichen Bevölkerung müssen bei der Windenergie wieder zur obersten Maxime werden.

http://swrmediathek.de/player.htm?show=a55d87b0-f83a-11e5-94e5-0026b975e0ea

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EEG-Wahn: 10 H reicht nicht

Die Hauptforderung der Windkraftgegner, die sich als Vernunftkraft zusammengeschlossen haben, ist keine Problemlösung.

Diese an die Arbeitsweise der Maffia grenzenden Zustände lassen sich nur verhindern, wenn die Ursachen des Übels, die hohen Einspeisevergütungen, abgeschafft werden. Dann müssen sich endlich die Ökostromanlagen im freien Wettbewerb bewähren. Dies war ja auch das ursprüngliche Ziel des EEG. Nach mehr als 20 Erprobungsjahren wird es dazu höchste Zeit.

In einem freien Markt wird es mit Sicherheit Energiewenden geben. Die Änderungen richten sich dann nach den wirtschaftlichsten und technischen Möglichkeiten aus. Staatliche Reglementierung führt zu unsinnigen Mehrkosten und nicht zu einer Einsparung.

http://www.mmnews.de/index.php/politik/69740-eeg-44

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