Das Thema Windkraft kommt im NABU-Notprogramm nicht vor | Dr. René Sternke

Sehr zutreffend schreibt Thomas Tennhardt in einer Pressemitteilung des NABU: „Es geht um mehr als das Massensterben von Arten. Es geht schlicht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“ Allerdings erwähnt der NABU die Naturzerstörung und die Industrialisierung des Naturraums mithilfe der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Windkraft nicht.

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Möchte der DIHK den Artenschutz aufhebeln?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)  hat ein neues Papier „Praxisprobleme beim Ersatz bestehender Windkraftanlagen“ veröffentlicht.

Ihm zufolge erschweren viele widerstreitende und teilweise unsinnige Vorschriften im Artenschutz die Ertüchtigung und den Austausch alter Windkraftanlagen durch neue. (FAZ)

Die FAZ berichtete: Klimaschutz: Wie Artenschutz den Ausbau von Windkraft verhindert | FAZ

Windräder im Taunus: Grüne nehmen Juristen an die Leine | FAZ

Wenn der Verwaltungsgerichtshof über Windräder auf dem Taunuskamm entscheidet, geht es auch um die Grundlagen der hessischen Energiepolitik. Denn diese ist höchst umstritten.

Seit mehr als fünf Jahren zählt der Schutz von Trinkwasser, Denkmälern und Vogelarten zu den zentralen Punkten in der Auseinandersetzung um zehn Windräder auf dem Taunuskamm. Doch in dem Schriftsatz, mit dem das südhessische Regierungspräsidium Darmstadt nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt in die Berufung geht, werden diese Themen plötzlich mit keinem Wort mehr erwähnt. Dabei waren sie die entscheidenden Argumente dafür, dass das Regierungspräsidium den Bauantrag einer Tochter des Wiesbadener Versorgungsunternehmens ESWE Ende 2016 ablehnte.

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Rotmilane sind keine Labormäuse! – NI klagt gegen Windenergieanlagen in Donzdorf

NI klagt gegen Windenergieanlagen in Donzdorf (BaWü)

Für das „Forschungstestfeld Donzdorf“ wurde vom Landratsamt Göppingen eine Genehmigung zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 99,45 m und einer Nennleistung von je 750 kW erteilt. Das Projekt wird durch das Bundesamt für Naturschutz unterstützt. Wir fordern: „Keine Tierversuche für die Windindustrie!“ Um die Genehmigung zu ermöglichen, wurden mehrere Ausnahmen vom Tötungsverbot erteilt, u.a. beim Rotmilan und Uhu. Da es sich um einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung handelt, haben wir gegen die Genehmigung Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Die neuen Pläne zum Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg lassen nichts Gutes erwarten. Auch hier wollen wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

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Neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands | Naturschutzinitiative e.V.

Neu ist eine überarbeitete Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, die in den „Berichten zum Vogelschutz“ 57 erschienen ist.
siehe http://www.drv-web.de/zeitschrift/aktuellesinfo

Die Rote Liste Vögel wird in einem Zyklus von 6 Jahren aktualisiert und dürfte damit die einzige Rote Liste sein, die in einem so kurzen Zeitraum aktualisiert wird. In der Regel sind die Zeiträume erheblich größer. Möglich ist dieses aufgrund der enormen Aufmerksamkeit, die diese Artengruppe auch in der breiten Öffentlichkeit hat und einer konstanten Zuständigkeit durch das „Nationale Gremium Rote Liste Vögel“, was im herausgebenden Deutschen Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) verankert ist.

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Bundesnaturschutzgesetz – Kommentar mit Umweltrechtsbehelfsgesetz und Bundesartenschutzverordnung

Jochen Schumacher, Peter Fischer-Hüftle (Hrsg.)

Bundesnaturschutzgesetz – Kommentar mit Umweltrechtsbehelfsgesetz und Bundesartenschutzverordnung
3., erweiterte und aktualisierte Auflage – Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2021
1636 Seiten, 189,– €. ISBN 978-3-17-030715-5

Buchbesprechung von Herrn Rudolf Deile – Mitglied von Naturschutzinitaive e.V.

Der ganzheitliche Naturschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Dieses schließt nicht nur den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume mit ein, sondern auch die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft. Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass das Naturschutzrecht allein kaum in der Lage ist, die weitere Zerstörung von Natur und Landschaft aufzuhalten. Auch deshalb ist dieser in jeder Hinsicht überzeugende Kommentar zu begrüßen, da er zudem versucht, die Zögerlichkeit des bundesdeutschen Gesetzgebers in Bezug auf den Naturschutz zu kompensieren und im Naturschutzrecht eine Orientierung zu bieten.

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Wind”park” Kohlberg: Windräder laufen erstmal nur nachts | come-on.de

Neuenrade/Altena – Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Baustopp für die Windenergieanlagen auf dem Kohlberg aufgehoben.

Dr. Frank Hoffmann, Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Bau der sechs Windräder auf dem Kohlberg, ist enttäuscht über die Aufhebung des vor knapp einem Jahr verhängten Baustopps. Hoffmann sagte, dass es sich um einen Beschluss handele, nicht um ein Urteil. Nach Mitteilung des Gerichts ist das Hauptsacheverfahren noch offen. Er könne sich allerdings kaum vorstellen, dass weitergebaut werden dürfe und die Genehmigung später doch noch versagt werde, sagte Hoffmann.

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