Windenergie – Handbuch

Das Windenergie-Handbuch ist Teil der Fachliteratur. Es hat keinerlei rechtlich bindenden oder normativen Charakter. Das Windenergie-Handbuch versteht sich als Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis im Umgang mit Windenergieanlagen und als Informationsangebot für alle
am Thema Interessierten. Der Inhalt stellt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin dar.

Download

Nach dem sehr umfangreichen Update im vergangenen Jahr fällt das diesjährige Update etwas schmaler aus. Es hat wieder umfangreiche Rechtsprechung insbesondere zu den Themen UVP/UmwRG einschließlich Heilungsmöglichkeiten, Konzentrationszonenausweisung, und Artenschutz gegeben. Der aktuelle Stand zum Interimsverfahren, insbesondere der Fragen-Antwort-Katalog NRW ist eingearbeitet, ebenso die WEA-Erlass-Novelle 2018. Anlässlich des Energiesammelgesetzes gibt es eine ausführliche Darstellung zur genehmigungsrechtlichen Umsetzung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung und anlässlich der Überschreitung der 65 m-Schwelle der AVV durch die neuesten WEA-Typen den aktuellen Erkenntnisstand zur (Ausnahme-)Genehmigung (beides im Kapitel "Lichtimmissionen durch Flugsicherheitsbefeuerung"). Darüber hinaus sind wie immer zahlreiche kleine Anpassungen und Aktualisierungen eingearbeitet.

Freundliche Grüße
Monika Agatz
www.windenergie-handbuch.de
Diesen Beitrag teilen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2018 – 1 BvR 2523/13:

Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG, der regelt, daß jemandem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offenstehe, zwinge die Fachgerichte nicht zu weiteren Ermittlungen, wenn nach gründlicher Aufklärung die gerichtliche Kontrolle an die Grenzen des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis stoße. Die Fachgerichte dürften dann ihre Entscheidungen auf die plausible Einschätzung der Behörde stützen (inh. Leitsatz 1) (!)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/rs20181023_1bvr252313.html

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald.

Diesen Beitrag teilen

Sunderner Windkraft soll vor das Oberverwaltungsgericht

Die Stadt Sundern legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein, das zu seiner Verhandlung am 18. Dezember die Stadt Sundern in Sachen Windenergie als Beigeladene geladen hatte.

Das Urteil, das dem Windpark-Investor Recht gab, der in Allendorf fünf Windenergieanlagen betreiben möchte, hätte auch Auswirkungen auf den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern. Wegen der Berufung ist es jedoch nicht rechtskräftig.

Weiterlesen

Diesen Beitrag teilen

Rechtliche Bewertung von Power Purchase Agreements (PPAs) mit erneuerbaren Energien

In der 12. Ausgabe der Würzburger Studien zum Umweltenergierecht analysiert Dr. Johannes Hilpert Power Purchase Agreements (PPAs) (Quelle).

Quelle: https://stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2018/12/Stiftung_Umweltenergierecht_WueStudien_12_PPAs.pdf

Diesen Beitrag teilen

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden ist unwirksam

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 4. Dezember 2018 (Az. 4 KN 77/16) die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden für unwirksam erklärt.

Weiterlesen: https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verordnung-ueber-das-landschaftsschutzgebiet-sollingvorland-wesertal-im-landkreis-holzminden-ist-unwirksam-171952.html

Erneuerbare Energien zum Urteil:

Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

Ein Gericht hat entschieden, dass Windkraft in Natur- und Landschaftsschutzgebiete im konkreten Fall möglich ist. 
Dazu Lobby-Jurist Martin Maslaton auf ein Wort.
Diesen Beitrag teilen

WER-aktuell: Newsletter der Koordinierungsstelle Windenergierecht 6-2018

Die Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Edmund Brandt vom Institut für Rechtswissenschaften Technische Universität Braunschweig, gibt eine Sammlung von Windenergie-Urteilen heraus.

Hier der WER-aktuell Newsletter der Koordinierungsstelle 6-2018

Download (PDF, 1009KB)

Ein Archiv mit den früheren Ausgaben von WER-aktuell im PDF-Format steht auf der Website www.k-wer.net zur Verfügung.

Diesen Beitrag teilen

Analyse des Rechtsrahmens zu Blindleistung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen erschienen

Welcher Rechtsrahmen besteht für die Bereitstellung und Vergütung von Blindleistung?Diese aktuellen Fragen werden in der 11. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Anna Halbig behandelt.

In der Studie ordnet sie unter anderem die verschiedenen Blindleistungsquellen in den Maßnahmenkatalog zur Systemverantwortung der Netzbetreiber (§§ 13 ff. EnWG) ein und diskutiert rechtliche Vorgaben an eine Abrufreihenfolge. Zudem werden mögliche Vergütungsansprüche untersucht.

Quelle

Diesen Beitrag teilen

Notwendige Veränderungen im EEG durch neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung

Erstmals hat die EU die Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. In Art. 21 der neuen EE-Richtlinie werden den Mitgliedstaaten Vorgaben gemacht, die sie vor Juli 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.

Die aktuellen Regelungen zur Eigenversorgung in Deutschland weichen teilweise deutlich von den neuen EU-Vorgaben ab. Anna Papke und Dr. Markus Kahles haben im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung“ den neuen Rechtsrahmen und den Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber analysiert.

Quelle

Diesen Beitrag teilen

Hintergrundpapier zu den Fehlerquellen der Windenergie- Konzentrationszonenplanung erschienen

Der Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 37 analysiert die Rechtsprechung der Verwaltungsobergerichte zu Windkonzentrationszonenplanungen auf Flächennutzungs- und Regionalplanungsebene zwischen Ende 2015 und Mitte 2018.

Quelle

Diesen Beitrag teilen

Freistaat droht im Windrad-Streit an eigener Regelung zu scheitern

Es hat Signalwirkung, was das Verwaltungsgericht in Regensburg in Bezug auf den Bau einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 200 Metern im Landkreis Landshut entschieden hat. Die Richter stoppten abermals den Weiterbau eines Windrads bei Pfettrach (Landkreis Landshut) und sie ließen durchblicken, woher der Wind weht: Obwohl die Anlage lange vor Einführung der 10H-Regelung durch den Freistaat Bayern, die den Abstand einer Windkraftanlage von der Wohnbebauung festlegt, genehmigt worden ist, spielt die Distanz zur nächsten Siedlung in den Augen der Richter für das Projekt trotzdem eine Rolle.

Das Landratsamt in Landshut fungiert in dieser Sache als Genehmigungsbehörde Vertreter des Freistaates, der damit in dem Rechtsstreit streng genommen an der eigenen Regelung zu scheitern droht.

Mehr erfahren: Passauer Neue Presse und Idowa

Diesen Beitrag teilen

Richter sehen keine Nachteile für Anwohner: Klage gegen Windräder abgewiesen

Kreis Gütersloh. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage zweier Anwohner gegen die drei Windräder im Rhedaer Forst abgewiesen.
Sie richtete sich gegen die Untere Landschaftsbehörde des Kreises, die den so genannten „Windpark Gütersloh” im vergangenen Jahr genehmigt hatte.

Mehr erfahren in der Neuen Westfälischen

Diesen Beitrag teilen

Beschluss vom 23.10.2018 – AZ: 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 – Rotmilan stoppt Windräder

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Nr. 81/2018 vom 23. November 2018

Beschluss vom 23. Oktober 2018
1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14

Fehlende Standards für die Gefährdung des Rotmilans durch Windräder, lassen zwei Windradbetreiber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.

Zwei Windradbetreiber, die zum Schutz des Rotmilans keine Genehmigung bekommen hatten, sind mit Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Beide Klagen wurden abgewiesen, wie das Gericht am 23. November in Karlsruhe mitteilte.

Lobby-Anwalt Maslathon zum Beschluss:
TA Artenschutz dringend angezeigt

Diesen Beitrag teilen

Odenwaldkreis: Landrat rät Kommunen notfalls zu Normenkontrollklage

Deutliche Kritik an neuem Windkraft-Plan:
Odenwaldkreis unterstützt Städte und Gemeinden

Landrat Frank Matiaske hat den neuen Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2018, in dem die Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Hessen ausgewiesen werden, deutlich kritisiert.


*Bitte Datenschutzhinweis beachten

Mit einem Klick auf das Bild weiterlesen bei Fakt.de

Diesen Beitrag teilen