Aktion Abendsonne: Windkraftgenehmigungen im Dezember 2016

Im Rahmen der „Aktion Abendsonne“ sollten noch schnell die hohen Subventionssätze für viele Windkraftinvestoren gesichert werden:

  • 2016 insgesamt 159 Genehmigungen, über die Hälfte davon Ende Dezember alleine 88 
  • „Aktion Abendsonne“ der Landesregierung bringt Windkraftinvestoren viel Geld
  • Vertrauen der Menschen in Rechtsstaat beschädigt

Zu den Genehmigungen von Windkraftanlagen im Jahr 2016 erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Im Jahr 2016 wurden in Hessen insgesamt 159 Windkraftanlagen genehmigt. Die Auswertung des Staatsanzeigers belegt, dass mehr als Hälfte, nämlich 88 Windkraftanlagen, noch in den letzten Dezembertagen durchgewunken wurden. Im Rahmen der „Aktion Abendsonne“ sollten noch schnell für viele Windkraftinvestoren die hohen Subventionssätze gesichert werden.“

Rock weiter:
„Der Vergleich mit 2015 zeigt, wie durch den politischen Druck der CDU-geführten Landesregierung der Windkraftausbau ohne Rücksicht auf Verluste weiter forciert wird. Im ganzen Jahr wurden damals „nur“ 75 Windkraftanlagen genehmigt. Allein in den letzten Dezembertagen 2016 gab es dagegen 88 Genehmigungen. Entweder die Behörden haben im Vorjahr geschlafen, wofür es keine Anzeichen gibt, oder aber die Genehmigungsbehörden wurden angehalten, im Dezember auf Teufel komm raus überall den Stempel draufzusetzen.

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SPD – Antwort Priska Hinz: Ministerium verhilft Windkraftindustrie zu lukrativen Subventionen

Frage 9:
Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass alle BlmSch-Anträge, die 2016 eingereicht werden, rechtzeitig genehmigt werden, damit diese Anlagen noch unter das derzeitige EEG 2014 fallen?
Im Februar 2016 setzte das HMUKLV dazu eine Clearingstelle im Umweltministerium ein. Sie soll bei bereits laufenden Verfahren zu einer schnelleren Klärung aufgetretener Probleme beitragen. So soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Genehmigungsverfahren noch in diesem Jahr positiv abgeschlossen werden können. Dann können die Antragsteller übergangsweise noch von den bisherigen EEG-Förderregelungen profitieren.

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DAV: Massenmord an Tieren und fragwürdige Genehmigungspraxis

“Windkraftlobby außer Rand und Band – keine Skrupel mehr vor Massenmord an Tieren”
Das Bundesumweltministerium bemüht sich derzeit darum, das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gegenüber streng geschützten Tieren zugunsten der Windradlobby per Gesetzesänderung aufzuweichen. Das hat sogar den Widerstand von ansonsten windkraftfreundlichen Naturschutzverbänden herausgefordert. In Wahrheit jedoch wird das Tötungsverbot in der Genehmigungspraxis – auch aufgrund politischen Drucks auf die Rechtsanwender –  schon lange nicht mehr ernst genommen.

Massenhafte Erteilung von Genehmigungen am 30. Dezember 2016 – sogar nichtig?
Es wird nach den Gesetzen zur Informationsfreiheit herauszubekommen sein, wie der am 30. Dezember 2016 (möglicherweise) gegenüber dem Antragsteller bekannt gegebene Bescheid aussah. Wenn er bar jeder Begründung war, lässt sich argumentieren, dass er nichtig und unwirksam war. So könnte der Schnellschuss nach hinten losgehen: Wenn das “Umwelt”-Ministerium der Windkraftbranche mit diesem Husarenstück ein vorteilhafteres Subventionsregime sichern wollte, die Genehmigungen aber in Wahrheit 2016 nicht mehr wirksam wurden, stehen nun leider Beihilfe zum Subventionsbetrug und ggf. Falschbeurkundung im Amt im Raume.

https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2017/2017_01_23_dav_aktuelles_hoecherberg.html

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Rundbrief: Windenergie und Recht

Der Rundbrief Windenergie und Recht ist das Ergebnis der jüngsten Sitzung des Runden Tischs Windenergie und Recht. Im Rahmen des Runden Tischs diskutieren wir aktuelle und relevante Gerichtsentscheidungen zum Thema Windenergie und stellen sie in den Kontext der bereits ergangenen Rechtsprechung. Um eine objektive und ausgewogene Bewertung der aktuellen Rechtsprechung zu gewährleisten, wirken am Runden Tisch Windenergie und Recht Juristen und Planer mit unterschiedlichen Hintergründen und verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten mit. Die Ergebnisse fassen wir für die kommunale Planungspraxis, für Naturschutzverbände, für Unternehmen aus der Windenergiebranche und für interessierte Bürgerinnen und Bürger im vorliegenden Rundbrief Windenergie und Recht zusammen.
Sie können die Entscheidungsbesprechungen zudem auf der Internetseite der FA Wind unter dem Thema Rechtsprechung abrufen.

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SH: Volksinitiativen zur Windenergie sammeln Unterschriften

In Schleswig-Holstein sollen noch mehr Windräder gebaut werden. Doch gegen die neuen Pläne formiert sich Widerstand.

Beide Initiativen basieren auf Gesetzesentwürfen. Die erste verlangt die zehnfache Anlagenhöhe als Mindestabstand zwischen Windrädern und Häusern, mindestens aber 1000 Meter sollen es sein. Nach den Plänen der Staatskanzlei sind für neue Anlagen im Land lediglich 400 Meter zu Einzelhäusern und 800 Meter zu Siedlungen, mindestens aber die dreifache Anlagenhöhe vorgesehen.

Die zweite Initiative fordert, die Einbeziehung des Bürgerwillens bei der Flächenauswahl rechtssicher zu verankern. Sie wird von den Piraten unterstützt. „Wir wollen Schleswig-Holstein zur direktdemokratischen Schweiz des Nordens umbauen“, sagte Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer. „Nirgendwo ist das dringender als beim Windkraftausbau, bei dem die Politik den Bürgerwillen mit Füßen tritt.“

http://www.vernunftkraft.de/initiative-aus-respekt/

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Schwerwiegende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant

Das Bundesnaturschutzgesetz soll in wichtigen Teilen geändert werden. Die Verbände wurden am 2. Dezember 2016 angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme bis 16. Dezember 2016 abzugeben. Der VLAB erhielt erst am 12.12. Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

Eine düstere Zukunft bietet die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für viele Vögel und Fledermäuse . Bild © VLAB

Die beabsichtigte Neufassung des § 44 sieht eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren vor, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Eine damit verbundene Tötung einzelner Tiere soll künftig keinen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellen. Der Bau von Windrädern sei ein „gewichtiges öffentliches Belang“. Es bestehe ein über die Zielsetzung des EEG 2017 vermitteltes öffentliches Interesse an der weiteren nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und an der Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 40-45 % im Jahr 2025 und 55-60 % im Jahr 2035, so einer der Kernpunkte des Referentenentwurfs.

Ein parlamentarische Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle würde aus Sicht des VLAB eine unzumutbare Aufweichung des deutschen und europäischen Arten- und Naturschutzrechts bedeuten. Dem zügellosen Ausbau der „Windenergie“ in Deutschland wären dadurch Tür und Tor geöffnet.

Trotz der geringen Zeit bis zum Abgabetermin ist eine Stellungnahme des VLAB in Bearbeitung. Sie wird fristgerecht versandt werden. Der VLAB wird weiter über den Verlauf der Novellierung informieren.

Quelle: https://www.landschaft-artenschutz.de/schwerwiegende-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-geplant/

Flyer: http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/10/161002_satire_2-FM.pdf

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Wegen Haselmaus: Jägervereinigung stellt Strafanzeige gegen RP

Giessener Allgemeine – Grünberg (pm). Die Jägervereinigung Oberhessen und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald haben Strafanzeige gegen das Regierungspräsidium Gießen wegen Verstoßes gegen Natur- und Artenschutzgesetze im Stadtwald Grünberg erstattet. Es geht dabei um die Haselmaus.

Wie Helmut Nickel, Vorsitzender der Jägervereinigung, schilderte, hätten Naturschützer im Grünberger Stadtwald »ungewöhnliche forstliche Maßnahmen« im Bereich einer geplanten Windkraftanlage festgestellt. Laub und Laubholz seien im Bereich der noch nicht genehmigten Windkraftanlage »großflächig entfernt« worden.

Weiterlesen: http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Uebersicht/Newsticker/Artikel,-Wegen-Haselmaus-Jaegervereinigung-stellt-Strafanzeige-gegen-RP-_arid,684040_regid,1_puid,1_pageid,18.html

Auch im Spessart wurde gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstossen. Die BI “Windkraft im Spessart” erstattete Anzeige.

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Taunuskamm: Auskunftsklage gegen Umweltministerium

Der Verein „Rettet den Taunuskamm“, der verhindern will, dass auf der Hohen Wurzel zwischen Wiesbaden und Taunusstein zehn Windräder installiert werden, hat eine Auskunftsklage gegen das hessische Umweltministerium eingereicht. Die Mitglieder verlangen Transparenz und berufen sich auf das hessische Umweltinformationsgesetz.

Für Gödel und seine Mitstreiter ist das Einmischen des Umweltministeriums zu einem solch fortgeschrittenen Zeitpunkt „skandalös und ohne rechtliche Grundlage“. Laut Ulrich Rommelfanger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist ein Clearingverfahren kein offizieller Verfahrensschritt. Die Entscheidung, ob Windräder auf dem Taunuskamm gebaut werden dürfen, obliege allein dem RP. Dadurch dass sich nun das Ministerium einschalte, werde der Anschein erweckt, dass man Leute auf Linie bringen wolle. Das Ministerium sei gegenüber dem RP zwar nicht weisungsbefugt; aber durch Gespräche könne „mittelbarer Druck“ auf die Mitarbeiter ausgeübt werden, sagt er und fügt hinzu: „Ein aus guten Gründen nicht genehmigungsfähiges Vorhaben lässt sich nicht hinclearen“.
http://www.fr-online.de/wiesbaden/wiesbaden-klage-gegen-umweltministerium,1472860,34960238.html

FDP unterstützt Auskunftsklage
Die FDP im Wiesbadener Rathaus springt dem Verein „Rettet dem Taunuskamm“ zur Seite. In einer Pressemitteilung teilen die Liberalen mit, die Auskunftsklage des Vereins zu befürworten. Zudem poche man auf die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.
http://www.fr-online.de/wiesbaden/wiesbaden-fdp-unterstuetzt-auskunftsklage,1472860,34964084.html

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Spessart: BI erstattet Strafanzeige

Flörsbachtal/Jossgrund – Die Bürgerinitiative “Windkraft im Spessart” hat bei der Oberen Naturschutzbehörde und der Staatsanwaltschaft Hanau  wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz Anzeige erstattet. Damit reagierte die BI auf eine Durchforstungsaktion, bei der auch Habitatsbäume gefällt wurden.

20161112_gnz_bi-erstattet-anzeige0055

 

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