Stopp für Windrad wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung

Das VG Stuttgart hat entschieden, dass eine bereits fertiggestellte Windenergieanlage wegen möglichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen (Gefährdung des Rotmilans) derzeit nicht betrieben werden darf.

Der (beigeladenen) Bauherrin war am 08.02.2016 durch das Landratsamt Schwäbisch Hall unter Anordnung des Sofortvollzugs die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage ORL 6 (Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 101 m) auf einem Grundstück der Gemarkung Jungholzhausen in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) erteilt worden. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. und der Naturschutzbund Deutschland – Landesverband Baden-Württemberg e.V. (Antragsteller) beantragten mit ihrem Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Windenergieanlage.

Das VG Stuttgart hat auf den Eilantrag die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt. Damit darf die bereits fertiggestellte Anlage derzeit nicht betrieben werden.

Gericht/Institution: VG Stuttgart
Erscheinungsdatum: 22.03.2017
Entscheidungsdatum: 15.03.2017
Aktenzeichen: 13 K 9193/16

Weiterlesen: https://www.juris.de/jportal/portal/t/19×3/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303637&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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Ausführliches Interview zur Windkraft im Emmertal

Sprecher der Bürgerinitiative “Keine Windkraft im Emmertal”, Stephan Stallmann, war zu Gast beim lokalen Radiosender “radio aktiv” und hat im Rahmen der Sendung “Nachgefragt” Moderator Joachim Stracke ein ausführliches Interview zur Windkraft im Emmertal gegeben. Der Mitschnitt zur Sendung:

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Ärger um Waldwegnutzung

Vier Windkrafträder sind für den Wald in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) geplant und es gibt Ärger: Ein Grundstücksbesitzer wehrt sich dagegen, das sein Waldgrundstück für den Transport benutzt wird. Egon Fahrbach gehören fünf Waldgrundstücke, durch die ein befestigter Weg gebaut werden muss. Er stimmt dem allerdings nicht zu. Und trotzdem hat die ZEAG Ende Februar bei ihm im Wald seine auf dem Grundstück abgestellten Autos abgeschleppt und bereits einen Baum gefällt. Wohl ohne Vorankündigung – aber, wie die ZEAG betont, alles mit Genehmigung.

Mehr erfahren: http://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/windkraftanlage-in-boxberg-aerger-um-waldwegnutzung/-/id=1562/did=19162498/nid=1562/1ijgsqj/index.html

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Feldberginitiative e.V. scheitert mit Klage

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage der Feldberginitiative e.V. abgewiesen, mit der sich diese gegen die Genehmigung des Landes Hessen zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen in Weilrod im Hochtaunuskreis gewandt hatte.

Die Errichtung von diesen sieben Windkraftanlagen wurde mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.02.2014 ermöglicht, nachdem es zuvor festgestellt hatte, dass in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen sei.

https://www.jurion.de/news/355103/VG-Frankfurt-am-Main-Die-Feldberginitiative-e-V-scheitert-mit-ihrer-Klage-gegen-die-Genehmigung-zur-Errichtung-von-sieben-Windkraftanlagen-in-Weilrod-in-den-Gemarkungen-Riedelbach-und-Cratzenbach/

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Naturschutz grotesk: Jetzt darf man nicht mal mehr Käfer anfassen

Das neue Naturschutzgesetz wird zur Farce.

Noch in dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung das Naturschutzgesetz novellieren. Seit Dezember 2016 liegt ein Referentenentwurf vor. Enthalten sind beträchtliche Einschnitte im Artenschutz, wenn es um Baumaßnahmen, insbesondere um Windkraftanlagen geht.

Aber Kinder dürfen sich nicht mehr mit lebendigen Käfern oder Vogelfedern befassen. Ausgerechnet vom Naturschutz geht die Entfremdung von der Natur aus.

Mehr erfahren: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article162605323/Jetzt-darf-man-nicht-mal-mehr-Kaefer-anfassen.html

und den Kommentar von crash-news.com: https://www.crash-news.com/2017/03/06/willkommen-in-der-irren-oeko-diktatur-naturschutz-foerdert-die-naturzerstoerung/

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Windräder: Bundeswehr klagt

HAMELN/FLEGESSEN. Die Bundeswehr geht gegen eine Entscheidung der Stadt Hameln an. Drei der sechs Windräder, die sich künftig an der Stadtgrenze zwischen Groß Hilligsfeld und Flegessen drehen sollen, dürften nach Ansicht des Militärs gar nicht erst gebaut werden: Sie stören den Flugverkehr der Heeresflieger.

Quelle: http://www.ndz.de/lokales/bad-muender_artikel,-windraeder-bundeswehr-klagt-_arid,2346652.html

Vor wenigen Tagen ist zum ersten Mal ein Kleinflugzeug mit einer Windindustrieanlage kollidiert. Wir berichteten.

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Gerichtsverhandlung – Bürgerbegehren Butzbach abgeschmettert

Die mündliche Gerichtsverhandlung vom 19.1. vor dem Gießener Verwaltungsgericht glich mehr einem Schauprozess. Der Richterspruch stand vorher fest und daraus machte die Vorsitzende Domann-Hessenauer auch keinen Hehl.

http://www.buergerportal-butzbach.de/politik/eine-denkwuerdige-gerichtsverhandlung-in-sachen-windkraft/

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