Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelangen hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen.
Mehr zum Beschluss auch unter: https://www.maslaton.de/news/Windenergie-und-Wetterradar–VG-Schwerin-haelt-Abschaltauflagen-fuer-zulaessig–n553
Reinhardshagen (kvw). „Ein voller Erfolg“, so Tobias Seydler, der aus Trendelburg gekommen war. „Die Beiträge vom Podium, aber auch aus dem Publikum waren sehr fundiert.“
Am 22.11.2016 fand in Bielefeld ein 
Informationen vom unabhängigen Gutachter- und Sachverständigen- Zentrum (GuSZ)
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