Klar positioniert hat sich die Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V., Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt, zum Bauvorhaben „Windpark Etzean“, bei dem auf der Gemarkung „Katzenwinkel“ fünf Windräder auf dem Gelände des Grafen Louis zu Erbach-Fürstenau entstehen sollen.
In einer ausführlichen Stellungnahme hat die nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung IHO (Waldbrunn) die Problematik des Standorts zwischen Beerfeldener Galgen und Marbach-Stausee aufgezeigt.
Der Investor “Luftstrom” hat den Genehmigungsantrag für den Windpark Naxburg zurückgezogen. Auf diesem Hügel, der sich zwischen Freiensteinau und Nieder-Moos befindet, wollte das Unternehmen, das in der Gemeinde Freiensteinau auch den Windpark “Hallo” betreibt, drei Windkraftanlagen errichten.
Der Gemeindevorstand hatte für das Projekt bereits im Jahr 2014 grünes Licht gegeben. Das Projekt sei, wie der Bürgermeister weiter ausführte, derzeit aufgrund der regionalplanerischen Situation nicht genehmigungsfähig, da das Vorranggebiet nicht im gültigen Teilplan Energie Mittelhessen enthalten sei.
“Das sich das Gebiet innerhalb des Vogelschutzgebiets Vogelsberg befinde, wären mit dem Verfahren darüber hinaus auch erhebliche naturschutzfachliche Bedenken verbunden. … Daher habe “Luftstrom” den aktuellen Genehmigungsantrag zurückgezogen um das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben zu lassen.”
ODENWALDKREIS. – Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).
In der am 6. November veröffentlichten Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Windkraftflächen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (Würzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das Regierungspräsidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.
KASSEL / EITERFELD – Streit um Windanlagen-Verfahren
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat durch Beschlüsse vom 07.11.2017 in zwei Klageverfahren der Oktoberwind GmbH Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit von Richtern abgelehnt. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde, so das Verwaltungsericht in einer Pressemitteilung.
Die Oktoberwind GmbH, deren Unternehmenszweck die Planung, Errichtung, Verwaltung und der Betrieb von Windenergieanlagen ist, stellte im Jahr 2013 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Gebiet der Gemeinde Eiterfeld und im Jahr 2014 einen ebensolchen Antrag im Hinblick auf eine geplante Anlage im Gebiet der Gemeinde Flieden. Die Genehmigungen wurden durch das Regierungspräsidium Kassel durch zwei gesonderte Bescheide abgelehnt.
OVG NRW verfügt Stillegung von 6 WEA in Vreden/NRW
Kreis führt UVP fehlerhaft durch – Schutzgut Tier fand zu wenig Berücksichtigung – Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist eine Gesamtbetrachtung der vorhandenen WEA nötig.
Im Waldgelände des FDP-Politikers Graf Luis zu Erbach-Fürstenau sind aktuell fünf Windräder in der Gemarkung des Beerfeldener Stadtteils Etzean mit einer Höhe von jeweils 229,5 Metern beantragt.
Ungebremst geht die Landschaftszerstörung mitten im UNESCO Naturpark Odenwald voran. Gerade sind beim Regierungspräsidium in Darmstadt Bauanträge für fünf Windräder in der Gemarkung des Beerfeldener Stadtteils Etzean gestellt worden“, teilen die Bürgerinitiativen (BI) Gegenwind Beerfelden-Rothenberg in einer Presseerklärung mit.
Die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz ist sauer: Sie hat beim Regierungspräsidium Gießen (RP) ein Sachverständigen-gutachten angefordert und soll dafür nun 135 Euro bezahlen.
Können die geplanten Windräder auf dem Villmarer Galgenberg Vögeln gefährlich werden? Um diese Frage geht es in einem Sachverständigen-gutachten, das die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) beim Regierungspräsidium Gießen (RP) angefordert hat. Weil die Anfrage einen Sachbearbeiter eineinhalb Stunden und dessen Chef noch einmal eine halbe Stunde gekostet habe, soll die HGON nun 134,50 Euro bezahlen.
Wie wir bereits berichteten, befasst sich ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz.
Nun beschäftigen sich auch die drei großen “Natur- und Umweltschutzverbände” NABU, BUND und LNV endlich mit dem Thema!
Langen – Die deutsche Flugsicherung will langfristig die An- und Abflugverfahren an 60 deutschen Flughäfen technisch modernisieren. Anstelle der bislang üblichen Funksteuerung soll dabei Satelliten-Navigation eingesetzt werden, wie das bundeseigene Unternehmen am Donnerstag in Langen bei Frankfurt mitteilte.
Die Entscheidung könnte auch Folgen für die Energiewirtschaft haben. In einem Umkreis von 15 Kilometern um die Funkfeuer dürfen keine Windkraftanlagen gebaut werden, weil sie die Signale an die Flugzeuge stören könnten. Werden nun Anlagen geschlossen oder sogar abgebaut, könnten neue, landschaftlich exponierte Windkraft-Standorte frei werden.
Pressemitteilung – Naturschutzinitiative fordert von der Landesregierung NRW: Naturschutz stärken und Wahlversprechen einhalten! Abstandsregelung 1.500 Meter und Helgoländer Papier müssen eingehalten werden!
Der jetzt vorliegende Entwurf des neuen Windkrafterlasses der schwarz–gelben Landesregierung wird dieser Absicht nicht gerecht.
Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten.
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