Gebotstermin 01. Februar 2021: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2021 bekannt.

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,15 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Es wurden 89 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 691.450 kW bezuschlagt.

Für Hessen wurden vier Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

Mehr erfahren:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210430_EEAusschreibungen.html?nn=265778

und https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_02_2021/Gebotstermin_01_02_21_node.html

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Windflauten und die Folgen April 2021

Mit Dank an Bodo Zierenberg:

Auch das Aprilwetter mit seinen vielen Sturmtiefs hat die katastrophalen Erträge vom Januar, Februar und März nicht kompensieren können. Aber – die ganze Welt erhält jetzt die Problemlösung, jüngst im Bundestag von „Energieexpertin“ Sylvia Kotting-Uhl, B‘90/Grüne vorgestellt: „Nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientierter Strom, alles andere ist von gestern“. Epochale Aufgabe für kommenden „Denkpanzer“-Rekorde. Sehen sie selbst, aber Vorsicht – Satire:

Download (PDF, 377KB)

Quelle

 

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Online-Informationsveranstaltung vom 22. April zu den aktuellen Windenergieplanungen in Weilrod

Am Donnerstag, 22. April 2021 folgten rund 60 Zuschauerinnen und Zuschauer der Einladung der Gemeinde Weilrod und informierten sich über die aktuellen Windenergieplanungen auf dem Gemeindegebiet.

Mehr erfahren inklusive allen Präsentationen der Infoveranstaltung sowie ein Karte des Planungsgebietes.

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