Windbranche fordert weniger Artenschutz

In einem gemeinsamen Brief haben der Maschinenbauverband VDMA Power Systems, der Bundesverband Windenergie und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aufgefordert, Genehmigungshemmnisse für Windenergieprojekte abzubauen. Das berichtet die „FAZ“.

Altmaier habe der Windbranche am 5. September einen „Aktionsplan“ für den Ausbau der Windenergie in Deutschland in Aussicht gestellt. Trotz seiner damaligen Ankündigung, dieser werde „binnen zwei bis drei Wochen“ vorliegen, habe das Wirtschaftsministerium bisher noch keinen solchen Plan präsentiert.

Nach Angaben der „FAZ“ wollen die Branchenvertreter von der Bundesregierung wissen, wie sie das Ziel erreichen wolle, bis 2030 den Anteil des Ökostroms am Gesamtverbrauch von aktuell etwa 40 auf dann 65 Prozent zu heben. In ihrem Brief hätten sie „ausreichend Flächen“ für den Ausbau gefordert sowie einen Artenschutz, der mit dem Klimaschutz „in Einklang“ stehe. Faktisch läuft letztere Forderung wohl auf die Beschränkung des Artenschutzes hinaus, mutmaßt die „FAZ“. Die Windbranche habe außerdem gefordert, dass die geltenden Abstandsregeln von 1000 Metern für Windräder zur reinen Wohnbebauung überprüft werden.

Quelle: achgut.com

Horst Hermannsen zur Windenergie: Zerstörerisch und wirkungslos | agrarzeitung

Mit ihrem fadenscheinigen Mäntelchen der Klimaneutralität gewinnen sie die Zustimmung überwiegend einer urbanen Gesellschaft. Ungezählte geschredderte Greifvögel, Störche, Kraniche, Fledermäuse sind der Preis für Zufallsstrom, der keine Versorgungssicherheit bietet. Dafür werden Naturräume in oder am Rande von Schutzgebieten mit einer Geschwindigkeit industrialisiert und zerstört, die keine historischen Vorbilder hat

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Aktuelles aus der Rotmilan-Forschung in Deutschland

Quelle: Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V.

Wie vielfältig die Rotmilan-Forschung in Deutschland ist, macht die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift DIE VOGELWELT deutlich. Ein Themenheft zum Rotmilan stellt viele der momentan laufenden Forschungsarbeiten vor.

Kurzportraits der einzelnen Artikel mit den wichtigsten Ergebnissen finden Sie zusammengefasst in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift DER FALKE. Ein PDF dieser Zusammenschau ist hier abrufbar.


Auch die „Flugbegleiter“, ein Zusammenschluss von 12 JournalistInnen, die durch ihre wöchentlich auf der Website www.riffreporter.de erscheinenden Beiträge die Themen Vogelschutz, Naturschutz und Ökologie einem breiten Publikum zugänglich machen, befassen sich in einem ihrer neuesten Beiträge mit dem Rotmilan.

Thomas Krumenacker nimmt Stellung zu einer von der Windkraft-Lobby Ende August veröffentlichten Pressemitteilung, nach welcher der Ausbau der Windenergie den Rotmilanbestand in Deutschland nicht beeinflussen würde (siehe hier). Warum diese Schlussfolgerung äußerst kurz gedacht und fachlich nicht korrekt ist, erfahren Sie in dem aktuellen Beitrag der Flugbegleiter.

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Stralsund: Rotmilan-Horst zerstört – Mann verurteilt | NDR.de – Nachrichten – Mecklenburg-Vorpommern

Das Amtsgericht Stralsund hat einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Die Tat stand vermutlich im Zusammenhang mit der Planung eines Windparks im Landkreis Vorpommern-Rügen.

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Wirtschafts-Experte im Interview: „Es gibt kein Konzept für die Energiewende“ | Wirtschaft

Die bayerische Wirtschaft ist alarmiert: nicht nur wegen Handelskrieg und Brexit, sondern auch wegen hausgemachter Probleme in Deutschland. Alfred Gaffal, Präsident der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), wirft der Bundesregierung vor, sie habe keine Strategie zur praktischen Umsetzung der Energiewende. Wenn Ende 2022 mit Isar II das letzte bayerische Atomkraftwerk schließt, fehlen laut Wirtschaftsministerium 30 Milliarden Kilowattstunden Strom. Wie soll die Lücke geschlossen werden?

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Naturschutzinitiative e.V. (NI) und NABU fordern: Keine Windenergie im Dahlemer Wald !

Am Montag, dem 23. September 2019 fand im Kreishaus Euskirchen der Erörterungstermin zu den Einwendungen gegen den neuen Genehmigungsantrag zum Windpark Dahlem IV in der Gemeinde Dahlem statt.

Die Naturschutzverbände Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der Naturschutzbund Euskirchen (NABU) halten den Windpark Dahlem IV auch unter den Aspekten des erneuten Genehmigungsantrages für nicht genehmigungsfähig. Die prioritären Gründe hierfür sind die fehlerhaften Einschätzungen der Artenschutzprüfung zu den gefährdeten Arten Rotmilan, Schwarzstorch, Wildkatze und den Fledermäusen.

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Paukenschlag in Freudenberg am Knippen: Windindustrieanlagen müssen abgeschaltet werden!

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2019:

Der lange Streit um die Rechtmäßigkeit der drei Windindustrieanlagen des Windparks Knippen geht in die nächste Runde. Dort klagt ein Anwohner mit naturschutzfachlicher Unterstützung des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen eine Genehmigung zur Errichtung von Windindustrieanlagen aus August 2015. In der Sache geht es nicht nur darum, ob die mittlerweile in Betriebe genommenen WEA den Kläger unzumutbar stören. Strittig ist auch, ob die Genehmigung unter einem sogenannten absoluten Verfahrensfehler leidet. Genau dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Münster nun ein weiteres Mal entschieden.

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Gemeinsame Pressemitteilung unabhängiger Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen: Kein Aufweichen des Naturschutzes

Angesichts der kommenden Sitzung des „Klimakabinetts“ wenden sich die unabhängigen, bundesweit anerkannten Naturschutzverbände Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz (VLAB) sowie die gemeinnützige Bundesinitiative Vernunftkraft gemeinsam an die Öffentlichkeit.

Quelle und Download

Zuerst erschienen bei VLAB

Naturschutzinitiative e.V. fordert: Keine Windindustrieanlagen in Alsfeld am Homberg!

Foto: Rotmilan – Ingo Kühl/NI

09.09.2019 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:
Keine Windindustrieanlagen in Alsfeld am Homberg!
Keine Ausnahme vom Tötungsverbot!

Mit einem Klick gelangen Sie zur Pressemitteilung.

NABU Hessen unterstützt die Einschätzung der Naturschutzinitiative e.V.

 

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Spessart: Behördlich genehmigte Tötung von Schwarzstorch und Rotmilan?

“In einer monatelangen Untersuchung wurden durch die Vogelexperten des anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbandes Gegenwind Flörsbachtal e.V. sowie einem anerkannten Gutachter das Vorkommen der streng geschützten Arten Schwarzstorch, Rotmilan und Wespenbussard am Rosskopf in Hessen und im angrenzenden bayrischen Auratal belegt”, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Gegenwind Flörsbachtal e.V..

Und weiter: "Schwarzstörche und Rotmilane besetzen bereits in den ersten Märztagen nach einem anstrengenden Flug aus ihren Winterquartieren in Spanien und Afrika wieder ihre Reviere rund um Flörsbachtal und Aura. Die Wälder des hessischen und bayrischen Spessart bieten ideale Nahrungs- und Brutstätten in Deutschlands größten weitgehend unzerschnitten Laubmischwaldgebiet. Eine ideale Thermik über den Waldgebieten lässt die Vögel auch weiter entfernt gelegene Nahrungsgebiete einfach erreichen. Im Laufe der langjährig durchgeführten Beobachtungen ist eine vermehrte Neuansiedlung an Brutpaaren festzustellen. Die idealen Lebensbedingungen sichern die Lebensgrundlagen der windkraftsensiblen Tiere, der Bestand erholt sich zusehends und besetzt den Luftraum um und über den Wald flächendeckend.

Aber frei nach Schiller " Es kann der friedlichste nicht in Ruhe Leben, wenn es der Windkraftindustrie nicht gefällt" sollen Windräder diesen Natur- und Artenschutzraum zerstören. Die Baugenehmigung der Windkraftanlagen am Rosskopf basiert nach der Auswertung den aktuellen Untersuchungen offensichtlich auf reinen Gefälligkeitsgutachten. Die Beobachtungszeiträume der von Juwi anheuerten Gutachter umfassen nur einen Bruchteil der von der Bürgerinitiative aufgewendeten Zeit. Die Folge sind, nach statistischer Logik, lückenhafte Erfassungen. Die Arbeit der BI hat im Laufe der mittlerweile 7 Jahre andauernden Untersuchungs- und Genehmigungsphase bereits mehrfach fehlerhafte Gutachten aufgedeckt was für den Projektierer JUWI und dessen Miteigentümer Kreiswerke MKK erhebliche Nachuntersuchungen zur Folge hatte. Im Ergebnis wurden von ursprünglich 12 beantragten Anlagen nur noch 6 genehmigt. Selbst JUWI hat in einem Schreiben an das Regierungspräsidium eingestehen müssen, dass keine der noch verbliebenen 6 Anlagen Naturschutzfachlich genehmigungsfähig ist. Nur schnelle politische Hilfe durch Anpassung von Verwaltungsvorschriften hat die Genehmigung dann letztendlich möglich gemacht. Die vorliegenden aktuellen Datenerhebungen der BI belegen jedoch schlüssig, dass Schwarzstorch und Rotmilan den Luftraum über den genehmigten Windkraftanlagen nach wie vor als ihr Revier betrachten und regelmäßig zur Nahrungssuche überfliegen. Damit besteht ein "in der Juristensprache "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" für die besonders scheuen und windkraftsensiblen streng geschützten Großvögel. Dieser Tatbestand ist als Straftatbestand zu werten und ist so im Gesetz verankert. Das aktuelle Gutachten wird nun dem Verwaltungsgericht in Frankfurt übergeben und in den laufenden Gerichtsprozess einfließen. Deutschland verstößt mit seiner derzeitigen Genehmigungspraxis gegen sämtliche internationale Abkommen sowie nationale und europarechtliche Verpflichtungen im Naturschutz!"

Quelle: Vorsprung Online

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europaticker: Windenergie: EU-Kommission stellt Wattenrat-Beschwerde gegen Repowering in Utgast ein

Wattenrat: Eingabe verlief, wie so oft bei Behörden, form-, frist- und fruchtlos

Seit 2015 berichtete der Wattenrat Ostfriesland der EU-Kommission in Brüssel detailliert über das Repowering im Windpark Utgast/Samtgemeinde Esens direkt am EU-Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“.
Der Landkreis Wittmund hatte den Ersatz der abgängigen Altanlagen gegen höhere und leistungsstärkere Enercon-Windkraftanlagen genehmigt. Dabei wurde es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Vogel- und Fledermausdaten vor der Genehmigung zu erheben.

Die neuen Anlagen wurden zudem nur 200-300 Meter vom Vogelschutzgebiet, in der auch die Umgehungsstraße Bensersiel rechtswidrig gebaut wurde.

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Wichtiges Urteil des VGH Hessen zum Rotmilan

VGH Hessen: AZ 9 B 2016/18 vom 14.05.2019

Zusammenfassung:

Das in der Genehmigung bestimmte Vermeidungskonzept erweist sich als ungeeignet, dem dort festgestellten Kollisions- und Tötungsrisiko für den Rotmilan zu begegnen. Belange des Natur- und Artenschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB sind bereits deshalb verletzt worden, weil für den im Vorhabengebiet auftretenden Rotmilan durch die beiden zu errichtenden WKA auch unter Berücksichtigung der in den Nebenbestimmungen Ziffern 6.7 bis 6.11 bestimmten Ablenkmaßnahmen ein erhöhtes Kollisions- und Tötungsrisiko besteht.

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Wenn den Juchtenkäfer das Windrad wurmt – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM

Der Windmühlen-Ausbau stockt und die Grünen sind sauer, hier in Person von Franz Untersteller (Bd90/Die Grünen), immerhin baden-württembergischer Umweltminister: „Es kann nicht sein, dass immer wenn irgendwo ein Vogel auftaucht, ganze Windkraftprojekte von vorne geplant werden.“

Allerdings, so vor zwei Jahren hörte sich der Grünen-Minister noch ganz anders an, da sagte er nämlich: „Artenschutz ist kein Steckenpferd hyperaktiver Naturschützer, sondern ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer Leben

Quelle: Wenn den Juchtenkäfer das Windrad wurmt – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM

Klima- und Artenkrise müssen gemeinsam gelöst werden – NABU

Windindustrie muss Auswirkungen auf betroffene Arten ernst nehmen Wirtschaftsminister Altmaier hat Vertreter*innen der Länder, von Umweltverbänden, Anti-Windkraft-Inititativen und der Windindustrie zum Krisengespräch eingeladen. Der NABU mahnt, dass die Artenschutzprobleme der Windenergie nicht wegzudiskutieren sind, vielmehr muss eine konstruktive Lösung her.

Der NABU kritisiert zudem eine Reihe von jüngsten Publikationen der Windbranche. Auch hier wird wieder einmal versucht, die Rolle der Windenergie als Gefährdungsfaktor für bestimmte Arten, wie den Rotmilan, herunter zu spielen. Dabei werden vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse völlig ignoriert.

Der NABU antwortet darauf nun mit einer Stellungnahme.

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