Ein Windrad bei Braunsbach darf derzeit nicht betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Das Windrad steht unweit eines Brutwaldes für den geschützten Rotmilan.
Der Landesnaturschutzverband und der Naturschutzbund setzten beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Stopp für die erst kürzlich gebaute Anlage durch. Im Bezug auf den Rotmilan könne, so wörtlich, “ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko” durch die Rotorblätter nicht ausgeschlossen werden.
Zweifel an Baugenehmigung
Warum auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde, erschließe sich dem Gericht nicht. Auch bestünden Zweifel an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung.
Quelle: http://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/gericht-kritisiert-landratsamt-rotmilan-stoppt-windrad-in-braunsbach/-/id=1562/did=19233826/nid=1562/1e0api4/index.html


nämlich 88 Windkraftanlagen, noch in den letzten Dezembertagen durchgewunken wurden. Im Rahmen der „Aktion Abendsonne“ sollten noch schnell für viele Windkraftinvestoren die hohen Subventionssätze gesichert werden.“