Die Bundesregierung will mit Innovationsausschreibungen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erproben. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (10/14065) vorgelegt, die Details dieser jährlichen Ausschreibungen zwischen 2019 und 2021 regeln soll.
Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu sorgen. Außerdem sollten Funktionsweise und Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien getestet und die Ergebnisse evaluiert werden, erklärt die Bundesregierung weiter.
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