Tschechien: „Wir werden nicht in die Höhlen zurückkehren“

Der tschechische Ministerpräsident Andrej Babiš hat laut einem Bericht von „Hospodářské Noviny“ gedroht, das EU-Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ zu blockieren. In einem Brief an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen habe Babiš geschrieben, er könne sich durchaus vorstellten, seine Meinung zu ändern. Vorausetzung sei allerdings, dass die EU mehr Gelder sowie bessere Bedingungen für die Weiterentwicklung der Atomenergie anbietet.


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Klimaschutz: Von der Leyen will 3 Billionen Euro ausgeben – FOCUS Online

Ursula von der Leyen wird am 1. Dezember als Chefin der EU-Kommission antreten. Schon vorab kündigte sie an, sich vor allem ums Klima kümmern zu wollen. Nun kommt heraus: Die CDU-Politikerin fordert 3 Billionen Euro für das Klima bis 2030.

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Sanktion gegen Irland: Windfarm ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt genehmigt

Mit Urteil vom 12. November 2019, Kommission/Irland (C-261/18), hat die Große Kammer des Gerichtshofs Irland zu finanziellen Sanktionen verurteilt, da dieser Mitgliedstaat nach dem Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland1, in dem der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Richtlinie 85/3372 durch Irland aufgrund der Errichtung einer Windfarm in Derrybrien (Irland) ohne vorherige Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt hatte, keine konkreten Maßnahmen ergriffen hat.

1 Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland, (C-215/06)

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europaticker: Windenergie: EU-Kommission stellt Wattenrat-Beschwerde gegen Repowering in Utgast ein

Wattenrat: Eingabe verlief, wie so oft bei Behörden, form-, frist- und fruchtlos

Seit 2015 berichtete der Wattenrat Ostfriesland der EU-Kommission in Brüssel detailliert über das Repowering im Windpark Utgast/Samtgemeinde Esens direkt am EU-Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“.
Der Landkreis Wittmund hatte den Ersatz der abgängigen Altanlagen gegen höhere und leistungsstärkere Enercon-Windkraftanlagen genehmigt. Dabei wurde es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Vogel- und Fledermausdaten vor der Genehmigung zu erheben.

Die neuen Anlagen wurden zudem nur 200-300 Meter vom Vogelschutzgebiet, in der auch die Umgehungsstraße Bensersiel rechtswidrig gebaut wurde.

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EU-Kommission beantwortet Beschwerde wegen der Nichtdurchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nach 34 Monaten

Am 16. November 2016 hatte Vernunftkraft Odenwald Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt wegen der Nichtdurchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet am „Greiner Eck“:   2016_11_16_EU_Beschwerde_Greiner_Eck

Die Antwort dazu kam am 2. September 2019 nach 34 Monaten „Bearbeitungszeit“!

Es wird von der EU-Kommission kein Vertagsverletzungsverfahren eingeleitet werden, weil es sich um einen einzelnen und nicht um einen „systematischen Verstoß“ der Bundesrepublik Deutschland handelt.

Hier die Antwort der EU-Kommission zum Nachlesen.

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald.

 

 

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Monitoring zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 gestartet

Neuer integrierter Nationale Energie- und Klimaplan ist ein neues Planungs- und Monitoringinstrument der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Er soll zu einer verbesserten Koordinierung der europäischen Energie- und Klimapolitik beitragen und ist das zentrale Instrument, um die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz umzusetzen. Grundlage ist die EU-Verordnung über das Governance-System der Energieunion (Governance-Verordnung). Sie sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat für den Zeitraum 2021 bis 2030 einen NECP erstellen muss..

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EU-Kommission verstärkt Engagement für Aufforstung und Schutz der Wälder weltweit

Die Europäische Kommission verstärkt ihr Engagement zum Schutz der Wälder weltweit und hat dafür heute (Dienstag, 23.07.2019) eine umfassende Strategie beschlossen. Durch nachhaltigeren Konsum innerhalb der EU, gezielte internationale Zusammenarbeit, bessere Informationen und eine Neuausrichtung von Finanzmitteln will sie die Gesundheit der bestehenden Wälder schützen und die Dichte der Flächen erhöhen, die von nachhaltigen Wäldern mit großer biologischer Vielfalt bewachsen sind.

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Natura 2000 — Gebietsmanagement: Aktualisierte Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG

Das Dokument der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäische Union C33/25 vom 25.01.2019, Seite 1) stellt einen aktualisierten Leitfaden für die Mitgliedsstaaten dar und ersetzt die ursprüngliche Fassung des Auslegungsleitfadens vom April 2000.

Quelle und Download

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Naturschutz: Kommission ergreift Vertragsverletzungsmaßnahmen

Bulgarien , Italien und Deutschland müssen das
NATURA-2000-Netz fertigstellen.

Die Europäische Kommission fordert Bulgarien, Deutschland und Italien auf, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates). Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) ausweisen. Sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Diese Schritte müssen innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme dieser Gebiete in die EU-Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgen. Dies sind zentrale Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU .

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Steigender Energieverbrauch bremst Fortschritte der EU bei den Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Die verstärkte Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die weitere Verbesserung der Energieeffizienz kommen in der gesamten Europäischen Union nur schleppend voran, sodass die Erreichung der Energie- und Emissionsreduktionsziele der EU in Gefahr gerät.

„Steigender Energieverbrauch bremst Fortschritte der EU bei den Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ weiterlesen

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Notwendige Veränderungen im EEG durch neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung

Erstmals hat die EU die Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. In Art. 21 der neuen EE-Richtlinie werden den Mitgliedstaaten Vorgaben gemacht, die sie vor Juli 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.

Die aktuellen Regelungen zur Eigenversorgung in Deutschland weichen teilweise deutlich von den neuen EU-Vorgaben ab. Anna Papke und Dr. Markus Kahles haben im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung“ den neuen Rechtsrahmen und den Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber analysiert.

Quelle

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