Während sich aktuell ein neuer Verein gegen einen Windpark im Allenberger Forst formiert, hat die BTG ein anderes Ziel: Nachtabschaltung der Anlagen im Blumenthaler Forst. Ein Mediziner spricht von gravierenden Beschwerden.

Landesverband Hessen e.V.
Während sich aktuell ein neuer Verein gegen einen Windpark im Allenberger Forst formiert, hat die BTG ein anderes Ziel: Nachtabschaltung der Anlagen im Blumenthaler Forst. Ein Mediziner spricht von gravierenden Beschwerden.
„Exposition an Windkraft-Schall führt zu Erkrankungen“ weiterlesen
Betreiber von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung konnten bislang viel Geld bei der Stromrechnung sparen, sie zahlen weniger Ökostrom-Umlage. Dagegen geht nun Brüssel vor. Die Industrie rechnet mit 10.000 Betroffenen.
Für Tausende mittelständische Betriebe, aber auch für viele Schulen, Schwimmbäder oder Krankenhäuser steigt ab Januar überraschend die Stromrechnung. Die Europäische Union habe diesen Firmen die Befreiung von der Ökostromumlage gestrichen.
Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, darf die Befreiung in Höhe von 60 Prozent demnach nicht mehr gewährt werden.
Die Betreiber solcher Anlagen müssen dann den vollen Satz von 6,8 Cent je Kilowattstunde für selbst genutzten Strom zahlen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rechnet mit insgesamt bis zu 10.000 Fällen. Die Bundesregierung bemühe sich um Schadensbegrenzung.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschland-eu-streicht-firmen-a-1183849.html
Verwaltungsgericht Magdeburg – Aktenzeichen: 4 A 297/14 MD
Der Volltext des Urteils wird hier abrufbar sein: https://dejure.org/2017,46261
Die Pfalzwerke können mit dem Bau von drei Windrädern bei Wallhalben beginnen. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied jetzt für den Stromanbieter – und gegen die Bundeswehr.
Quelle: https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-3817/
FNP vom 16.12.2017 – Von BURKHARD WESTERWEG
Hambach/Gießen –
Mindestabstand nicht eingehalten, Brandschutz nicht ausreichend, fehlerhaftes Gutachten – mit diesen Argumenten wehrt sich Hambachs Ortsbürgermeister Peter Sehr beim Regierungspräsidium Gießen gegen den Bau eines Windrades am Tierheim Limburg. Vor allem den „gesundheitsbelastenden Beeinträchtigungen durch genehmigungsrelevante Schallausbreitung“ könnte gravierende Bedeutung zukommen.
Hier klicken um den kompletten Bericht in der FNP zu lesen!
Antrag der FDP: “Die Energiepolitik der Landesregierung ist gescheitert”.
René Rock (FDP): “Ihre Energiepolitik ist unfassbar teuer”
Video auch abrufbar unter: http://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtagsvideos/video-49886~_story-debatte-energiepolitik-100.html
Die Allgemeine Zeitung Rhein-Main-Presse berichtete: http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/hessen/flaute-bei-energiewende-beschaeftigt-den-hessischen-landtag_18391139.htm
Die Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Edmund Brandt vom Institut für Rechtswissenschaften Technische Universität Braunschweig, gibt eine Sammlung von Windenergie-Urteilen heraus.
Hier ist der WER-aktuell Newsletter der Koordinierungsstelle Windenergierecht 6-2017 vom 14.12.2017 abrufbar.
Ein Archiv mit den früheren Ausgaben von WER-aktuell im PDF-Format steht auf der Website www.k-wer.net zur Verfügung.
Mit Dank an die EIKE-Redaktion für den Hinweis: https://www.eike-klima-energie.eu/2017/12/15/windkrafturteile-jetzt-gesammelt-verfuegbar/
Buch-Empfehlung zum juristischen Verständnis für Laien:
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/12/20/handbuch-planung-und-genehmigung-von-windkraftanlagen/
Jurist Dario Mock klärte die Bürger und die Verwaltung beim Infoabend in Hopfau über eine weitere Möglichkeit auf. Anlass ist die unterschiedliche Bewertung der Topographie durch die Gerichte.
Weiterlesen: https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Neue-Option-fuer-Klage-gegen-Windkraft-357188.html
KEINE GUTE NACHBARSCHAFT!!!
In einer Pressemitteilung kritisiert “Gegenwind Bad Orb” den Flächennutzungsplan der Nachbargmeinde Biebergemünd.
Es gibt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Demnach ist das Interimsverfahren aktueller Stand der Technik und zur Berechnung der Schallprognose anzuwenden. Nach diesem Verfahren werden ca. 3dB mehr vorherberechnet.
Für bestehende oder in Bau befindliche Anlagen, ist dieses Berechnungsmodell nicht angewendet worden. Deshalb muss bis zum 19.02.2018 die Nachberechnung beim zuständigen RP angefordert werden. Danach erlischt diese Möglichkeit der Nachbesserung.
„JETZT HANDELN!!! Bestehende, in Bau befindliche oder geplante WKA überprüfen lassen!!! Frist endet am 19.02.2018!“ weiterlesen
Livestream am 18.12. ab 18 Uhr – Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn
Wie viel Zappelstrom verträgt das Netz? Bemerkungen zur deutschen Energiewende LIVESTREAM des Vortrags auf www. ifo.de/live
Videodokumentation: Der Videomitschnitt kann wenige Tage nach der Veranstaltung angesehen werden: http://mediathek.cesifo-group.de
Die Energiefrage #46 – von Dr. Björn Peters
Zwei Physiker hatten vor ein paar Jahren die Idee, Windenergie auf dem Atlantik zu erzeugen und mit einer neuen technologischen Idee zwischenzuspeichern: Betonhohlkugeln auf dem Meeresboden. Wir erläutern das Konzept und untersuchen es auf Realisierbarkeit.
Beitrag lesen: Deutscher Arbeitgeberverband