VG Düsseldorf: Bau der Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) vorerst gestoppt

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Quelle: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/21_12_2017_/index.php

Weitere Hintergrund-Informationen: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/gericht-stoppt-windrad-bau-aid-1.7282408

 

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VG Koblenz: Rotmilan verhindert Windenergieanlage

Pressemitteilung Nr. 48/2017 vom 22.12.2017
Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte beim Landkreis Birkenfeld die Genehmigung. für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 138,4 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und ei.ner Gesamthöhe von 184,4 m in der Gemarkung Ellenberg. Der Landkreis lehnte den Antrag ab, da aufgrund der Beobachtungen des eingeschalteten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass in der Nähe des Standortes der geplanten Anlage ein Brutplatz des Rotmilans sein müsse. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob das Unternehmen Klage.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Zulassung des Windrades, so die Koblenzer Richter, stünden Belange des Umweltschutzes entgegen. Es sei verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zähle, zu beeinträchtigen. Für diese Vogelart bestehe ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Brutstätte und Anlagenstandort unterschritten werde. In einem Abstand von etwa 810 m habe sich im Brutjahr 2015 eine Brutstätte befunden. Ein Sachverständiger habe nämlich im Juni 2015 an drei Tagen beobachtet, dass Rotmilane mit Beute in ein bestimmtes Waldgebiet eingeflogen seien, welches einen solchen Abstand zur Anlage habe. Vor dem Hintergrund der Fachliteratur zu den Rotmilanen genüge eine solche Beobachtung für einen Brutnachweis. Die hiergegen von der Klägerin unter Berufung auf das Gutachten eines anderen Sachverständigen erhobenen Einwendungen rechtfertigten keine andere Einschätzung. Die zuständige Stelle des Landkreises habe sich mit dieser fachlichen Stellungnahme eingehend auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, die fachlichen Standards ließen den Schluss zu, dass eine Rotmilanbrut vorhanden sei. Diese Bewertung werde von dem dem Landkreis zustehenden naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum umfasst.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2017, 4 K 455/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.
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Bundeswehr und Sicherheit haben das Nachsehen

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 1. Dezember 2017
– 3 L 1180/17.NW 
– 

Die Pfalzwerke können mit dem Bau von drei Windrädern bei Wallhalben beginnen. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied jetzt für den Stromanbieter – und gegen die Bundeswehr.

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Quelle: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-3817/

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VG Koblenz: Änderungsgenehmigung für den Nachtbetrieb des Windparks in Kratzenburg ist rechtswidrig

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23. November 2017, 4 K 10/17.KO Hinzurechnung des überhöhten Lärms des Nachtbetriebs der Windenergieanlagen ist nicht hinnehmenbar.

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Quelle: http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=8232

Das Urteil kann hier abgerufen werden: https://tinyurl.com/y6wgd8cg

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Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig

Pressemitteilung des NABU Rheinland-Pfalz vom 29.11.2017

Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig.

NABU fordert Nachsteuern der Politik bei der Windenergieplanung in Rheinland-Pfalz

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OVG NRW – 8 B 705/17 – Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

OVG NRW verfügt Stillegung von 6 WEA in Vreden/NRW

Kreis führt UVP fehlerhaft durch – Schutzgut Tier fand zu wenig Berücksichtigung – Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist eine Gesamtbetrachtung der vorhandenen WEA nötig.

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Urteil: Rotmilan wichtiger als Windpark

Die Pläne für einen Windpark in Gleichen im Landkreis Göttingen sind endgültig gescheitert. Das Areal wird von den geschützten Rotmilanen zur Jagd genutzt. Die geplanten fünf Windkraftanlagen wären eine nachhaltige Störung für den Lebensraum der Raubvögel, heißt es im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG).

Damit hat das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt. Die bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen dürfen also nicht gebaut werden.

Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Rotmilan-geht-vor-Windpark,rotmilan104.html

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Aktuelles Urteil: VGH München fordert strikte Einhaltung der saP zur Vogelbeobachtung

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Eilantrag gescheitert: Die Windräder am “Greiner Eck” dürfen sich weiter drehen

Der hessische Verwaltungsgerichtshof ließ den Eilantrag gegen den Windpark endgültig scheitern.

Neckarsteinach. Ursprünglich war das Anliegen als “Eilantrag” angedacht. Nun – beinahe anderthalb Jahre später – ist dieser endgültig gescheitert. Wie der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag bekannt gab, muss der Bau der Windräder am “Greiner Eck” nicht gestoppt werden.

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelangen hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen.

Mehr zum Beschluss auch unter: https://www.maslaton.de/news/Windenergie-und-Wetterradar–VG-Schwerin-haelt-Abschaltauflagen-fuer-zulaessig–n553

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VG Koblenz: Klage gegen Windenergieanlage erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einer Klage der Ortsgemeinde Niederhambach gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage stattgegeben.
Im Dezember 2013 wurde dem im Verfahren beigeladenen Windenergieunternehmen die entsprechende Genehmigung zur Errichtung der Anlage im Gemeindegebiet der Klägerin durch den beklagten Landkreis Birkenfeld erteilt. Zuvor hatte der Rat der Klägerin in einer Sitzung im März 2012 beschlossen, das erforderliche Einvernehmen zur Errichtung der Windenergieanlage nicht zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat sah unter anderem mit Blick auf den geplanten Standort eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Lebensqualität der Bürger.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. Juni 2017, 4 K 293/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.

 

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Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteilen vom heutigen Tag – 18.05.2017 – die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf (Gemarkung Getmold und Schröttinghausen) aufgehoben.
Er hat damit die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Minden abgeändert. Dieses hatte die Klagen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und von vier Nachbarn im März 2015 abgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 8 A 870/15, 8 A 972/16, 8 A 973/15, 8 A 974/15 und 8 A 975/15 (I. Instanz: VG Minden 11 K 3060/13, 11 K 3059/13, 11 K 30161/13, 11 K 3062/13 und 11 K 3063/13)

Mehr erfahren: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/27_170518/index.php

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