„Jamaika“ muss die Regierungsbildung als neue Chance für den Naturschutz nutzen!

Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. vom 13.11.2017

Die Koalitionsparteien müssen den Schutz und die Förderung der Biologischen Vielfalt wieder stärker in den Focus nehmen!

NI fordert eine Renaissance des Naturschutzes! Naturschutz darf nicht in „Klimaschutz“ umgedeutet werden!

Der Schutz der Biologischen Vielfalt, der Erhalt der Lebensräume und Landschaften, der Schutz von Wäldern und Wildtieren muss wieder stärker in den Blick der Politik genommen werden. Der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert.

Für das Zurückgehen und Aussterben von Arten spielt der Klimawandel eine untergeordnete Rolle und kommt nach einer Durchsicht der Roten Listen der IUCN erst an siebter Stelle der Gefährdungsursachen.

„Die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie werden durch den zügellosen Ausbau der sogenannten „Erneuerbaren Energien“ konterkariert und können nicht mehr erreicht werden. Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert, nicht der sogenannte Klimaschutz. „Klimaschutz“ ist Teil des Naturschutzes und nicht dessen Voraussetzung. Naturschutz darf nicht in „Klimaschutz“ umgedeutet werden“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Weiterlesen: 13.11.2017 – PM – “Regierungsbildung als neue Chance für den Naturschutz”

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SDW – Waldschützer klagen gegen Windpark Wotan

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) klagt gegen den Windpark Wotan zwischen Langenthal und Helmarshausen.

Der Verein sieht in den drei genehmigten Anlagen eine Gefährdung eines Fauna-Flora-Habitats (FFH). Das europäische Schutzgebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Windparks, dessen Anlagen jeweils eine Gesamthöhe von 212 Metern haben sollen.

Die SDW bemängelt, dass für den geplanten Windpark keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet worden sei. Das wäre aus Sicht der SDW notwendig gewesen, da der Zweck des FFH-Gebietes ausdrücklich Schutz und Erhaltung des Rotmilans sei.

Es sei das erste Mal, dass der SDW-Landesverband gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen klage, sagt Klug. In diesem Präzedenzfall müsse das Gericht klären, ob deutsches Planungsrecht über europäischem Natur- und Artenschutzrecht stehe.

https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/bad-karlshafen-ort74607/widerstand-gegen-windpark-waldschuetzer-klagen-gegen-wotan-8886474.html

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Artenschutzrechtliches Kurzgutachten zum Windindustriegebiet “Stillfüssel”

Kurzgutachten von Professor Dr. Michael Wink, Direktor am INSTITUT FÜR PHARMAZIE U MOLEK. BIOTECHNOLOGIE – Abt. BIOLOGIE, Universität Heidelberg zur Situation gefährdeter Vogelarten im geplanten Windpark Stillfüssel (8/2017)

Aus artenschutzrechtlicher Perspektive müssten die angelaufenen Arbeiten sofort gestoppt werden, denn sie stellen einen Verstoß gegen §44BNatSchG dar.

Die intensiven Untersuchungen der letzten Jahre haben die Bedeutung von Eiterbach- und Ulfenbachtal und die angrenzenden Waldgebiete erst richtig transparent gemacht. Aus Sicht des Naturschutzes sollte nicht nur auf Einrichtung des Windenergiepark Stillfüssel verzichtet, sondern stattdessen das NSG Eiterbachtal um die Waldgebiete rund um den Stillfüssel erweitert werden. Denn das Gebiet ist überregional als Brutplatz für diverse geschützte und seltene Vogelarten von besonderen Interesse.

Heidelberg, den 10.8.2017 Prof. Dr Michael Wink

Das Gutachten kann hier abgerufen werden: http://www.bi-gegenwind-siedelsbrunn.de/images/Gutachten/Kurzgutachten-Stillfssel.pdf

Mehr erfahren auch unter: http://www.bi-gegenwind-siedelsbrunn.de/index.php/gutachten

und http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/08/26/stillfuessel-verstoss-gegen-naturschutzgesetz/

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Angela Merkel und das Schweigen der Vögel

Die grüne Kanzlerin – Göttin der Zerstörung

Jetzt ist es auch wissenschaftlich bestätigt. In Deutschland findet ein Artensterben ungeahnten Ausmaßes statt.

Der aus dem Fernsehen bekannte Naturfilmer Andreas Kieling, stellte im vergangenen Jahr ein erschreckendes Video zum Thema ins Netz, dass von den Mainstreammedien so gut wie nicht wahrgenommen wurde. In dem kurzen Film schildert er den Fund von einem toten Mäusebussard, zwei Wacholder- und einer Singdrossel sowie zwei toten Fledermäusen, die seine Jagdhündin in nur 15 Minuten unter einem einzigen Windrad fand. Angesichts von abgeräumten Nestern der eigentlich streng geschützten Schwarzstörche und der sich immer weiter drehenden Schredderanlagen, ist er nur noch wütend: „Ich könnte kotzen“, so der beliebte Tierfilmer.

Und so wird Angela Merkel im Sinne der Grünen ein weiteres zerstörerisches Projekt in diesem Land weiter verfolgen.

Alles lesen: https://www.journalistenwatch.com/2017/10/20/angela-merkel-die-furie-der-verwuestung/

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Studie „Der Schwarzstorch im Odenwald – Brutjahr 2017“

Der Schwarzstorch Ciconia nigra im Odenwald
Brutjahr 2016 – und weiterführende Untersuchungen zum Finkenberg
Auftraggeber: Verein für Naturschutz und Gesundheit
südlicher Odenwald e.V. in Kooperation mit MUNA e.V.
Ein erschütterndes Dokument gegen wissentliche Falschinformation von Politik und Windkraftlobby

https://www.vernunftkraft-odenwald.de/index.php/toetung-geschuetzter-tierarten/

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Windenergie: Gutachten-Check belegt Mängel

Wie wir bereits berichteten, befasst sich ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz.

Nun beschäftigen sich auch die drei großen “Natur- und Umweltschutzverbände”  NABU, BUND und LNV endlich mit dem Thema!

Lesen Sie hier: https://baden-wuerttemberg.nabu.de/umwelt-und-leben/klima-und-energie/windkraft/23061.html

 

 

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Gutachten beweist Rechtswidrigkeit baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften

Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten.

„Gutachten beweist Rechtswidrigkeit baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften“ weiterlesen

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Storchennest wegen Windkraft behördlich stillgelegt

Den Artenschutz auszuhebeln, indem man störende Storchennester für Windkraftanlagen wegen fehlender Baugenehmigung stilllegen lässt, ist unfassbar.

Bereits im Mai berichtete der NDR in der Sendung Extra 3 über die Vorgänge: http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/09/10/ndr-realer-irrsinn-storchennest-ohne-baugenehmigung/

 

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NDR: Realer Irrsinn – Storchennest ohne Baugenehmigung

Dem Storch fehlt die Baugenehmigung für seinen Horst. Armer Vogel!
Oder ist er nur den geplanten Windwahnanlagen im Weg? Das heißt: Abschiebung von Lebewesen für Windlobby!

Sendung “Extra 3” vom 10.05.2017

Mehr dazu auch in der Sendung NaturNah vom 05.09.2017: http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/09/11/storchennest-wegen-windkraft-behoerdlich-stillgelegt/

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PM: Naturschutzverbände fordern Rückbau der Anlagen „Roter”- und „Hartenfelser“ Kopf

Foto: Naturschutzinitiative e.V.

Windenergieanlagen „Roter Kopf“ und „Hartenfelser Kopf” bleiben weiterhin eine Todesfalle für den Rotmilan und andere Arten!

Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI, mit dem getöteten Rotmilan an einer der drei Windenergieanlagen am „Roter Kopf“, Westerburg

Gemeinsame Pressemitteilung von Naturschutzinitiative e.V. (NI), NABU Kroppacher Schweiz, GNOR, POLLICHIA

Download (PDF, 350KB)

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RP Kassel schützt die Störche nicht

Trendelburg/Kassel. Die Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald erhebt Vorwürfe gegen die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel.

Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen im Reinhardswald lasse die Behörde das Vorkommen des Schwarzstorchs außer Acht.

Artikel lesen: https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/trendelburg-ort43206/windkraft-im-wald-rp-schuetzt-stoerche-nicht-8631891.html

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Stillfüssel: Verstoß gegen Naturschutzgesetz!

Prof. Wink: Stillfüssel-Genehmigung verstößt gegen Naturschutzgesetz – Uhu als lebender Beweis
Im Windkraftgelände Stillfüssel bei Wald-Michelbach Anfang Juni gefunden: Ein Uhu-Kücken, das aus seinem Nest geflüchtet oder vertrieben worden war.

Offenbar wurde für die Planungen zum Windenergiepark Stillfüssel eine ornithologische und artenschutzrechtliche Erfassung nur oberflachlich durchgeführt“ + + + Verwaltungsgericht unter Zugzwang

„Stillfüssel: Verstoß gegen Naturschutzgesetz!“ weiterlesen

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