VG Koblenz: Änderungsgenehmigung für den Nachtbetrieb des Windparks in Kratzenburg ist rechtswidrig

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23. November 2017, 4 K 10/17.KO Hinzurechnung des überhöhten Lärms des Nachtbetriebs der Windenergieanlagen ist nicht hinnehmenbar.

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Quelle: http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=8232

Das Urteil kann hier abgerufen werden: https://tinyurl.com/y6wgd8cg

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Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig

Pressemitteilung des NABU Rheinland-Pfalz vom 29.11.2017

Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig.

NABU fordert Nachsteuern der Politik bei der Windenergieplanung in Rheinland-Pfalz

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BI “Gegenwind Greven” fokussiert Artikel 20a Grundgesetz

In einem “Offenen Brief” wird der Bundespräsident auf den Missstand hingewiesen, dass in der Energiewende die staatliche Pflicht, „auch in Verantwortung für künftige Generationen“ Natur-, Landschafts- und Tierschutz zu gewährleisten, seit Jahren nicht beachtet wird.

Presseerklärung hier lesen

Offener Brief an das Bundespräsidialamt hier lesen

Mit Dank an Gegenwind Greven

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NRW: Verstößt der Bau von Windrädern gegen das Grundgesetz?

Am 04.11.2017 fand in Lüdinghausen eine gemeinsame Veranstaltung von Münsterländer Bürgerinitiativen und Vernunftwende Bündnis NRW zur Energiepolitik statt. Kerninhalt war Kritik an der Energiewende aus volkswirtschaftlicher, ökologischer, juristischer und politischer Sicht.

Vortragende waren:
Harry Neumann, Bundes- und
Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V.,
Dietmar Brockes, MDL und Sprecher Energiepolitik der FDP Landtagsfraktion in NRW und
Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D. Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster

„NRW: Verstößt der Bau von Windrädern gegen das Grundgesetz?“ weiterlesen

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NRW: Bürgerinitiative fordert Baustopp für Windräder

Kreis Paderborn. Ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen sorgt im Kreis Paderborn für Streit. Gleich zwei Bürgerinitiativen fordern Landrat Manfred Müller mit Bezug auf dieses Urteil dazu auf, den Bau neuer Windräder zu stoppen. Der Kreis Paderborn lehnt dies jedoch mit Verweis auf die bestehende Gesetzeslage ab.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Ende September in einem Fall geurteilt, dass das Verfahren zur Schallprognose von Windkraftanlagen durch das sogenannte “Interimsverfahren” ersetzt werden solle.
Das Urteil folgt einer Empfehlung der zuständigen Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immisionsschutz (LAI), die den Stand der Technik festlegt. Das “Interimsverfahren” verzichtet in Abgrenzung zum “Alternativen Verfahren” im Kern auf die Berücksichtigung von Bodendämpfungen und kann so zu höheren Immissionswerten führen.
(Az.: 28 L 3809/17)

Weiterlesen: http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21976885_Buergerinitiative-fordert-Baustopp-fuer-Windraeder.html

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Gericht bestätigt Fehler und lehnt Odenwälder Flächennutzungsplan ab

ODENWALDKREIS. – Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).

In der am 6. November veröffentlichten Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Windkraftflächen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (Würzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das Regierungspräsidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.

Mehr erfahren: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2784&cHash=33c6f8aba193a3af91a11a8a89aa2f58

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Keine Befangenheit der ehrenamtlichen Richter: Gericht lehnt Antrag ab

KASSEL / EITERFELD – Streit um Windanlagen-Verfahren
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat durch Beschlüsse vom 07.11.2017 in zwei Klageverfahren der Oktoberwind GmbH Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit von Richtern abgelehnt. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde, so das Verwaltungsericht in einer Pressemitteilung.
Die Oktoberwind GmbH, deren Unternehmenszweck die Planung, Errichtung, Verwaltung und der Betrieb von Windenergieanlagen ist, stellte im Jahr 2013 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Gebiet der Gemeinde Eiterfeld und im Jahr 2014 einen ebensolchen Antrag im Hinblick auf eine geplante Anlage im Gebiet der Gemeinde Flieden. Die Genehmigungen wurden durch das Regierungspräsidium Kassel durch zwei gesonderte Bescheide abgelehnt.
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Windenergie und Recht

Die Fachagentur für Wind an Land (FA Wind) hat den Rundbrief Windenergie und Recht 3/2017 herausgegeben. Die in dieser Ausgabe besprochenen Urteile und Beschlüsse betreffen eine Vielzahl von Themen rund um die Windenergie – genannt seien z.B. der Denkmalschutz, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutz, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen neben seismologischen Stationen, Befreiungsmöglichkeiten zu Gunsten der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten, Fragen der Konzentrationszonenplanung, verfahrensrechtliche Fragestellungen und nicht zuletzt auch das Zivilrecht.

https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Rechtsprechung/Rundbrief/FA_Wind_Rundbrief_Windenergie_und_Recht_3.2017.pdf

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OVG NRW – 8 B 705/17 – Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

OVG NRW verfügt Stillegung von 6 WEA in Vreden/NRW

Kreis führt UVP fehlerhaft durch – Schutzgut Tier fand zu wenig Berücksichtigung – Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist eine Gesamtbetrachtung der vorhandenen WEA nötig.

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Entscheidung des VG Arnsberg zum Landschaftsbild

Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 571/17 vom 12.09.2017
Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg / Sauerland eine wegweisende Entscheidung über die Zulässigkeit von Eingriffen in das Landschaftsbild getroffen.
Hier ein Kommentar von RA Patrick Habor (veröffentlicht im IDUR-Schnellbrief)
Der Text zum Beschluss des VG Arnsberg kann hier abgerufen werden:
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Niederlage in Münster: Kreis Euskirchen vor Gericht abgeblitzt – Baustopp für Windpark

Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 976/17

Der Nabu Euskirchen hat einen erneuten Teilerfolg in seinem Kampf gegen den Windpark Dahlem IV erreicht. Auch das Münsteraner Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nun die Position der Windpark-Kritiker gestärkt.

Nachdem die Naturschützer beim Verwaltungsgericht Aachen gegen den Windpark geklagt hatten, bewirkte eine Eilentscheidung des Gerichtes, dass die vom Kreis Euskirchen erteilte Baugenehmigung zunächst aufgehoben wurde. Daher musste der Kreis bei der ausführenden Firma DunoAir einen Baustopp erwirken.

Bericht: Kölner Stadt-Anzeiger

Der komplette Verfahrensgang ist hier nachzulesen: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=04.10.2017&Aktenzeichen=8%20B%20976/17

Bitte dazu auch unbedingt den ausführlichen Bericht auf Windwahn.com lesen: http://www.windwahn.com/2017/12/18/vg-aachen-6-l-252-17-baustopp-fuer-dahlemer-windpark/

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“Dieses Urteil kann die Windkraft stoppen”

Der renommierte Verfassungsrechtler und juristische Windkraftexperte Prof. Michael Elicker schätzt das Münchner Urteil als „Signal in andere Richtung ein“.

Die Länder seien nicht dazu da, Windkraftanlagen durchzusetzen. „Das immer wieder zu hörende Argument, der Windenergie muss Raum gegeben werden, stimmt so nicht. Mir scheint zwar unausgesprochen aber doch die Auffassung der Richter dahinter zu stehen, dass Windkraft verzichtbar ist.“

Das Urteil zeigt für ihn auch: „Gerichte können sich also doch gegen inkompetente Politiker durchsetzen.“

Spannend deshalb der Blick nach Ludwigshafen. Dort klagt die Pfalzwind GmbH gegen das umstrittene Windparkunternehmen JUWI auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. JUWI hatte zu viel Wind gemacht. „Pfalzwind“, ein Gemeinschaftsunternehmen der beiden städtischen Gesellschaften Pfalzwerke Ludwigshafen und der Mainzer Rio Energie, will tiefrote Zahlen eines Windparkes nicht mehr tragen und die Anlagen an JUWI zurückgeben.

https://www.businessportal24.com/de/utr-umwelt-technik-recht-dieses-urteil-kann-die-windkraft-stoppen.html

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Odenwaldkreis: Kommunaler Flächennutzungsplan gescheitert

1 Million Euro vom nicht vorhandenen Wind verweht: Kommunaler Flächennutzungsplan gescheitert!

ODENWALD. – Nun ist es also soweit: Der kommunale Flächennutzungsplan Windkraft der Odenwaldkommunen wurde vom Verwaltungsgericht Darmstadt abgelehnt. Im Prinzip ist damit genau das geschehen, wovor die Bürgerinitiativen immer gewarnt hatten.

Weiterlesen: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2647&cHash=08798244af693de5f2bcfdc5163067b7

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Odenwaldkreis: Keine kreisbezogene Windräder-Regelung

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Kommunen scheitern vor Gericht / Vorgaben müssen nicht eingehalten werden

ODENWALDKREIS – Der Flächennutzungsplan der Städte und Gemeinden zur Regelung des Ausbaus der Windkraft-Nutzung im Odenwaldkreis wird bis auf Weiteres keine Gesetzeskraft erlangen. Dies folgt aus dem Ausgang der Verhandlungen über eine Klage des Odenwaldkreises beim Verwaltungsgericht in Darmstadt, von deren Ergebnis Lützelbachs Bürgermeister Uwe Olt nun das ECHO informiert hat.

Weiterlesen: http://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/odenwaldkreis/keine-kreisbezogene-windraeder-regelung_18238186.htm

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Stellungnahme des GuSZ zum Urteil des VG Düsseldorf “Schallschutz Interimsverfahren”

Zum Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25.09.2017, AZ 28 L 3809/17 nimmt die GuSZ wie folgt Stellung: „Stellungnahme des GuSZ zum Urteil des VG Düsseldorf “Schallschutz Interimsverfahren”“ weiterlesen

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