Regierungspräsidium Gießen verhängt vorläufigen Fäll- und Rodungsstopp
Trotz berechtigter Kritik hatte das Regierungspräsidium (RP) Gießen am 30. Dezember der Windpark Kuhbett GmbH die immissions-schutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Nach nur wenigen Stunden Arbeit hat die Obere Forstbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Gießen gestern einen vorläufigen Fäll- und Rodungsstopp am Windpark Kuhbett in Bad Camberg im Landkreis Limburg-Weilburg angeordnet.
Wie die Behörde mitteilt, wurden bei einer unangekündigten Baustellenkontrolle Verstöße gegen Auflagen des Genehmigungsbescheides festgestellt. Das RP hat daraufhin eine sofortige Unterbrechung der Fäll- und Rodungsarbeiten an den Standorten der Windkraftanlagen angeordnet.
Wie die Behörde weiter mitteilt, waren die genehmigten Eingriffsbereiche nicht, wie im Bescheid gefordert, markiert. Dies, so die Behörde weiter, könne im schlimmsten Fall dazu führen, dass zu viel gerodet werde. Daher würden sämtliche Fäll- und Rodungsarbeiten erst dann freigegeben, wenn die Genehmigungsauflagen erfüllt sind. Zudem wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geprüft.
“Windkraftlobby außer Rand und Band – keine Skrupel mehr vor Massenmord an Tieren” Das Bundesumweltministerium bemüht sich derzeit darum, das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gegenüber streng geschützten Tieren zugunsten der Windradlobby per Gesetzesänderung aufzuweichen. Das hat sogar den Widerstand von ansonsten windkraftfreundlichen Naturschutzverbänden herausgefordert. In Wahrheit jedoch wird das Tötungsverbot in der Genehmigungspraxis – auch aufgrund politischen Drucks auf die Rechtsanwender – schon lange nicht mehr ernst genommen.
Massenhafte Erteilung von Genehmigungen am 30. Dezember 2016 – sogar nichtig?
Es wird nach den Gesetzen zur Informationsfreiheit herauszubekommen sein, wie der am 30. Dezember 2016 (möglicherweise) gegenüber dem Antragsteller bekannt gegebene Bescheid aussah. Wenn er bar jeder Begründung war, lässt sich argumentieren, dass er nichtig und unwirksam war. So könnte der Schnellschuss nach hinten losgehen: Wenn das “Umwelt”-Ministerium der Windkraftbranche mit diesem Husarenstück ein vorteilhafteres Subventionsregime sichern wollte, die Genehmigungen aber in Wahrheit 2016 nicht mehr wirksam wurden, stehen nun leider Beihilfe zum Subventionsbetrug und ggf. Falschbeurkundung im Amt im Raume.
Der ungezügelte Ausbau von Windkraftanlagen in Hessen führt insbesondere in waldreichen Landkreisen zu einer massiven Gefährdung streng geschützter Tierarten.
Kürzlich trafen sich deshalb in Hünfeld-Dammersbach Mitglieder der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), der Naturschutzinitiative, der IGEL Landschaftsschutz sowie mehrere Bürgerinitiativen aus den Landkreisen Main-Kinzig, Fulda, Vogelsberg, Hersfeld-Rothenburg und Werra-Meißner zu einem Erfahrungsaustausch.
Der Windpark “Dreiländereck” in Steinau an der Straße, Gemarkung Hintersteinau (Main-Kinzig-Kreis) mit acht Windkraftanlagen kann errichtet werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 28.12.2016 eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Um sicherzustellen, dass nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen wird, sind z.B. temporäre Abschaltungen für Fledermäuse erforderlich, einschließlich eines zweijährigen Höhenmonitorings.
HEIDENROD – Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hat am 30.12.2016 die im März 2016 beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Errichtung und Betrieb von drei neuen Windkraftanlagen am Hahnkopf bei Springen erteilt. Es dürfen nun drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-115 mit einer Leistung von je 3,0 MW, einer Nabenhöhe von 149 Metern, einem Rotordurchmesser von 116 Metern und einer Gesamthöhe von 207 Metern errichtet und betrieben werden.
Durch zahlreiche Nebenbestimmungen und Auflagen sei gewährleistet, dass die Anlagen nur in dem zulässigen Rahmen errichtet und betrieben werden, heißt es in einer Mitteilung des RP. Dabei geht es etwa um Abschaltungen während des Herbstzugs der Kraniche oder Einschränkungen mit Rücksicht auf Fledermäuse.
Gießen/Bad Camberg. Trotz berechtigter Kritik hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen am 30. Dezember der Windpark Kuhbett GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, am Standort „Kuhbett“ in Bad Camberg vier Windkraftanlagen vom Typ ENERCON E – 115 mit einer Nennleistung von je drei Megawatt zu errichten und zu betreiben. Die Nabenhöhe beträgt 149 Meter, der Rotordurchmesser rund 116 Meter und die Gesamthöhe erreicht rund 207 Meter.
Das Bundesnaturschutzgesetz soll in wichtigen Teilen geändert werden. Die Verbände wurden am 2. Dezember 2016 angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme bis 16. Dezember 2016 abzugeben. Der VLAB erhielt erst am 12.12. Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.
Die beabsichtigte Neufassung des § 44 sieht eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren vor, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Eine damit verbundene Tötung einzelner Tiere soll künftig keinen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellen. Der Bau von Windrädern sei ein „gewichtiges öffentliches Belang“. Es bestehe ein über die Zielsetzung des EEG 2017 vermitteltes öffentliches Interesse an der weiteren nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und an der Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 40-45 % im Jahr 2025 und 55-60 % im Jahr 2035, so einer der Kernpunkte des Referentenentwurfs.
Ein parlamentarische Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle würde aus Sicht des VLAB eine unzumutbare Aufweichung des deutschen und europäischen Arten- und Naturschutzrechts bedeuten. Dem zügellosen Ausbau der „Windenergie“ in Deutschland wären dadurch Tür und Tor geöffnet.
Trotz der geringen Zeit bis zum Abgabetermin ist eine Stellungnahme des VLAB in Bearbeitung. Sie wird fristgerecht versandt werden. Der VLAB wird weiter über den Verlauf der Novellierung informieren.
FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen: Landesregierung will Naturschutz für sinnlose Windräder aushöhlen! Die Regionalversammlung muss das stoppen!
Windparks töten möglicherweise zehntausende Fledermäuse pro Jahr, sogar dort, wo Risiko-Abschätzungen zur Vermeidung dieser Todesfälle durchgeführt worden sind. Zu diesem Ergebnis kam eine neue Studie von Forschern an der University of Exeter.
Sie zogen Suchhunde heran, um die Körper angeschlagener Fledermäuse in der Nähe von Turbinen zu finden, um die Größenordnung des Problems zu ermitteln.
Untersuchungen an 29 Windparks ergaben, dass 194 Fledermäuse pro Monat getötet wurden. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher, weil viele der toten Kreaturen zur Beute für Aasfresser geworden sind.
Extrapoliert man diese Zahl auf alle Festlands-Windparks in UK, könnte dies bedeuten, dass rund 80.000 jedes Jahr durch Turbinen zu Tode kommen. Die Forschungen zeigten auch, dass das Risiko der Fledermäuse zu sterben um 18% mit jedem zusätzlichen Meter Rotorblatt-Länge zunimmt. Bei einigen einzelnen Windturbinen wurde eine Rate von etwa fünf getöteten Fledermäusen pro Jahr gefunden.
Der Ausbau der Windenergie schreitet in Deutschland ungebremst voran; Wildtiere und ihre Lebensräume bleiben dabei auf der Strecke. Wie dramatisch sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt die gestern veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ von Dr. Klaus Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung entstanden ist. Die Studie beschreibt die aktuelle Entwicklung von Windenergieanlagen (WEA) im Wald und die Gefahr für den Artenschutz.
„Gerade in bisher unzerschnittenen und wenig erschlossenen Waldgebieten beeinträchtigen Bau, Betrieb und die Wartung von Windenergieanlagen das Überleben von Wildtieren ganz erheblich“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Der Autor der Studie Dr. Klaus Richarz ist ein renommierter Biologe. Richarz hat 22 Jahre die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland geleitet.
Bürgerinitiative sieht sich durch neues Gutachten bestätigt
Flörsbachtal/Jossgrund (re). Die Bürgerinitiative (BI) Windkraft im Spessart sieht sich bestätigt. Die neuen Gutachten, die der Projektentwickler Juwi für den Windpark Flörsbachtal-Roßkopf habe vorlegen müssen, machten deutlich, dass die Bedenken der BI gerechtfertigt gewesen seien und sich Wochenstuben der geschützten Mopsfledermaus im direkten Umfeld der geplanten Anlagen befinden. Die neuen Gutachten seien vom Regierungspräsidium in Darmstadt gefordert worden, nachdem die BI bei dem Erörterungstermin in Oberndorf fachliche Mängel an den damals vorliegenden Gutachten „aufgedeckt“ habe.
Eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid, die von der Deutschen Wildtier Stiftung in Auftrag gegeben wurde, zeigt:
Bundesweit lehnen 80 Prozent der Befragten Windkraft im Wald ab. Besonders eindeutig ist die Ablehnung der Bürger im Osten der Bundesrepublik – dort sind 87 Prozent gegen den Ausbau von Windenergie, wenn dafür Waldgebiete verschwinden oder zerschnitten werden sollen.
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