Grüne Energie? Wie ökologisch sind Windkraft und Biogas?

von Michael Miersch

Michael Miersch ist Geschäftsführer für Bildung und Kommunikation bei der Deutschen Wildtier Stiftung. Zuvor war er über drei Jahrzehnte Redakteur, Autor und Kolumnist bei verschiedenen großen Zeitschriften und Fernsehsendern, darunter “DIE WELT” und “DIE ZEIT”. Außerdem verfasste er zahlreiche Bücher zu Themen aus Natur, Wissenschaft und Politik, von denen einige Bestseller wurden. Zuletzt erschien ‘Alles grün und gut?’

Am 24. Oktober 2017 hielt Michael Miersch einen Vortrag im
House of Lords, London.

Interview mit der “GWPF” zum Vortrag
“Wie die deutsche Energiewende Wildtiere und Wälder zerstört”

 

 

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SDW – Waldschützer klagen gegen Windpark Wotan

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) klagt gegen den Windpark Wotan zwischen Langenthal und Helmarshausen.

Der Verein sieht in den drei genehmigten Anlagen eine Gefährdung eines Fauna-Flora-Habitats (FFH). Das europäische Schutzgebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Windparks, dessen Anlagen jeweils eine Gesamthöhe von 212 Metern haben sollen.

Die SDW bemängelt, dass für den geplanten Windpark keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet worden sei. Das wäre aus Sicht der SDW notwendig gewesen, da der Zweck des FFH-Gebietes ausdrücklich Schutz und Erhaltung des Rotmilans sei.

Es sei das erste Mal, dass der SDW-Landesverband gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen klage, sagt Klug. In diesem Präzedenzfall müsse das Gericht klären, ob deutsches Planungsrecht über europäischem Natur- und Artenschutzrecht stehe.

https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/bad-karlshafen-ort74607/widerstand-gegen-windpark-waldschuetzer-klagen-gegen-wotan-8886474.html

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OVG NRW – 8 B 705/17 – Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

OVG NRW verfügt Stillegung von 6 WEA in Vreden/NRW

Kreis führt UVP fehlerhaft durch – Schutzgut Tier fand zu wenig Berücksichtigung – Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist eine Gesamtbetrachtung der vorhandenen WEA nötig.

Download (PDF, 107KB)

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Willingen klagt gegen Genehmigung zweier Windräder

Die Gemeinde Willingen hat Klage eingereicht gegen die Genehmigung zweier Windräder am Mühlenberg zwischen Usseln und Eimelrod. Wegen der Beeinträchtigung von Erholung und Tourismus, Überlastung des Naturparks Diemelsee, des Schutzes bedrohter Vogelarten, der Sicherheit von Verkehr und Wanderern und noch einer Reihe weiterer Gründe hatte sie im Februar ihr Einvernehmen für das Vorhaben versagt.

Das Regierungspräsidium Kassel ersetzte diese nötige Zustimmung der Gemeinde, wogegen sie nun beim hessischen Verwaltungsgericht klagt.

Weiterlesen: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/willingen-klagt-gegen-genehmigung-zweier-windraeder-id212353461.html

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Niederlage in Münster: Kreis Euskirchen vor Gericht abgeblitzt – Baustopp für Windpark

Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 976/17

Der Nabu Euskirchen hat einen erneuten Teilerfolg in seinem Kampf gegen den Windpark Dahlem IV erreicht. Auch das Münsteraner Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nun die Position der Windpark-Kritiker gestärkt.

Nachdem die Naturschützer beim Verwaltungsgericht Aachen gegen den Windpark geklagt hatten, bewirkte eine Eilentscheidung des Gerichtes, dass die vom Kreis Euskirchen erteilte Baugenehmigung zunächst aufgehoben wurde. Daher musste der Kreis bei der ausführenden Firma DunoAir einen Baustopp erwirken.

Bericht: Kölner Stadt-Anzeiger

Der komplette Verfahrensgang ist hier nachzulesen: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=04.10.2017&Aktenzeichen=8%20B%20976/17

Bitte dazu auch unbedingt den ausführlichen Bericht auf Windwahn.com lesen: http://www.windwahn.com/2017/12/18/vg-aachen-6-l-252-17-baustopp-fuer-dahlemer-windpark/

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Artenschutzrechtliches Kurzgutachten zum Windindustriegebiet “Stillfüssel”

Kurzgutachten von Professor Dr. Michael Wink, Direktor am INSTITUT FÜR PHARMAZIE U MOLEK. BIOTECHNOLOGIE – Abt. BIOLOGIE, Universität Heidelberg zur Situation gefährdeter Vogelarten im geplanten Windpark Stillfüssel (8/2017)

Aus artenschutzrechtlicher Perspektive müssten die angelaufenen Arbeiten sofort gestoppt werden, denn sie stellen einen Verstoß gegen §44BNatSchG dar.

Die intensiven Untersuchungen der letzten Jahre haben die Bedeutung von Eiterbach- und Ulfenbachtal und die angrenzenden Waldgebiete erst richtig transparent gemacht. Aus Sicht des Naturschutzes sollte nicht nur auf Einrichtung des Windenergiepark Stillfüssel verzichtet, sondern stattdessen das NSG Eiterbachtal um die Waldgebiete rund um den Stillfüssel erweitert werden. Denn das Gebiet ist überregional als Brutplatz für diverse geschützte und seltene Vogelarten von besonderen Interesse.

Heidelberg, den 10.8.2017 Prof. Dr Michael Wink

Das Gutachten kann hier abgerufen werden: http://www.bi-gegenwind-siedelsbrunn.de/images/Gutachten/Kurzgutachten-Stillfssel.pdf

Mehr erfahren auch unter: http://www.bi-gegenwind-siedelsbrunn.de/index.php/gutachten

und http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/08/26/stillfuessel-verstoss-gegen-naturschutzgesetz/

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Kinospot: Keine Windkraft im Wald!

Erstmals nimmt eine deutsche Naturschutzorganisation laut und deutlich Stellung gegen Windkraft in Wäldern. Dieser Spot der Deutschen Wildtier Stiftung läuft ab heute In 50 Kinosälen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

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Buchtipp: Milan der Rote – Ein Umweltkrimi

Milan der Rote – Ein Umweltkrimin von Michael Adam

Milan, seine Frau und seine beiden Kinder leben im Sommer in der waldigen Mitte Deutschlands, die Winter verbringen sie in Spanien. Sie lieben die Schönheiten der Natur – und sie sehen die Veränderungen, die sich in Spanien wie in Deutschland durch den Atomausstieg und den Einstieg in die Windkraft ergeben.

Das spanische aufstrebende Windkraft-Unternehmen LA.RACHA will nach Deutschland expandieren. Ein guter Standort ist schnell gefunden, doch gibt es dort ein ganz massives Problem: einen Greifvogel-Horst! Im Namen des Tierschutzes erhalten zwei Gabelweihen GPS-Sender, so soll ihr Flug verfolgt werden. Doch was steckt wirklich hinter dem Vorhaben?

Dann geschehen mehrere grausame Morde …

Im Buchhandel erhältlich: ISBN – 3958405193

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Angela Merkel und das Schweigen der Vögel

Die grüne Kanzlerin – Göttin der Zerstörung

Jetzt ist es auch wissenschaftlich bestätigt. In Deutschland findet ein Artensterben ungeahnten Ausmaßes statt.

Der aus dem Fernsehen bekannte Naturfilmer Andreas Kieling, stellte im vergangenen Jahr ein erschreckendes Video zum Thema ins Netz, dass von den Mainstreammedien so gut wie nicht wahrgenommen wurde. In dem kurzen Film schildert er den Fund von einem toten Mäusebussard, zwei Wacholder- und einer Singdrossel sowie zwei toten Fledermäusen, die seine Jagdhündin in nur 15 Minuten unter einem einzigen Windrad fand. Angesichts von abgeräumten Nestern der eigentlich streng geschützten Schwarzstörche und der sich immer weiter drehenden Schredderanlagen, ist er nur noch wütend: „Ich könnte kotzen“, so der beliebte Tierfilmer.

Und so wird Angela Merkel im Sinne der Grünen ein weiteres zerstörerisches Projekt in diesem Land weiter verfolgen.

Alles lesen: https://www.journalistenwatch.com/2017/10/20/angela-merkel-die-furie-der-verwuestung/

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135 Euro für Gutachten: Naturschützer sollen blechen

“Verwaltungsgebühren” für ein Auskunftsersuchen

Die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz ist sauer: Sie hat beim Regierungspräsidium Gießen (RP) ein Sachverständigen-gutachten angefordert und soll dafür nun 135 Euro bezahlen.

Können die geplanten Windräder auf dem Villmarer Galgenberg Vögeln gefährlich werden? Um diese Frage geht es in einem Sachverständigen-gutachten, das die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) beim Regierungspräsidium Gießen (RP) angefordert hat. Weil die Anfrage einen Sachbearbeiter eineinhalb Stunden und dessen Chef noch einmal eine halbe Stunde gekostet habe, soll die HGON nun 134,50 Euro bezahlen.

Weiterlesen: http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/135-Euro-fuer-Gutachten-Naturschuetzer-sollen-blechen;art680,2798575

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Windenergie: Gutachten-Check belegt Mängel

Wie wir bereits berichteten, befasst sich ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz.

Nun beschäftigen sich auch die drei großen “Natur- und Umweltschutzverbände”  NABU, BUND und LNV endlich mit dem Thema!

Lesen Sie hier: https://baden-wuerttemberg.nabu.de/umwelt-und-leben/klima-und-energie/windkraft/23061.html

 

 

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Gutachten beweist Rechtswidrigkeit baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften

Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten.

„Gutachten beweist Rechtswidrigkeit baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften“ weiterlesen

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