Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14337) vorgelegt. Der Gesetzentwurf steht am Freitagmorgen das erste Mal auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Desweiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Energie- und Klimafonds” (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe “das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse”, heißt es im Gesetzentwurf. Der Bund setze sich mit dem Klimaschutzgesetz zudem das Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.
Baden-Württembergs grüner Umweltminister will einen Windkraft-Ausbau der Superlative: er sieht „Potential“ für 20.000 neue Räder. Naturschutz ist ihm dabei nicht so wichtig.
Die Probleme, die sich mit der Entsorgung der ineffizienten und hässlichen Windturbinen verbinden, holen uns schneller ein als uns lieb sein kann. Nach 20, maximal 25 Jahren ist eine Windturbine am Ende, Schrott, muss entsorgt werden, weil es bislang kein anderes Konzept gibt, auf Mülldeponien entsorgt werden.