Die Bundesregierung will mit Innovationsausschreibungen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erproben. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (10/14065) vorgelegt, die Details dieser jährlichen Ausschreibungen zwischen 2019 und 2021 regeln soll.
Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu sorgen. Außerdem sollten Funktionsweise und Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien getestet und die Ergebnisse evaluiert werden, erklärt die Bundesregierung weiter.
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»Die Betreiber von Windkraftanlagen und ihre politischen Helfershelfer behaupten immer wieder, der Eindruck einer entsprechenden negativen Wirkung von Windkraftanlagen sei rein subjektiv. Mit der Zeit werde man sich an den Anblick von Windkraftanlagen ebenso gewöhnen wie an alle anderen Eingriffe in die Natur, die der Mensch in der Vergangenheit vorgenommen habe. Welche Argumente lassen sich dem entgegensetzen?«
Die französische Regierung arbeitet still und leise daran, sechs neue Europäische Druckwasserreaktoren (EPR) zu bauen.