Deine Stimme für den Rotmilan bis Ende Januar abgeben!

Bitte machen Sie mit und stimmen Sie für den Rotmilan – nur noch bis Ende Januar!!!

https://www.undekade-biologischevielfalt.de/projekte/projekt-des-monats-waehlen/

Der Rotmilan ist Deutschlands heimlicher Wappenvogel. Jeder zweite Rotmilan auf der Welt brütet in Deutschland. Doch ihm geht es zunehmend schlechter: Die Anzahl der bei uns brütenden Paare hat in den letzten 20 Jahren um ein Drittel abgenommen.

Um seinen Rückgang aufzuhalten, haben sich Landschaftspflegeverbände und Akteure aus Wissenschaft und Naturschutz zusammengeschlossen. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL), der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) und die Deutsche Wildtier Stiftung (DeWiSt) bilden gemeinsam mit den Partnern vor Ort das Schutzprojekt „Rotmilan – Land zum Leben“. Kern des Vorhabens ist die Beratung und Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft in neun Modellregionen in sieben Bundesländern.
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DAV: Die Energiefrage – #47 Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!

Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V., fordert “EEG und Privilegierung abschaffen!”

Leseprobe:
Beim Ausbau der Umgebungsenergien (der sogenannten “Erneuerbaren Energien”) wurde versäumt, im Vorfeld Belastungsgrenzen für Natur, Arten, Menschen, Wälder und Landschaften festzulegen.

Somit konnte es mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch, eigens dafür geschaffener neuer “Rechtsgrundlagen” und der Ausschaltung eines kritischen gesellschaftlichen Diskurses zu den allseits bekannten Auswüchsen kommen.  Dem neuen politisch-industriellen Komplex geht es nicht um Natur- und Klimaschutz, sondern um das Abschöpfen von Milliarden-Subventionen und um eine ideologische Umdeutung von Naturschutz in “Klimaschutz”.

Kompletten Beitrag lesen

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Windpark Weilrod: Hessen-Forst und Jagdpächter ziehen nach vier Jahren kritische Bilanz

Insgesamt sieben Windkraftanlagen drehen sich zwischen Riedelbach, Bad Camberg, Dombach und Cratzenbach. Mit einer Höhe von rund 200 Metern sind sie von Weitem schon zu sehen. Seit Ende 2014 sind die Anlagen am Netz. Im Rahmen einer UA-Serie kommen Betreiber, Anwohner, Befürworter und Kritiker zu Wort. Heute: Hessen-Forst und ein Jagdpächter.

Eine andere Sicht auf den Windpark hat Dr. Jürgen Lose, dessen Familie bereits seit 1934 die Riedelbacher Jagd gepachtet hat. Schon vorher war und ist noch heute auch die Steinfischbacher Jagd seit Jahrzehnten in der Verantwortung der Familie. Darum kennt Lose das Verhalten der Tiere hier sehr genau.

Jetzt stehen vier der sieben Windräder in der Riedelbacher Jagd. „Das Rotwild meidet die Windräder“, zog Lose als Fazit aus drei Jahren Windkraft in Weilrod.

Das Rotwild sei am empfindlichsten, aber auch das Muffelwild lasse sich kaum noch blicken.

Komplett lesen: http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/weilrod/windpark-weilrod-hessen-forst-und-jagdpaechter-ziehen-nach-vier-jahren-kritische-bilanz_18457028.htm

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Gericht kassiert behördliche Genehmigung in Braunsbach und gibt Naturschützern Recht

NABU und LNV fordern Abbau der gestoppten Windkraftanlage im Kreis Schwäbisch Hall

Download (PDF, 101KB)

Quelle: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=417

Mehr erfahren: Bild anklicken

 

 

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Naturschutzinitiative: Seminar Natur- und Artenschutz kompakt am 24.02.2018

Seminar zu den Themen Natur- und Artenschutzrecht, Eingriffsregelung, Natura 2000, Bauleitplanung, BImSchG, UmwRG, BNatSchG, Öffentlichkeitsbeteiligung, Fristen, Widerspruchs- und Klageverfahren

Eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 10.02.2018 unter: anmeldung@naturschutz-initiative.de

Termin: Samstag, 24.02.2018, 10.30 – 16.30 Uhr

Ort: 60594 Frankfurt, Haus der Jugend (Terrassensaal B), Deutschherrnufer 12

Anreise: http://www.jugendherberge-frankfurt.de/anreise/

Leitung: Sylke Müller-Althauser, stv. Vorsitzende der NI

Referent: Patrick Habor, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Teilnehmerbeitrag: 60,00 € pro Person inkl. Imbiss und Getränke

Weitere Informationen: http://naturschutz-initiative.de/veranstaltungen/245-2018-02-24-seminar-natur-und-artenschutzrecht

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VLAB: Windräder in Wäldern

Windkraftlobbyisten der „Fachagentur Windenergie an Land“ berichteten im November 2017 in der Mitgliederzeitschrift des „Bund Deutscher Forstleute“ (BDF) exklusiv auf sechs Seiten über den großen Nutzen von Windindustriegebieten in Wäldern. Kritische Gegenstimmen zur Windenergie im Wald kamen in dem Heft leider nicht zu Wort.

Der VLAB erhielt daraufhin die Möglichkeit,  seine Gedanken und Forderungen zum Bau von Windkraftanlagen in Wäldern in der Mitgliederzeitung 01/2018 des BDF zu veröffentlichen.

Quelle: https://www.landschaft-artenschutz.de/windraeder-in-waeldern/

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Video: Rotmilan – Deutschlands heimlicher Wappenvogel

Der Rotmilan ist der Greifvogel, der besonders häufig durch Windkraftanlagen getötet wird. Die Abstandsempfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten zu Windenergieanlagen müssen deswegen eingehalten werden!


Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert:
– Abwechslungsreiche Kulturlandschaften!
– Keine Windenergieanlagen in der Nähe seiner Brutplätze!

Weitere Informationen zum Rotmilan, seiner Bedrohung und den Schutzmaßnahmen finden Sie hier: https://www.deutschewildtierstiftung

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VG Düsseldorf: Bau der Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) vorerst gestoppt

Download (PDF, 88KB)

Quelle: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/21_12_2017_/index.php

Weitere Hintergrund-Informationen: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/gericht-stoppt-windrad-bau-aid-1.7282408

 

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Der Rotmilan benötigt umfangreiche Schutzmaßnahmen

Fulda. Am 30. November 2017 wurde die wissenschaftliche Raumnutzungsanalyse des Rotmilans für den Bereich Dammersbach/Traisbach durch das Büro für faunistische Fachfragen Korn & Stübing vorgestellt.

Die Beobachtungen des Jahres 2017 haben gezeigt, dass viele dieser geschützten Großvögel die Windkraftanlagen bei Traisbach intensiv an- und überfliegen. Daher kann ein signifikantes Tötungsrisiko nun wohl von niemandem mehr geleugnet oder abgesprochen werden. Die Studie beweist auch, dass eine Genehmigung ohne Umweltverträglich-keitsprüfung ein Fehler und damit rechtswidrig war, zudem der Genehmigungsbehörde ausreichende Beweise vorlagen.

Weiterlesen: https://www.fuldainfo.de/der-rotmilan-benoetigt-umfangreiche-schutzmassnahmen/#respond

Schon mehrfach berichteten wir über rechstwidrige Vorgänge in der Region Dammersbach:

08.04.2016: Rotmilan mit verbotenem „Schwiegermuttergift“ getötet

13.01.2017: Artenschutz kontra Windkraftanlagen

21.02.2017: Drei Rotmilanhorste spurlos verschwunden

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VG Koblenz: Rotmilan verhindert Windenergieanlage

Pressemitteilung Nr. 48/2017 vom 22.12.2017
Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte beim Landkreis Birkenfeld die Genehmigung. für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 138,4 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und ei.ner Gesamthöhe von 184,4 m in der Gemarkung Ellenberg. Der Landkreis lehnte den Antrag ab, da aufgrund der Beobachtungen des eingeschalteten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass in der Nähe des Standortes der geplanten Anlage ein Brutplatz des Rotmilans sein müsse. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob das Unternehmen Klage.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Zulassung des Windrades, so die Koblenzer Richter, stünden Belange des Umweltschutzes entgegen. Es sei verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zähle, zu beeinträchtigen. Für diese Vogelart bestehe ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Brutstätte und Anlagenstandort unterschritten werde. In einem Abstand von etwa 810 m habe sich im Brutjahr 2015 eine Brutstätte befunden. Ein Sachverständiger habe nämlich im Juni 2015 an drei Tagen beobachtet, dass Rotmilane mit Beute in ein bestimmtes Waldgebiet eingeflogen seien, welches einen solchen Abstand zur Anlage habe. Vor dem Hintergrund der Fachliteratur zu den Rotmilanen genüge eine solche Beobachtung für einen Brutnachweis. Die hiergegen von der Klägerin unter Berufung auf das Gutachten eines anderen Sachverständigen erhobenen Einwendungen rechtfertigten keine andere Einschätzung. Die zuständige Stelle des Landkreises habe sich mit dieser fachlichen Stellungnahme eingehend auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, die fachlichen Standards ließen den Schluss zu, dass eine Rotmilanbrut vorhanden sei. Diese Bewertung werde von dem dem Landkreis zustehenden naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum umfasst.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2017, 4 K 455/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.
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Rettet uns vor der Windkraft!

von Robert Niebach

Schier sprachlos ist man über die Lethargie unserer Gesellschaft angesichts des Größenwahns unserer Polit-Klasse. Merkels Energiewende zerstört riesige, dringend benötigte Natur- und Erholungsräume. Der Flächenbedarf von Windkraftanlagen übertrifft schon heute jedes vernünftige Maß. Doch damit nicht genug: Von momentan 2,5 Gigawatt soll die Kapazität deutscher Windkraftanlagen nun auf 25 Gigawatt jährlich aufgerüstet werden. Dabei ist eine Wirkung von Windkraft aufs Klima nachweislich nicht vorhanden.

Kompletten Beitrag lesen: http://vera-lengsfeld.de/2017/12/07/rettet-uns-vor-der-windkraft/

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