Wie wir bereits berichteten, befasst sich ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz.
Nun beschäftigen sich auch die drei großen “Natur- und Umweltschutzverbände” NABU, BUND und LNV endlich mit dem Thema!
Lesen Sie hier: https://baden-wuerttemberg.nabu.de/umwelt-und-leben/klima-und-energie/windkraft/23061.html
					
Doch erst ließ sie die Polizei nicht auf der geplanten Route laufen. Dann standen den Windkraftgegnern starke Polizeikräfte gegenüber. Und später, als schon alles vorbei war, wurde ein Demonstrant von Polizisten verletzt. So schildert es Bergfeld, der dabei war und die Demo organisiert hatte. Dass im Vorfeld auch noch der Staatsschutz und die Kripo an seiner Haustür klingelten, war selbst für Bergfeld eine neue Erfahrung. 
Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage – Windkrafterlass Bayern
