Um die Vorgaben der heute noch gültigen Regelwerke TA Lärm, DIN 45680 und DIN 9613-2 einhalten zu können, werden die Lärmemissionen von WEA konstruktiv immer weiter in den Infraschallbereich gelegt, da dieser Frequenzbereich für die Bewertung von Lärm durch WEA irrelevant ist.
Dieser konstruktive Kunstgriff wird den Betreibern nun schlaflose Nächte bereiten, denn in der überarbeiteten DIN 45680 und somit im Nachgang in der TA Lärm und der DIN 9613-2 wird dieser Frequenzbereich unter 10 Hz endlich Berücksichtigung finden.
Die im zweiten Entwurf geplante Herabsetzung von 10 auf 8 Hz wurde von uns allen, die wir eingewendet haben mit vielen fundierten Begründungen in Frage gestellt. Mit Erfolg. Unsere Einwendungen zu diesem wichtigsten Punkt wurden angenommen.
Diese Fortschritte im Umgang mit der immer noch verwendeten unzulänglichen Industrie-Norm 45680 hat große Auswirkungen auf die gerade vorgestellte Verfassungsbeschwerde zu Art. 2.2 Grundgesetz, deren Begründung im Wesentlichen auch auf der Verwendung der veralteten Verwaltungsvorschrift TA Lärm fußt.
Information über Entscheidungen zum Umgang mit Einsprüchen zu E DIN 45680:2013-09 und zum Entwurf des zugehörigen Beiblatts 1:2013-09
Ausschnitte für Eilige:
- Herabsetzung der unteren “Grenzfrequenz” wird auf ca. 1 Hz angestrebt
- Dieser Ausschuss schließt Außenmessungen im Grundsatz nicht mehr aus.
- Angestrebt wird die Fertigstellung eines neuen Entwurfs bis Ende 2016.
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