BI “Gegenwind Greven” fokussiert Artikel 20a Grundgesetz

In einem “Offenen Brief” wird der Bundespräsident auf den Missstand hingewiesen, dass in der Energiewende die staatliche Pflicht, „auch in Verantwortung für künftige Generationen“ Natur-, Landschafts- und Tierschutz zu gewährleisten, seit Jahren nicht beachtet wird.

Presseerklärung hier lesen

Offener Brief an das Bundespräsidialamt hier lesen

Mit Dank an Gegenwind Greven

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Gericht bestätigt Fehler und lehnt Odenwälder Flächennutzungsplan ab

ODENWALDKREIS. – Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 27. September diesen Jahres in erster Instanz die Klage der Odenwaldkommunen auf Genehmigung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes abgewiesen (Az: 2K 12/16.DA).

In der am 6. November veröffentlichten Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Windkraftflächen 15 (Felgenwald Michelstadt), 19 (Würzberg) und 31 (Sensbachtal) hat. Das Gericht verneinte den Antrag der Gemeinden, das Regierungspräsidium zur Genehmigung des Planes zu verpflichten.

Mehr erfahren: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2784&cHash=33c6f8aba193a3af91a11a8a89aa2f58

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Keine Befangenheit der ehrenamtlichen Richter: Gericht lehnt Antrag ab

KASSEL / EITERFELD – Streit um Windanlagen-Verfahren
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat durch Beschlüsse vom 07.11.2017 in zwei Klageverfahren der Oktoberwind GmbH Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit von Richtern abgelehnt. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde, so das Verwaltungsericht in einer Pressemitteilung.
Die Oktoberwind GmbH, deren Unternehmenszweck die Planung, Errichtung, Verwaltung und der Betrieb von Windenergieanlagen ist, stellte im Jahr 2013 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Gebiet der Gemeinde Eiterfeld und im Jahr 2014 einen ebensolchen Antrag im Hinblick auf eine geplante Anlage im Gebiet der Gemeinde Flieden. Die Genehmigungen wurden durch das Regierungspräsidium Kassel durch zwei gesonderte Bescheide abgelehnt.
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Windenergie und Recht

Die Fachagentur für Wind an Land (FA Wind) hat den Rundbrief Windenergie und Recht 3/2017 herausgegeben. Die in dieser Ausgabe besprochenen Urteile und Beschlüsse betreffen eine Vielzahl von Themen rund um die Windenergie – genannt seien z.B. der Denkmalschutz, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutz, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen neben seismologischen Stationen, Befreiungsmöglichkeiten zu Gunsten der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten, Fragen der Konzentrationszonenplanung, verfahrensrechtliche Fragestellungen und nicht zuletzt auch das Zivilrecht.

https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Rechtsprechung/Rundbrief/FA_Wind_Rundbrief_Windenergie_und_Recht_3.2017.pdf

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OVG NRW – 8 B 705/17 – Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

OVG NRW verfügt Stillegung von 6 WEA in Vreden/NRW

Kreis führt UVP fehlerhaft durch – Schutzgut Tier fand zu wenig Berücksichtigung – Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist eine Gesamtbetrachtung der vorhandenen WEA nötig.

Download (PDF, 107KB)

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Entscheidung des VG Arnsberg zum Landschaftsbild

Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 571/17 vom 12.09.2017
Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg / Sauerland eine wegweisende Entscheidung über die Zulässigkeit von Eingriffen in das Landschaftsbild getroffen.
Hier ein Kommentar von RA Patrick Habor (veröffentlicht im IDUR-Schnellbrief)
Der Text zum Beschluss des VG Arnsberg kann hier abgerufen werden:
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“Dieses Urteil kann die Windkraft stoppen”

Der renommierte Verfassungsrechtler und juristische Windkraftexperte Prof. Michael Elicker schätzt das Münchner Urteil als „Signal in andere Richtung ein“.

Die Länder seien nicht dazu da, Windkraftanlagen durchzusetzen. „Das immer wieder zu hörende Argument, der Windenergie muss Raum gegeben werden, stimmt so nicht. Mir scheint zwar unausgesprochen aber doch die Auffassung der Richter dahinter zu stehen, dass Windkraft verzichtbar ist.“

Das Urteil zeigt für ihn auch: „Gerichte können sich also doch gegen inkompetente Politiker durchsetzen.“

Spannend deshalb der Blick nach Ludwigshafen. Dort klagt die Pfalzwind GmbH gegen das umstrittene Windparkunternehmen JUWI auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. JUWI hatte zu viel Wind gemacht. „Pfalzwind“, ein Gemeinschaftsunternehmen der beiden städtischen Gesellschaften Pfalzwerke Ludwigshafen und der Mainzer Rio Energie, will tiefrote Zahlen eines Windparkes nicht mehr tragen und die Anlagen an JUWI zurückgeben.

https://www.businessportal24.com/de/utr-umwelt-technik-recht-dieses-urteil-kann-die-windkraft-stoppen.html

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Gutachten beweist Rechtswidrigkeit baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften

Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten.

„Gutachten beweist Rechtswidrigkeit baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften“ weiterlesen

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Urteil: Rotmilan wichtiger als Windpark

Die Pläne für einen Windpark in Gleichen im Landkreis Göttingen sind endgültig gescheitert. Das Areal wird von den geschützten Rotmilanen zur Jagd genutzt. Die geplanten fünf Windkraftanlagen wären eine nachhaltige Störung für den Lebensraum der Raubvögel, heißt es im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG).

Damit hat das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt. Die bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen dürfen also nicht gebaut werden.

Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Rotmilan-geht-vor-Windpark,rotmilan104.html

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Gericht: Schönheit des Kohlbergs würde durch Windräder „vollständig vernichtet“

Altena – „Ein schöner Tag für unser Dorf“ – nicht nur beim Dahler Ortsvorsteher Helmar Roder sorgte der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg zum Kohlberg für gute Laune. Dr. Frank Hoffmann, der Vorsitzende der Initiative „Rettet den Kohlberg“, wertete die Entscheidung der Richter als „Bestätigung auf der ganzen Linie.“

In der Sache ging es darum, ob die Klage gegen die auf dem Kohlberg geplanten Windräder aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Die Richter entschieden sich für den Baustopp und setzten damit den vom Kreis zugelassenen „sofortigen Vollzug“ außer Kraft.

Weiterlesen: https://www.come-on.de/lennetal/altena/gericht-schoenheit-kohlbergs-wuerde-durch-windraeder-vollstaendig-vernichtet-8686931.html

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Aktuelles Urteil: VGH München fordert strikte Einhaltung der saP zur Vogelbeobachtung

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Windige Prognosen kosten Juwi Millionen

Weil drei Windräder weniger Strom produzieren als versprochen, klagten zwei Stadtwerke 2015 gegen den Projektentwickler Juwi. Jetzt wurde der Streit beigelegt: Juwi nimmt die Mühlen zurück und zahlt 14 Millionen Euro.

Kompletten Artikel lesen: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/klage-gegen-oekofirma-windige-prognosen-kosten-juwi-millionen/20098582.html

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelangen hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen.

Mehr zum Beschluss auch unter: https://www.maslaton.de/news/Windenergie-und-Wetterradar–VG-Schwerin-haelt-Abschaltauflagen-fuer-zulaessig–n553

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Naturschützer aus Apollmicke erwirken Windrad-Baustopp auf dem Weidekamp

Eines der Fundamente der Windräder ist bereits fertiggestellt – hier sind laut Jochen Billich etwa 1500 Tonnen Beton verbaut. © Michael Sauer

Apollmicke/Rahrbach. Zwei Kilometer lange Baustraßen, 10.000 Tonnen Schotter, ein Fundament bestehend aus rund 1500 Tonnen Beton – daneben gerodete Bäume, tonnenweise Erdaushub: Der Weg zur Baustelle der vier geplanten Windräder auf dem Rahrbacher Weidekamp zeigt deutlich, wie viel Zerstörung mit dem Bau von Windkraftanlagen einher geht.

Doch damit ist jetzt (vorerst) Schluss. Denn Susanne Wenk und ihr Mann Jochen Billich aus dem etwa 700 Meter weiter nördlich gelegenen Vier-Häuser-Dorf Apollmicke haben jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einen sofortigen Baustopp erwirkt.

Weiterlesen: https://www.sauerlandkurier.de/kreis-olpe/olpe/naturschuetzer-apollmicke-erwirken-windrad-baustopp-rahbacher-weidekamp-8465973.html

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