Österreich: Zwei Techniker bei Windrad-Brand im Burgenland schwer verletzt

In einem Windpark bei Gols (Bezirk Neusiedl am See) ist am 19. Dezember  eine Windkraftanlage in Brand geraten. Zwei Techniker einer Servicefirma erlitten dabei schwere Verletzungen. Beide wurden mit Notarzthubschraubern in Spitäler gebracht.

Der Bereich um das Windrad wurde im Umkreis von 500 Metern abgesperrt, um eine Gefährdung für Menschen zu vermeiden, schilderte der Feuerwehrkommandant von Gols, Erich Pittnauer, der APA. Löscharbeiten seien aufgrund der großen Höhe des in mehr als 90 Metern gelegenen Brandherdes nicht möglich gewesen. Weiterlesen

Lesen Sie dazu auch den Beitrag Nach Windrad-Brand in Gols: Anlage wird demontiert

 

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Weihnachtsgrüße von Rolf Schuster

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein Frohes Fest 
und einen guten Rutsch in das Jahr 2018.

Ich übermittle Ihnen eine vorläufige Abschätzung des Zubaus 2017.
Bitte nehmen Sie diese vorläufigen Zahlen als Motivation, 
diesen Irrsinn im Jahr 2018 zu stoppen.



Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schuster
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Der Rotmilan benötigt umfangreiche Schutzmaßnahmen

Fulda. Am 30. November 2017 wurde die wissenschaftliche Raumnutzungsanalyse des Rotmilans für den Bereich Dammersbach/Traisbach durch das Büro für faunistische Fachfragen Korn & Stübing vorgestellt.

Die Beobachtungen des Jahres 2017 haben gezeigt, dass viele dieser geschützten Großvögel die Windkraftanlagen bei Traisbach intensiv an- und überfliegen. Daher kann ein signifikantes Tötungsrisiko nun wohl von niemandem mehr geleugnet oder abgesprochen werden. Die Studie beweist auch, dass eine Genehmigung ohne Umweltverträglich-keitsprüfung ein Fehler und damit rechtswidrig war, zudem der Genehmigungsbehörde ausreichende Beweise vorlagen.

Weiterlesen: https://www.fuldainfo.de/der-rotmilan-benoetigt-umfangreiche-schutzmassnahmen/#respond

Schon mehrfach berichteten wir über rechstwidrige Vorgänge in der Region Dammersbach:

08.04.2016: Rotmilan mit verbotenem „Schwiegermuttergift“ getötet

13.01.2017: Artenschutz kontra Windkraftanlagen

21.02.2017: Drei Rotmilanhorste spurlos verschwunden

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VG Koblenz: Rotmilan verhindert Windenergieanlage

Pressemitteilung Nr. 48/2017 vom 22.12.2017
Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte beim Landkreis Birkenfeld die Genehmigung. für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 138,4 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und ei.ner Gesamthöhe von 184,4 m in der Gemarkung Ellenberg. Der Landkreis lehnte den Antrag ab, da aufgrund der Beobachtungen des eingeschalteten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass in der Nähe des Standortes der geplanten Anlage ein Brutplatz des Rotmilans sein müsse. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob das Unternehmen Klage.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Zulassung des Windrades, so die Koblenzer Richter, stünden Belange des Umweltschutzes entgegen. Es sei verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zähle, zu beeinträchtigen. Für diese Vogelart bestehe ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Brutstätte und Anlagenstandort unterschritten werde. In einem Abstand von etwa 810 m habe sich im Brutjahr 2015 eine Brutstätte befunden. Ein Sachverständiger habe nämlich im Juni 2015 an drei Tagen beobachtet, dass Rotmilane mit Beute in ein bestimmtes Waldgebiet eingeflogen seien, welches einen solchen Abstand zur Anlage habe. Vor dem Hintergrund der Fachliteratur zu den Rotmilanen genüge eine solche Beobachtung für einen Brutnachweis. Die hiergegen von der Klägerin unter Berufung auf das Gutachten eines anderen Sachverständigen erhobenen Einwendungen rechtfertigten keine andere Einschätzung. Die zuständige Stelle des Landkreises habe sich mit dieser fachlichen Stellungnahme eingehend auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, die fachlichen Standards ließen den Schluss zu, dass eine Rotmilanbrut vorhanden sei. Diese Bewertung werde von dem dem Landkreis zustehenden naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum umfasst.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2017, 4 K 455/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.
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Bürger, bitte aufwachen! Die Täter haften nicht!

Von Klaus Peter Krause

Die Stromkollaps-Gefahr wird mit noch mehr Wind- und Sonnenstrom immer bedrohlicher – Die hochgefährdete Stromfrequenz von 50 Hertz – Pervers: Die zuverlässigen Stromerzeuger werden degradiert zu „Notfall-Kraftwerken“ –  Schon jährlich über 6000 Netzeingriffe, um einen Stromkollaps zu verhindern – Vorgeblich sind die fehlenden Leitungen schuld, nicht die Energiewende – Es fehlt nicht an Stromleitungen, es fehlt an Verstand – Die Stromkollaps-Gefahr mutwillig herbeigeführt!

Die Täter haften für den immensen Schaden nicht, nur die Bürger!
Besonders schlimm: Für diese Deindustrialisierung nehmen wendebesessene Politiker immense Kosten in Kauf, die letztlich allein die Bürger zu tragen haben. Diese Kosten gehen nicht in die Millionen, nicht in die Milliarden, sondern in die Billionen.

Kompletten Beitrag lesen: http://ef-magazin.de/2016/12/18/10284-energiewende-buerger-bitte-aufwachen

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Videos zum Vortrag “Wie viel Zappelstrom verträgt das Netz?”

Am 18.12.2017 hielt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, emeritierter Professor an der Ludwigs-Maximilians-Universität und ehemaliger Präsident des ifo Instituts, im Rahmen der Münchner Seminare einen Vortrag unter dem Titel “Wie viel Zappelstrom verträgt das Netz?”.

Vortrag

„Videos zum Vortrag “Wie viel Zappelstrom verträgt das Netz?”“ weiterlesen

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Patrick Morre. “Eine Katastrophe macht immer erst Greenpeace daraus.”

Zahlreiche Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU folgten einer Einladung der Bundesvereinigung “Liberaler Mittelstand” zu einem Vortrag von Patrick Moore.
Dort präsentierte der Mitbegründer von Greenpeace seine Sicht auf Klimawandel, Kohleausstieg und CO2-Emissionen, die – wenn sie stimmt – der offiziellen Energie- und Klimapolitik jede Grundlage entziehen würde.

Download (PDF, 1.93MB)

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Hans-Werner Sinn – Vernichtendes Urteil über Energiewende

“Es kostet nur fürchterlich viel Geld, reduziert den Lebensstandard und verschandelt die Landschaft. Das kann es doch nicht sein!«

»Sobald in der Forschung etwas unter ideologischen Gesichtspunkten geschieht«, sagt er, »werde ich nervös.«

In der anschließenden Diskussion kam eine der für meine Begriffe gravierendsten Folgen der Energiewende-Diskussion zur Sprache: der Glaubwürdigkeitsverlust der Forschung. An nahezu allen Forschungsinstituten bemühen sich Experten, nach Leibeskräften Physik und Naturgesetze umzubiegen, um die Energiewende posterior zu rechtfertigen.

Nur noch wenige unabhängige Wissenschaftler wagen es, brisante Worte öffentlich zu äußern. Kritiker werden mit brachialen Methoden mundtot gemacht. Nicht viel besser agieren Medien, die in penetranter Weise das Hohelied der Energiewende singen. Im Publikum saßen auch Vertreter der Süddeutschen Zeitung, die Mitveranstalter war, und die sich ebenfalls standhaft weigern, überhaupt die Frage zu stellen, ob so etwas wie die Energiewende sinnvoll ist. Sie bläst lieber in das aktivistische Horn: »Wie kann die Energiewende gelingen?«

»Wir wollen die Welt retten – deshalb darf man keine Kritik üben. So funktioniert die Forschung aber nicht!«, so Hans-Werner Sinn. In schöner Deutlichkeit sprach er aus, wie sich dieser gesamte Energiewende-Wahn zur Religion gewandelt habe. »In der Kirche ist der Klingelbeutel, ich gebe etwas rein. Wir spenden, wir haben ein gutes Gefühl, wir haben einen kleinen Beitrag geleistet.« »Doch Trump und die Chinesen holen sich das Geld wieder aus dem Klingelbeutel, dass wir vorher reingelegt haben.« meinte er abschließend.

https://www.tichyseinblick.de/wirtschaft/hans-werner-sinn-vernichtendes-urteil-ueber-energiewende/

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Handbuch: “Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen”

Die gesammelten Windkrafturteile können hilfreich sein, wenn genügend Grundkenntnisse mit Bezug auf die Gesetzeslage vorhanden sind. Zudem sind Verwaltungsrichter nicht gezwungen, die Urteile ihrer Kollegen in anderen Bundesländern zu übernehmen. Denjenigen, die nicht über diese Grundkenntnisse verfügen und die die Geduld aufbringen können, sich in die Materie einzulesen, möchte ich das Handbuch: "Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen" von Rechtsanwalt Dr. Matthias Blessing empfehlen. Es ist Teil der Serie "Rechtswissenschaften und Verwaltung" vom Verlag W.Kohlhammer. Der Preis beträgt 39 Euro neu bzw. mindestens 28,20 Euro gebraucht (bei Amazon). Nicht gerade wenig für ein broschiertes Handbuch mit 186 Seiten, aber das Buch ist leicht lesbar und enthält auch viele Kommentare zu richterlichen Entscheidungen. Auf der Amazon-Website, kann man einen Blick in das Buch werfen 
(https://www.amazon.de/Planung-Genehmigung-Windenergieanlagen-Matthias-Blessing/dp/3170233319).

Bibliografische Daten:
Artikelnummer:         978-3-17-031912-7
Auflage:         1. Auflage
Seiten:         XVIII, 186
Illustrationen etc.:         3 Abb., 3 Tab.
Erschienen:         2016
Produktbeschreibung des Verlags:
Das Werk verschafft einen Zugang zu allen wesentlichen Fragen der Planung (Standortsteuerung durch Schaffung der landesplanungs- und bauleitplanrechtlichen Grundlagen) und der Genehmigung (Verfahrensfragen,bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, immissionsschutzrechtliche Belange, Naturschutzrecht). Das Buch bietet verständlich und prägnant praxistaugliche Lösungen bei rechtlichen Problemen und Streitfragen an. Es greift die aktuelle Rechtsprechung zu Windkraftanlagen auf und konzentriert sich dabei auf die praxisrelevanten Kernpunkte der Entscheidungen. Der Titel behandelt außerdem ausführlich den Artenschutz, der in den letzten Jahren bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielt.
Autorenporträt:
Dr. Matthias Blessing ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin tätig und Co-Autor des Handbuchs "Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren".
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Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert

Winterbach. Die Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ fordert ein neues Lärmgutachten für den Windpark am Goldboden. Das bisher angewandte Verfahren sei ungeeignet, so die nicht neue Argumentation. Peter Zaar, der zuständige Dezernatsleiter im Landratsamt, sieht jedoch den Sinn dahinter nicht – vor allem nicht zum jetzigen, späten Zeitpunkt.

https://www.zvw.de/inhalt.winpark-goldboden-neues-laermgutachten-fuer-goldboden-gefordert.a90235a9-d71a-4281-b755-1551667205c3.html

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