VG Minden: Kreis Paderborn muss fünf Windkraftanlagen genehmigen

Wegfall von Brutplätzen, fehlerhafter Flächennutzungsplan, zu hohes Prozessrisiko ohne Aussicht auf Erfolg

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden) hat den Kreis Paderborn mit Urteilen vom 29. Januar 2020 verpflichtet, die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen in Etteln-West und einer Windenergieanlage in Dörenhagen zu erteilen.

Der Kreis Paderborn hatte die 5 Anlagen in Etteln-West im März 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, weil sich zuletzt 2016/2017 dort Brutplätze von Rotmilan und Wiesenweihe befanden, die aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben noch zu berücksichtigen waren. Seit 2016/2017 wurden diese jedoch nicht mehr genutzt, so dass der Artenschutz als Ablehnungsgrund zwischenzeitlich entfallen ist. Die Bruten lägen inzwischen zeitlich soweit zurück, dass sich hieraus jetzt, im Jahre 2020, kein Genehmigungshindernis mehr ergäbe, so das VG Minden.

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Windpark Hohfleck beeinträchtigt Schloss Lichtenstein nicht | GEA

LICHTENSTEIN/SONNENBÜHL.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Antrag des Landratsamts Reutlingen auf Zulassung der Berufung im Verfahren um den Windpark Hohfleck der Sowitec group in der Gemeinde Sonnenbühl abgelehnt. 

 

Der VGH bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das im Februar 2019 festgestellt hat, dass der geplante Windpark das drei Kilometer entfernt liegende Schloss Lichtenstein nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht angefochten werden.

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Trendelburg / Kassel: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald scheitert mit Windpark-Klage vor Gericht | HNA

Das Urteil – Aktenzeichen: 7 K 6271/17.KS – kann hier abgerufen werden.

Die Genehmigung für drei Windräder im Naturpark Reinhardswald bei Trendelburg-Langenthal sei zurecht erteilt worden, entschied das Verwaltungsgericht in Kassel am Montag. Eine Klage der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) gegen das Land Hessen wurde damit abgewiesen.

Das Urteil – Aktenzeichen: 7 K 6271/17.KS – kann hier abgerufen werden.

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Teilflächennutzungsplan “Windenergie” der Stadt Sundern unwirksam

Windkraft contra Landschaftsschutz

Das Oberverwaltungsgericht hat den Hochsauerlandkreis mit heute zugestelltem Urteil verpflichtet, über den Antrag eines Vorhabenträgers, ihm einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen nahe dem Sorpesee zu erteilen, neu zu entscheiden.

Download (PDF, 92KB)

Quelle: umweltruf.de

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Windkraftanlagen und die Beeinträchtigung der Religionsausübung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes

Weil man immer wieder mal davon liest, daß Windräder auch unweit von Kirchen; Klöstern etc. aufgebaut werden, möchten wir darauf hinweisen, daß es im Grundgesetz ein Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung gibt.

Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags: “Windkraftanlagen und die Beeinträchtigung der Religionsausübung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes.” könnte evtl. bei künftigen Stellungnahmen wichtig sein:

Download (PDF, 252KB)

Quelle

Mit Dank an die Bürgerallianz Ruhmannsberg für den Hinweis.

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Verstößt der geplante forcierte Windradausbau gegen die Verfassung? | eifelon.de

Foto: Vernunftkraft NRW

“Der weitere Ausbau der Windkraft ist verfassungswidrig. Die Organe des Staates müssen die Verfassungsmäßigkeit ihres weiteren Tuns durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.“

ist sich Prof. Dr. Werner Mathys, Sprecher für den Landesverband Vernunftkraft NRW e.V., sicher.

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Ist der Windkraftausbau grundgesetzwidrig? | achgut.com

Von Piet Runger

Für die Windrad-Lobby sollen derzeit so ziemlich alle Abstands- und Naturschutz-Regeln gekippt werden. Der Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Norbert Grosse Hündfeld will Klägern gegen Windkraftanlagen jetzt ein wirkmächtiges verfassungsrechtliches Instrument an die Hand geben. Die Auswirkungen könnten die Lage grundlegend verändern.

Ist der Windkraftausbau grundgesetzwidrig? | achgut.com

Oberverwaltungsgericht SH bestätigt Windenergie-Moratorium

Der Versuch, den Genehmigungsstopp für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein zu kippen, ist juristisch endgültig gescheitert. Das seit 2015 geltende Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes habe Bestand, teilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag mit. Der 5. Senat des Gerichts entschied am Vortag in zweiter Instanz, das Moratorium entspreche weiterhin verfassungsrechtlichen Vorgaben. Eine Vorlage an das Landes- oder Bundesverfassungsgericht zwecks Klärung der Verfassungsgemäßheit der gesetzlichen Regelung lehnte das Gericht deshalb ab. Revision wurde nicht zugelassen (Az. 5 LB 6/19).

Mehr in der Pressemitteilung des OVG
und hier: Oberverwaltungsgericht bestätigt Windenergie-Moratorium | RTL

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Newsletter “Windenergierecht aktuell 1‐2020”

Dies ist die erste Ausgabe des Newsletters „Windenergierecht aktuell“ der Stiftung Umweltenergierecht. Er geht auf den Newsletter „WER aktuell“ der Koordinierungsstelle Windenergierecht an der TU Braunschweig zurück, die ihre Arbeit zum 31. Dezember 2019 eingestellt hat.

Quelle und Download

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Handelt Deutschland beim Klimaschutz gegen das Grundgesetz?

In der Politik gibt es vielfach die Forderung, den Terminus „Klimaschutz“ in die Verfassung zu verankern. Aber: Die Wörter Nachhaltigkeit und Klimaschutz stehen bereits im deutschen Grundgesetz (Art. 20a GG), nur in anderer Ausdrucksform.

Artikel 20a des Grundgesetzes lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Weiterlesen: Epochtimes.de

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Die Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig und haben eine „grüne Linie“ überschritten!

13.02.2020 – PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

„Uns ist bekannt, dass Hessen einen neuen Windenergieerlass unter Beteiligung des BUND, des NABU und der HGON plant, weil sich laut Umweltministerin Hinz der „naturwissenschaftliche Erkenntnisstand weiterentwickelt“ habe. In Wirklichkeit geht es wohl eher um die weitere Ausschaltung des Natur- und Artenschutzes. Das Urteil von Gießen kommt daher für die grüne Ministerin offensichtlich ungelegen.“

Quelle

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Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht!

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht großen Erfolg für den Artenschutz beim Verwaltungsgericht Gießen.

Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So wurden Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen, die aus Sicht der NI mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren sind.

Nunmehr liegt der Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Urteilsbegründung vor, die vollumfänglich der Argumentation der NI folgt.

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