EEG-Novelle untergräbt Rechtsstaat

EEG-Novelle untergräbt Rechtsstaat und darf nicht beschlossen werden.

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Atomausstieg – die Ignoranz wird teuer – WELT

Wegen mangelnder Rechtssicherheit steigen die Folgekosten des Atomausstiegs für die Deutschen immer weiter. Nun attestiert das Bundesverfassungsgericht der Regierung sogar Verfassungsbruch. Die Frage nach personellen Konsequenzen stellt sich.

Weiterlesen: Verfassungsbruch beim Atomausstieg – die Ignoranz wird teuer – WELT

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Gutachten zur EEG-Novelle 2020 und des lnvestionsbeschleunigungsgesetz

Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative in 57413| Gegenwind Frettertal vorgelegt durch RA Thomas Mock, Königswinter

Quelle und Download

In einem Gutachten für die BI Gegenwind Frettertal nimmt der Jurist und Anwalt Thomas Mock zu dem Gesetz und seiner fragwürdigen Begründung Stellung:

Eifelon.de berichtete

 

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PM Vernunftkraft: EEG-Novelle untergräbt Rechtsstaat

Ein neues Rechtsgutachten analysiert die geplante EEG-Novelle, die Windkraftanlagen zu einer Frage der „öffentlichen Sicherheit“ verklären will.

Das Gutachten beleuchtet Hintergründe des Passus und belegt dessen Unvereinbarkeit mit EU-Recht.

Am 30. Oktober 2020 soll der Bundestag über den Entwurf für ein novelliertes Erneuerbare Energien Gesetz beraten. Der Entwurf sieht vor, die Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit zu erheben. Die Bundesinitiative Vernunftkraft hatte in der Verbändeanhörung bereits erhebliche Bedenken geltend gemacht. Da der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf noch deutlicher zu Gunsten der Windkraftindustrie verändert wurde, hat der Verband ein Rechtsgutachten zu den geplanten Formulierungen erstellen lassen. Unter Berücksichtigung der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Passus den gezielten Versuch darstellt, höherrangiges EU-Recht zugunsten der Windkraftbranche zu unterlaufen. Ein solches Vorgehen könne vor dem EuGH keinen Bestand haben.

Aus dem Fazit:

„Wenn, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, von einem Mitgliedstaat Windenergieanlagen unter Missachtung des Unionsrechts als Belang der öffentlichen Sicherheit definiert werden, um über dieses Vehikel in den Anwendungsbereich einer Ausnahmeregelung in der Vogelschutz-RL zu gelangen, wird das in der Vogelschutz-RL vorgesehene – und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten stehende – Tötungsverbot umgangen. Die Rechtsprechung des EuGH belegt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können."

Die Auftraggeber appellieren dringend an alle Abgeordneten, auf Streichung jener Passage zu drängen. Dr. Nikolai Ziegler dazu:

„Windkraftanlagen eine Bedeutung für die öffentliche Sicherheit anzudichten, ist absurd. Es handelt sich leider nicht um eine Stilblüte, sondern um den Versuch, jedwede Kritik an Windkraftprojekten – wie sie von über 1000 Bürgerinitiativen wohlbegründet artikuliert wird - künftig per Handstreich abbügeln zu können. Um der nimmersatten Windkraftindustrie vollständigen Zugriff auf sensible Gebiete zu verschaffen, soll dieser Passus das EU-Recht beugen. Allein schon aus Respekt vor dem Rechtsstaat appellieren wir an alle Abgeordneten, sich diesem Vorhaben zu widersetzen.“

Kontakt:
Waltraud Plarre (Pressesprecherin Vernunftkraft)
Tel.: 01732362974
E-Mail: presse@vernunftkraft.de

Impressum
Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. e.V. Kopernikusstraße 9 10245 Berlin
Presse@Vernunftkraft.de

Das von der Kanzlei Caemmerer/Lenz erstellte Gutachten steht hier zur Ansicht und zum Download bereit.

 

 

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PM: Naturschutzinitiative e.V. (NI) – Geplante Änderungen des EEG nicht mit Unionsrecht vereinbar!

26.10.2020 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) ist geplant, in § 1 Abs. 5 EEG folgenden Passus in das EEG aufzunehmen:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

Das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragte rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers Prof. Dr. Martin Gellermann sowie ein Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Faller kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf die Ausnahmen vom Tötungsverbot (45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG und 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG) nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind.

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FDP im Bundestag stellt eine kleine Anfrage zur EEG Novelle

Die FDP im Bundestag stellt eine kleine Anfrage (Drucksache 19/23329) zur EEG Novelle und weiterer energierechtlicher Vorschriften.

Hieraus vier Fragen:

  • „Stuft die Bundesregierung Strom aus Kernenergie dabei als klimaneutral ein?
  • Welche Studien und Gutachten hat die Bundesregierung zur Vorbereitung des Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben?
  • Nach welchen Kriterien wurden die beteiligten Verbände ausgewählt?
  • Welche Organisationen und Einzelpersonen nehmen am StakeholderDialog zur geplanten Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage teil und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?“

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„Nationale Sicherheit“ im August 2020 unter die Lupe genommen

Die Bundesregierung will die erneuerbaren Energien zur Nationalen Sicherheit erheben.

Daraufhin hat “Verein Mensch Natur” die geplante „Nationale Sicherheit“ im August 2020 unter die Lupe genommen. Abgebildet ist der Strom im August 2020 von allen Windrädern an Land und auf See. Danach wäre es mit unserer „Nationalen Sicherheit“ nicht weit her. An vielen Tagen kaum oder kein nennenswerter Strom, also unsere künftige „Nationale Sicherheit“ wäre in August regelmäßig in größter Gefahr gewesen:

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Windkraft: An diesem Gutachten könnten die Pläne der Regierung scheitern – WELT

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung der Energiewende zum Durchmarsch verhelfen: Ein Privileg für Ökostrom soll den Widerstand gegen Windkraftanlagen brechen. Doch ein Gutachten bringt den Plan nun ins Wanken.

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Buchtipp: Ökologische Nachverdichtung – Gestaltungsmöglichkeiten für Bebauungspläne der kommunalen Innenentwicklung

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

 

Der Leitfaden kostet 15 € zzgl Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

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Ausbau “Erneuerbarer Energien” soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden

Von Holger Douglas
Rechtliche Auseinandersetzung um den Bau neuer Anlagen könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« niedergebügelt werden.

Gegen den Bau neuer Windräder können sich Betroffene künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie klagen. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. Sogenannter Ökostrom soll jetzt das neue Heiligtum der Energiewende werden und einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«

Am 13. März 2018 hielt Peter Geisinger (Vernunftkraft Odenwald) eine Vortrag mit dem Titel: “Die Energiewende – ein totalitäres Projekt?” 
Heute würde er das Fragezeichen vermutlich weglassen.

Weiterlesen: Unantastbarer Sonderstatus für Windräder | TE

Aufgegriffen wurde das Thema von Autoren der “Welt”

Ökostrom soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden – mit weitreichenden Folgen | Welt

Weitere Artikel:

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Bundesregierung demontiert Naturschutz – Freie Bahn für die Windlobby? – EIFELON

Still und leise hat die Bundesregierung auf Druck der Windlobby weitere Schritte eingeleitet, um die angeblichen Hindernisse für den flächendeckenden Ausbau der Windenergie auszuräumen: Neben dem Investionsbeschleunigungsgesetz und der Bundeskompen-sationsverordnung wurde eine Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2021) auf den Weg gebracht.

Erklärtes Ziel ist es, Bauvorhaben im Namen des Klimaschutzes von naturschutzrechtlichen Beschränkungen vollständig zu befreien. Sollten alle drei Rechtsnormen in Kraft treten, so wäre dies ein schwerer Schlag gegen den Naturschutz in Deutschland. EIFELON hat dazu Heinz–Rüdiger Hugo von der ArbeitsGemeinschaft-Windenergie Eifel+Börde (AGW) um eine erste Einschätzung gebeten:

Weiterlesen: Eifel: Bundesregierung demontiert Naturschutz – Freie Bahn für die Windlobby? – EIFELON

Mehr zum Thema auf der Webseite der AGW , hier.

Verwaltungsgericht und vogelmordende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern« | TE

VG Hannover – Az.: 12 A 6994/17

Quelle: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/streit-um-genehmigung-fur-die-errichtung-von-acht-windenergieanlagen-in-der-gemeinde-emmerthal-192381.html

Kolumne von Holger Douglas – Tichys Einblick

Der Umweltschutzverband LBU will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf.

Weiterlesen: Verwaltungsgericht und vogelmordende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern«

Zusammenfassung der Entscheidung – Video:
https://www.facebook.com/keinewindkraftimemmertal/videos/733208670871118

Olpe: BI “Gegenwind e.V.” siegt bei Gericht gegen “Grüne”

Der Wahlkampfflyer der Olper Grünen verstößt gegen das Urheberrecht des Vereins Gegenwind. Dieser erhebt nun weitere Vorwürfe gegen die Grünen.

Auf Antrag des Vereins Gegenwind Olpe Drolshagen Wenden e.V hat das Landgericht Bochum eine einstweilige Verfügung gegen den Ortsverband Olpe von Bündnis 90/Die Grünen erlassen. Die Grünen dürfen das Grafikdesign, das der Verein Gegenwind auf seinen Wahlkampf-Bannern verwendet, ohne dessen Zustimmung nicht mehr vervielfältigen und verbreiten. Andernfalls könne ein Strafgeld bis zu 250.000 Euro fällig werden. Die Grünen haben dem Verein Gegenwind außerdem Auskunft über die Herkunft, Menge und Kosten der Vervielfältigungsstücke zu erteilen sowie die Kosten des Gerichtsverfahren (Streitwert 20.000 Euro) zu tragen. Das teilte der Verein Gegenwind am Sonntag in einer Pressemitteilung mit.

Weiterlesen Westfälische Rundschau

WP vom 11.11.2020Nachdem die Initiative Gegenwind mit einer richterlichen Verfügung gegen die Olper Grünen Erfolg hatte, haben jetzt die Grünen gesiegt.

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Urteil: Keine Windkraftanlagen nahe denkmalgeschützter Burg Münzenberg

Gericht/Institution: VG Gießen
Erscheinungsdatum: 16.09.2020
Entscheidungsdatum: 15.09.2020
Aktenzeichen: 1 K 4076/17.GI

Das VG Gießen hat entschieden, dass in unmittelbarer Nähe der denkmalgeschützten Burg Münzenberg keine vier Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.

„Urteil: Keine Windkraftanlagen nahe denkmalgeschützter Burg Münzenberg“ weiterlesen

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ZDF | Frontal 21 wirbt für Windkraft

ZDF | Frontal 21 | 15. September 2020

Frontal 21 verletzt Neutralitätsgebot und wirbt für den Ausbau von Windkraftanlagen!

 

Frontal 21
“Das müssen Windkraftbauer aus Unterfranken erleben, die in der Rhön zehn Windräder bauen wollen. Als sie die genehmigten Anlagen gegen kleinere, moderne austauschen wollen, beginnt ein jahrelanger Rechtsstreit. Der bayerische Ministerpräsident hätte mit einer Gesetzesänderung helfen können. Aber die CSU sorgte im vergangenen Juli dafür, dass die Bürger heute vor einem Desaster stehen. Bereits fertige Turmfundamente müssen womöglich weggesprengt werden. Ein Millionenschaden droht. Dabei liegt Bayern weit hinter seinen Plänen zum Ausbau der regenerativen Energien zurück.”

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