Der Bundestag hat am 05. November in der 2./3. Lesung die Novelle des Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen.
Die Reden zum TOP können hier abgerufen werden.
Landesverband Hessen e.V.
Der Bundestag hat am 05. November in der 2./3. Lesung die Novelle des Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen.
Die Reden zum TOP können hier abgerufen werden.
Da es zur ersten Lesung Kritik von NGOs, Verbänden und Unternehmen – und aus der Regierungskoalition selbst gab, überweist der Bundestag die EEG-Novelle an den Wirtschaftsausschuss.
Der Verantwortliche liest im Bundestag schwachsinnige Zahlen vor und niemand merkt es….
Weitere Reden zu diesem Tagesordnungspunkt und das Stizungsprotokoll können hier abgerufen werden.
Pressestimmen und Meinungen:
Eine gemeinsame Aktion von Vernunftkraft Odenwald und Vernunftkraft Main-Kinzig-Kreis / Naturpark Spessart
Nachdem bereits im Spessart zwei Protestflüge durchgeführt wurden, fand am Samstag, 31. Oktober, der erste Flug im Odenwald über dem nördlichen Bereich statt. Weitere Flüge sollen folgen.
Dieses Video wurde privat von Herrn Reinhold Spatz am 31.10.2020, Sportplatz Hering/Otzberg aufgenommen und für uns freigegeben.
Mehr in der Pressemitteilung von Vernunftkraft Odenwald.
Lesen Sie auch den Beitrag mit Bildergalerie bei Vernunftkraft Odenwald.
Darstellung und Recherche: Rolf Schuster, Vernunftkraft Landesverband Hessen e.V.
Oktober 2020 EEX Saldo: – 1,60 Milliarden €
„Grafiken Oktober 2020 und Zahlen der Strombörse EEX“ weiterlesen
Von Rolf Schuster (Vernunftkraft Hessen)
Untenstehend finden sie die interessante Entwicklung von installierter zu eingespeister Leistung von 2010 bis 2020, einmal Wind + Solar und einmal Wind onshore.
Mit Dank an Bodo Zierenberg!
Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative in 57413| Gegenwind Frettertal vorgelegt durch RA Thomas Mock, Königswinter
In einem Gutachten für die BI Gegenwind Frettertal nimmt der Jurist und Anwalt Thomas Mock zu dem Gesetz und seiner fragwürdigen Begründung Stellung:
Nach den Schäden im Wald hören nun vor allem die Bürger in Hasselbach und Cratzenbach die Windräder deutlich stärker.
Weiterlesen: Usinger Anzeiger: Windräder sorgen für Lärmbelästigung
Von Rüdiger Stobbe
Eine angenommene Verdoppelung der Stromerzeugung mittels Wind- und Sonnenkraft ergibt für das Jahr 2020 recht ernüchternde Erkenntnisse. So hätte von den 298 Tagen bis zum 24. Oktober 2020 der mittels erneuerbarer Energieträger – Wind, Sonne plus Biomasse und Wasserkraft, insgesamt erzeugte Strom – lediglich an 105 Tagen ausgereicht, um den Strombedarf Deutschlands zu decken.
Die 43. Woche ist durchwachsen windstark (Abbildung, bitte unbedingt anklicken. Es öffnen sich alle Abbildungen & Mehr). Was bedeutet, dass sich recht starke Windstromerzeugung und Windstromerzeugung gegen Null abwechseln. Was für die konventionellen Stromerzeuger immer eine gewaltige Herausforderung darstellt (Abbildung 1). So kommt es in der Nacht am 22.10.2020 zu einer Stromüberproduktion, die es erforderlich macht, insgesamt gut 10 GW für 1,09 €/MWh zu veräußern (Abbildung 2).
Weiterlesen: Woher kommt der Strom? 43. Woche | achgut.com
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.
Interview mit Prof. Dr. Fritz Vahrenholt
Eine mehr als hundertseitige Vorlage zum EEG 2021, vorgelegt von den drei zuständigen Ausschüssen des Bundesrates, übt scharfe Kritk am Gesetzentwurf und hebt viele Ausbaubremsen für die Erneuerbaren auf.
Weiterlesen: Bundesrat krempelt EEG-Entwurf gründlich um – bizz energy
Von Rüdiger Stobbe
In dieser Woche haben wir es wieder mal mit einem Windbuckel zu tun, der schließlich mit fast gegen Null Windstromerzeugung ausläuft. Mit solchen Situationen umzugehen, ist eine Mammutaufgabe eingedenk der geplanten Abschalt- und Ausstiegsorgien bezüglich fossiler und kernenergetischer Stromerzeugung in der Zukunft.
Weiterlesen: Woher kommt der Strom? 42. Woche | achgut.com
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.
Ein neues Rechtsgutachten analysiert die geplante EEG-Novelle, die Windkraftanlagen zu einer Frage der „öffentlichen Sicherheit“ verklären will. Das Gutachten beleuchtet Hintergründe des Passus und belegt dessen Unvereinbarkeit mit EU-Recht. Am 30. Oktober 2020 soll der Bundestag über den Entwurf für ein novelliertes Erneuerbare Energien Gesetz beraten. Der Entwurf sieht vor, die Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit zu erheben. Die Bundesinitiative Vernunftkraft hatte in der Verbändeanhörung bereits erhebliche Bedenken geltend gemacht. Da der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf noch deutlicher zu Gunsten der Windkraftindustrie verändert wurde, hat der Verband ein Rechtsgutachten zu den geplanten Formulierungen erstellen lassen. Unter Berücksichtigung der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Passus den gezielten Versuch darstellt, höherrangiges EU-Recht zugunsten der Windkraftbranche zu unterlaufen. Ein solches Vorgehen könne vor dem EuGH keinen Bestand haben. Aus dem Fazit: „Wenn, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, von einem Mitgliedstaat Windenergieanlagen unter Missachtung des Unionsrechts als Belang der öffentlichen Sicherheit definiert werden, um über dieses Vehikel in den Anwendungsbereich einer Ausnahmeregelung in der Vogelschutz-RL zu gelangen, wird das in der Vogelschutz-RL vorgesehene – und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten stehende – Tötungsverbot umgangen. Die Rechtsprechung des EuGH belegt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können." Die Auftraggeber appellieren dringend an alle Abgeordneten, auf Streichung jener Passage zu drängen. Dr. Nikolai Ziegler dazu: „Windkraftanlagen eine Bedeutung für die öffentliche Sicherheit anzudichten, ist absurd. Es handelt sich leider nicht um eine Stilblüte, sondern um den Versuch, jedwede Kritik an Windkraftprojekten – wie sie von über 1000 Bürgerinitiativen wohlbegründet artikuliert wird - künftig per Handstreich abbügeln zu können. Um der nimmersatten Windkraftindustrie vollständigen Zugriff auf sensible Gebiete zu verschaffen, soll dieser Passus das EU-Recht beugen. Allein schon aus Respekt vor dem Rechtsstaat appellieren wir an alle Abgeordneten, sich diesem Vorhaben zu widersetzen.“ Kontakt: Waltraud Plarre (Pressesprecherin Vernunftkraft) Tel.: 01732362974 E-Mail: presse@vernunftkraft.de Impressum Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. e.V. Kopernikusstraße 9 10245 Berlin Presse@Vernunftkraft.de
Das von der Kanzlei Caemmerer/Lenz erstellte Gutachten steht hier zur Ansicht und zum Download bereit.
26.10.2020 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):
Nach dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) ist geplant, in § 1 Abs. 5 EEG folgenden Passus in das EEG aufzunehmen: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragte rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers Prof. Dr. Martin Gellermann sowie ein Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Faller kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf die Ausnahmen vom Tötungsverbot (45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG und 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG) nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind.