Frankreich: Windkraftanlagen – Gericht erkennt “Beeinträchtigung des Landschaftsbildes” in Morbihan an

In Noyal-Muzillac erreichen Anwohner, dass ein bereits in Betrieb befindlicher Windpark gestoppt wird!

Anwohner hatten wegen des Lärms und der optischen Beeinträchtigung seit mehreren Monaten gegen ihre Errichtung gekämpft: Im Departement Morbihan wurden Windkraftanlagen kurz nach ihrer Errichtung nun für illegal erklärt. Das Gericht in Nantes verkündete am Mittwoch, den 16. Februar, seine Entscheidung.

Quelle: Franceinfo
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À Noyal-Muzillac, des riverains obtiennent l’arrêt d’un parc éolien déjà en service | letelegramme.fr
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Windpark Reinhardswald: Verwaltungsgerichthof hatte um vorläufigen Stopp gebeten | HNA

Die Ereignisse rund um den geplanten Windpark Reinhardswald überschlagen sich. Genehmigung, Klage, Hängebeschluss – währenddessen sind die Fällarbeiten an den Standorten fast abgeschlossen.

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Staatsrechtler Große Hündfeld richtet eine Anfrage an Staatssekretär Graichen und Habecks Bürgerdialog antwortet mit bezugslosem Schwachsinn | Dr. René Sternke

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hatte sich an Staatssekretär Patrick Graichen mit einer Frage bezüglich der Verfassungsmäßigkeit von Windkraft im Außenbereich gewandt. Darauf hatte er eine Antwort von Habecks „Bürgerdialog“ erhalten, die nicht den geringsten inhaltlichen Bezug zu der gestellten Frage besitzt.

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Gazprom-Urteile: Gaskonzern siegt und verliert vor Gericht – The Germanz

LUXEMBURG – Im Streit um eine mutmaßlich unfaire Preispolitik des russischen Gasriesen Gazprom muss der polnische Großhändler PGNIG vor dem Gericht der EU eine Niederlage hinnehmen, erringt aber auch einen Sieg.

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Klimaschutz: Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen ab – DER SPIEGEL

Das Bundesverfassungsgericht hat die inzwischen elf Klagen gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze abgewiesen. Karlsruhe nahm die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Verfassungsbeschwerden junger Menschen alle nicht zur Entscheidung an, teilte das Gericht mit.

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28.01.2022 – VGH Kassel: Rodung für 3 WEA ist zu untersagen | NI

Im Stadtwald Hofgeismar (Nordhessen) sollte bis Ende Februar wertvoller Wald gerodet werden, damit dort 3 Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden können. Die Genehmigung für diese WEA ist allerdings schon fast 5 Jahre alt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun im Wege einer sogenannten Zwischenregelung auf Antrag der NI der Genehmigungsbehörde aufgegeben, eine Rodung vorläufig zu untersagen. Dabei berücksichtigt der VGH eine aktuelle Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 21.01.2021, 7 C 9.19). Wenn – wie hier – die Frist für den Beginn der Errichtung und die Inbetriebnahme verlängert wird, muss auch geprüft werden, ob die Genehmigung zur Rodung noch ausgenutzt werden kann. Diese aber ist nach den Vorschriften des hessichen Waldgesetzes erloschen.

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Windräder: Verwaltungsgericht gibt Gemeinde Willingen recht | HNA

Willingen (Upland) – Einer Klage der Gemeinde Willingen wegen dreier geplanter Windräder am Eideler zwischen Willingen, Usseln und Rattlar hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel weitgehend stattgegeben. Das Gericht hat die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen aufgehoben, welche das beklagte Land Hessen am 21. Juli 2020 erteilt hatte.

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Zur Unzulässigkeit von WEA-Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB und deren Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 20a GG | Dr. René Sternke

Beitrag von Norbert Große Hündfeld Die Propagandisten der Energiewende (Regierung Schröder/Trittin) haben schon 1990 verkannt, dass WEA nach § 35 Absatz 2 BauGB unzulässig sind!

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Paukenschlag in Niedersachsen – Zielabweichung rechtswidrig NI erreicht Baustopp für drei Windräder in Bostelwiebeck

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachen in Lüneburg hat auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Weiterbau von drei Windenergieanlagen (WEA) gestoppt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet.

Der Kreis Uelzen hatte diese WEA außerhalb der Konzentrationszonen des geltenden Raumordnungsplans genehmigt. Wenige Monate nach Inkrafttreten dieses Plan, der die Standorte der WEA ausgeschlossen hat, wurde in einem gesonderten Verfahren entschieden, dass die Vorgaben der Raumordnung einer Genehmigungserteilung nicht entgegen stehen (sog. Zielabweichungsentscheidung). Diese Entscheidung aber, so das Niedersächsische OVG, hätte im Rahmen der Genehmigung erfolgen müssen.

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