Rückbau der Fundamente oft mangelhaft

NDR – Panorama 3 vom 23.01.2018
Eigentlich müssen die Fundamente beim Rückbau von Windanlagen vollständig entfernt werden. Doch das Landesamt Schleswig-Holstein hat eine andere Gesetzes-Auffassung.

Mehr erfahren: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rueckbau-bei-Windraedern-oft-mangelhaft,windkraft920.html

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DAV: Enteignung durch WKA

Großwindanlagen: Bisher entschädigungslose Enteignung des Häuslebauers zugunsten privater Geschäftemacher

Leider haben sich Politik, staatliche Verwaltung und z.T. sogar “Naturschutz”-Verbände mit privaten Geschäftemachern zu einem Großwind-Oligopol zusammengeschlossen, das die Enteignung der ja vermeintlich “braven und dummen Bauern” des ländlichen Raumes zugunsten der smarten Geschäftemacher von JUWI, ABO-Wind & Co betreibt. Dabei wäscht zuweilen eine Hand die andere

Der Bundesgerichtshof hat etwa in seinem Urteil vom 25. März 1993 (Az.: III ZR 60/91) im Hinblick auf die Einwirkung von Fluglärm auf ein Grundstück erkannt: “Die Frage, ob von einem militärischen Flugplatz ausgehende Fluglärmimmissionen auf ein (…) Grundstück in einem Wohngebiet einen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff begründen können, wurde im Grundsatz bejaht” (BGHZ 128, 124 Leitsatz b).

Es macht ersichtlich keinen wesentlichen Unterschied ob die Immissionen durch Flug-zeuge verursacht werden, die regelmäßig über das Grundstück fliegen oder von stationären Industrieanlagen ausgehen, die kontinuierlich Schall und Infraschall emittieren. Das Sonderopfer, welches der Einzelne hier durch staatliche Planungs- und Genehmi-gungsakte vermeintlich zugunsten der Allgemeinheit (in Wahrheit vielmehr zugunsten der Windradaufsteller) zu tragen hat, ist somit vom Staat auszugleichen. Im durch Großwindanlagen schon länger belasteten Dänemark ist dies längst gesetzlich geregelt. Statt einer staatlichen Enteignungsentschädigung in Verbindung mit einer Sondernutzungsabgabe erfolgt hier aber durch gesetzliche Anordnung ein direkter Ausgleich zwischen den Windkraftunternehmen und umliegenden Grundstückseigentümern.

https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_01_08_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html

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Der Taunuskamm oder die Grenzen der Hybris

Viel Zeit ging auch dadurch verloren, dass die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Die Grünen) die Sache an sich zog und in einer seltsamen „Clearingstelle“ behandeln ließ, als sich abzeichnete, dass die Regierungspräsidentin dem Antrag nicht stattgeben konnte.

Dass er überhaupt gestellt wurde, ist auf den Druck Wiesbadener Kommunalpolitiker im Aufsichtsrat der Eswe Versorgung zurückzuführen. Ignoriert wurden nicht nur die Aspekte des Natur- und des Denkmalschutzes, sondern auch die Gefahren für das Trinkwasser, vor denen sowohl das zuständige Landesamt als auch die kommunale Behörde eindringlich warnten. Es ist ein Skandal, dass in einer Vorlage für die Stadtverordneten Fakten geschwärzt wurden, die den Protagonisten der Windkraft nicht in den Kram passten.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kommentar-zu-streit-um-windraedern-auf-dem-taunuskamm-15402575.html

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OVG Saarland: Klinik muss Infraschall tolerieren

Klinik muss Infraschall tolerieren

Ärzte Zeitung online, 12.01.2018

Kliniken genießen keinen absoluten Lärmschutz vor Windenergieanlagen, findet das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.

SAARLOUIS. Das Knappschaftskrankenhaus Püttlingen ist mit dem Versuch gescheitert, die Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung per Eilanträgen juristisch zu stoppen. Dabei entschied das Oberverwaltungs-gericht (OVG) des Saarlandes, dass der in der TA Luft für Krankenhäuser vorgesehene Immissionsrichtwert nicht in jedem Fall gilt (Az.: 2 B 584/17). Auch Bedenken gegen eine Infraschallbelastung wiesen die Richter zurück.

Kompletten Beitrag in der Ärzte Zeitung online lesen: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/955257/windraeder-klinik-muss-infraschall-tolerieren.html

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Gericht kassiert behördliche Genehmigung in Braunsbach und gibt Naturschützern Recht

NABU und LNV fordern Abbau der gestoppten Windkraftanlage im Kreis Schwäbisch Hall

Download (PDF, 101KB)

Quelle: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=417

Mehr erfahren: Bild anklicken

 

 

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Naturschutzinitiative: Seminar Natur- und Artenschutz kompakt am 24.02.2018

Seminar zu den Themen Natur- und Artenschutzrecht, Eingriffsregelung, Natura 2000, Bauleitplanung, BImSchG, UmwRG, BNatSchG, Öffentlichkeitsbeteiligung, Fristen, Widerspruchs- und Klageverfahren

Eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 10.02.2018 unter: anmeldung@naturschutz-initiative.de

Termin: Samstag, 24.02.2018, 10.30 – 16.30 Uhr

Ort: 60594 Frankfurt, Haus der Jugend (Terrassensaal B), Deutschherrnufer 12

Anreise: http://www.jugendherberge-frankfurt.de/anreise/

Leitung: Sylke Müller-Althauser, stv. Vorsitzende der NI

Referent: Patrick Habor, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Teilnehmerbeitrag: 60,00 € pro Person inkl. Imbiss und Getränke

Weitere Informationen: http://naturschutz-initiative.de/veranstaltungen/245-2018-02-24-seminar-natur-und-artenschutzrecht

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VG Düsseldorf: Bau der Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) vorerst gestoppt

Download (PDF, 88KB)

Quelle: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/21_12_2017_/index.php

Weitere Hintergrund-Informationen: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/gericht-stoppt-windrad-bau-aid-1.7282408

 

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VG Koblenz: Rotmilan verhindert Windenergieanlage

Pressemitteilung Nr. 48/2017 vom 22.12.2017
Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte beim Landkreis Birkenfeld die Genehmigung. für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 138,4 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und ei.ner Gesamthöhe von 184,4 m in der Gemarkung Ellenberg. Der Landkreis lehnte den Antrag ab, da aufgrund der Beobachtungen des eingeschalteten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass in der Nähe des Standortes der geplanten Anlage ein Brutplatz des Rotmilans sein müsse. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob das Unternehmen Klage.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Zulassung des Windrades, so die Koblenzer Richter, stünden Belange des Umweltschutzes entgegen. Es sei verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zähle, zu beeinträchtigen. Für diese Vogelart bestehe ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Brutstätte und Anlagenstandort unterschritten werde. In einem Abstand von etwa 810 m habe sich im Brutjahr 2015 eine Brutstätte befunden. Ein Sachverständiger habe nämlich im Juni 2015 an drei Tagen beobachtet, dass Rotmilane mit Beute in ein bestimmtes Waldgebiet eingeflogen seien, welches einen solchen Abstand zur Anlage habe. Vor dem Hintergrund der Fachliteratur zu den Rotmilanen genüge eine solche Beobachtung für einen Brutnachweis. Die hiergegen von der Klägerin unter Berufung auf das Gutachten eines anderen Sachverständigen erhobenen Einwendungen rechtfertigten keine andere Einschätzung. Die zuständige Stelle des Landkreises habe sich mit dieser fachlichen Stellungnahme eingehend auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, die fachlichen Standards ließen den Schluss zu, dass eine Rotmilanbrut vorhanden sei. Diese Bewertung werde von dem dem Landkreis zustehenden naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum umfasst.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2017, 4 K 455/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.
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Exposition an Windkraft-Schall führt zu Erkrankungen

Das Australische Oberverwaltungsgericht – AAT – bestätigt Sarah Laurie und die Waubra Foundation
Erstmalig auf der Welt hat das australische Oberverwaltungsgericht – Australia’s Administrative Appeals Tribunal (AAT) –  erklärt, dass die “Lärmbelästigung” durch von Windkraftanlagen erzeugtem niederfrequenten Schall und Infraschall “einen plausiblen Weg in die  Krankheit” darstelle, der auf einem begründeten Zusammenhang zwischen Schallbelastung und einigen Erkrankungen beruht, einschließlich Bluthochdruck und kardiovaskuläre Erkrankungen, die möglicherweise teilweise durch Schlafstörungen und / oder psychischen Stress / Distress ausgelöst werden.

„Exposition an Windkraft-Schall führt zu Erkrankungen“ weiterlesen

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Bundeswehr und Sicherheit haben das Nachsehen

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 1. Dezember 2017
– 3 L 1180/17.NW 
– 

Die Pfalzwerke können mit dem Bau von drei Windrädern bei Wallhalben beginnen. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied jetzt für den Stromanbieter – und gegen die Bundeswehr.

Download (PDF, 95KB)

Quelle: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-3817/

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Windkrafturteile jetzt gesammelt verfügbar

Die Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Edmund Brandt vom Institut für Rechtswissenschaften Technische Universität Braunschweig, gibt eine Sammlung von Windenergie-Urteilen heraus.

Hier ist der WER-aktuell Newsletter der Koordinierungsstelle Windenergierecht 6-2017 vom 14.12.2017 abrufbar.

Ein Archiv mit den früheren Ausgaben von WER-aktuell im PDF-Format steht auf der Website www.k-wer.net zur Verfügung.

Mit Dank an die EIKE-Redaktion für den Hinweis: https://www.eike-klima-energie.eu/2017/12/15/windkrafturteile-jetzt-gesammelt-verfuegbar/

Buch-Empfehlung zum juristischen Verständnis für Laien:
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/12/20/handbuch-planung-und-genehmigung-von-windkraftanlagen/

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Neue Option für Klage gegen Windkraft

Von Cristina Priotto

Jurist Dario Mock klärte die Bürger und die Verwaltung beim Infoabend in Hopfau über eine weitere Möglichkeit auf. Anlass ist die unterschiedliche Bewertung der Topographie durch die Gerichte.

Weiterlesen: https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Neue-Option-fuer-Klage-gegen-Windkraft-357188.html

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VG Koblenz: Änderungsgenehmigung für den Nachtbetrieb des Windparks in Kratzenburg ist rechtswidrig

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23. November 2017, 4 K 10/17.KO Hinzurechnung des überhöhten Lärms des Nachtbetriebs der Windenergieanlagen ist nicht hinnehmenbar.

Download (PDF, 114KB)

Quelle: http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=8232

Das Urteil kann hier abgerufen werden: https://tinyurl.com/y6wgd8cg

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