Neues Video der DSGS e.V.: Ruhelos durch Windräder

Und immer wieder ist zu hören: -Nach dem Repowering finde ich keine Ruhe mehr-. Die Windkraft raubt Natur und Mensch den Frieden.

Bisher veröffentlichte Videos unter:

Video-Serie des DSGS e.V.: Schallopfer berichten

und https://www.youtube.com/channel/UCkoHNBKOoDUQmkHzA0ox86w/videos

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SWR: Werbefilm für die Windkraft mit dem Titel „Landleben 4.0 – Heimat im Hunsrück”

>>Am 29. März sendete der SWR im Format Landleben einen Werbefilm für die Windkraft mit dem Titel: „Landleben4.0 Heimat heute im Hunsrück“. 

Besser kann man so etwas nicht machen und die Menschen einlullen und ihnen die schöne heile Welt suggerieren. Häufig geschickt Windräder in den schönsten Sonnenuntergängen aufgenommen – wer verfällt da nicht in Begeisterung?! 

Die durch Infraschall und Schattenwurf gequälten Menschen kommen nicht zu Wort. Mit keinem Wort wird die Zerstörung der Landschafts- und Naturräume erwähnt. Mit keinem Wort wird der bis heute anhaltende Widerstand beschrieben. 

Bitte unbedingt diesen Film ansehen, damit wir verstehen, mit welchen Methoden die Menschen in die Irre geleitet werden. 

Bedenklich, dass sich öffentlich-rechtliches Fernsehen, für eine solche Kampagne hergibt.<<

Mit Dank an WP für den Hinweis!

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Professor für elektrische Energietechnik: Kein Strom mehr für Deutschland

Tichys Einblick vom 17.04.2019 – Von Holger Douglas

In wenigen Jahren sollen die letzten Kohle- und Kernkraftwerke vom Netz gehen und stillgelegt werden. Woher dann der Strom kommen soll, weiß niemand. Sicher ist nur: Wind und Sonne schaffen es nicht.

Mit diesen Voraussagen meldet sich jetzt Professor Harald Schwarz zu Wort, Lehrstuhlinhaber Energieverteilung und Hochspannungstechnik an der BTU Cottbus-Senftenberg. Er hatte vor einem Jahr an einer Studie für das brandenburgische Wirtschaftsministerium über eine sichere Stromversorgung mitgearbeitet. Jetzt erschien in der regionalen Zeitschrift »Lausitz-Magazin« ein ausführliches Interview (ab Seite 45) mit ihm, in dem beispielhaft die dramatischen Fehler der »Energiewende« deutlich werden.

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Windenergie, Infraschall und das Schweigen im Umwelt-Bundesamt

Kürzlich erschien im Deutschen Ärzteblatt eine Übersicht zum Thema Windenergie und Infraschall. Festgestellt wurde, daß jene Länder besonders wenig nach Gesundheitsrisiken forschen, die am meisten Windräder haben. So seien in Deutschland, der drittgrößten Windrad-Nation der Welt, lediglich zwei (medizinische) Studien durchgeführt worden. Besonders desintereesiert ist das Umweltbundesamt.


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Klimaschutz: Wie die FDP die Freiheit aufgibt

Jeder Tag, an dem hierzulande noch Kohlekraftwerke laufen, an dem Benzin- und Dieselfahrzeuge die Straßen füllen und Erdgasheizungen für angenehme Raumtemperaturen sorgen, ist ein guter Tag für die Bürger in Deutschland. Bringt uns doch jeder dieser Tage dem Zeitpunkt näher, an dem die politisch angestrebten Klimaziele endgültig nicht mehr erreichbar sind. Und spätestens dann implodiert die Klimaschutzideologie, weil sich ihre Gebote nicht nur als unnötig, sondern auch als nicht umsetzbar erwiesen haben.

Liberale ohne Prinzipien

Mit ihrer Forderung nach einem europaweiten Emissionshandel in allen Sektoren der Wirtschaft unterwirft sich die FDP dem kollektivistischen Ungeist. Das ist nicht marktwirtschaftlich, sondern ein Schritt in die Klimadiktatur.


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Steigende Energiearmut

Achgut.com – News-Redaktion vom 18.04.2019

„Energiearmut ist… ein zunehmendes Problem in Deutschland“, beginnt eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Mit „Energiearmut“ meinen sie allerdings nicht Energiemangel, weil zeitweise nicht hinreichend Strom erzeugt werden kann, sondern Menschen, die zu arm sind, um ihre Stromrechnungen zu bezahlen. Nicht gefragt wurde aufgrund welcher Politik die hohen Preise zustande kommen.

Fast 343.900 Haushalten ist im Jahr 2017 der Strom abgeschaltet worden, weil die Rechnungen nicht bezahlt worden waren. Die Zahl dieser Stromsperren liegt etwa vier Prozent über denen des Vorjahres (330.254), wie aus der Antwort (19/8879) auf die zitierte Kleine Anfrage (19/8383) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Mehr erfahren bei Achgut.com

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Rhein-Hunsrück-Kreis: Windenergieanlagen in der Gemeinde Horn dürfen nicht gebaut werden

Gebiet von einer Windkraftnutzung im Hinblick auf das Vorkommen des Schwarzstorchs ausgeschlossen!

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises erteilte der Rechtsvorgängerin der beigeladenen Gesellschaft unter dem 29. Dezember 2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Bereich der Ortsgemeinde Horn (Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 92 m). Für diese Anlagen und eine geplante dritte WEA war bereits am 22. Juli 2013 ein Vorbescheid im Hinblick auf eine seinerzeit geplante Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Simmern erteilt worden. Der gegen diesen Vorbescheid erhobene Widerspruch des NABU Rheinland-Pfalz, eines Naturschutzverbandes, wurde vom Kreisrechtsausschuss am 24. Februar 2016 zurückgewiesen; eine Klage wurde seinerzeit nicht erhoben. In dem Flächennutzungsplan in der 13. Änderungsfassung ist das hier betroffene Gebiet von einer Windkraftnutzung im Hinblick auf das Vorkommen des Schwarzstorchs ausgeschlossen. Nach Erstellung einer Raumnutzungsanalyse im Jahr 2016 wurde der Genehmigungsantrag für die dritte WEA zurückgenommen.

Der gegen die Genehmigung vom 29. Dezember 2016 erhobene Widerspruch des NABU Rheinland-Pfalz wurde vom Kreisrechtsausschuss des Beklagten zurückgewiesen. Mit der anschließenden Klage macht der NABU Rheinland-Pfalz geltend, die Genehmigung verstoße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften zum Schutz von Rotmilan, Schwarzstorch und Wespenbussard sowie gegen den Flächennutzungsplan und das Landesentwicklungsprogramm IV.

Die Klage hatte Erfolg. Die angegriffene Genehmigung, so das Gericht, sei rechtswidrig. Im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung habe die Genehmigung im Hinblick auf den Schutz des Rotmilans und des Schwarzstorchs nicht erteilt werden dürfen. Die bezüglich des Rotmilans eingeholte Raumnutzungsanalyse sei mangelhaft und eine solche fehle hinsichtlich des Schwarzstorchs gänzlich, obwohl sie erforderlich sei. Die im Verfahren vorgelegte Raumnutzungsanalyse zum Rotmilan sei nicht geeignet, hinsichtlich des Rotmilans das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. das Vorliegen des Störungstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ausreichend auszuschließen. Diese Raumnutzungsanalyse habe wesentliche Zeiträume für die Erfassung des Flugverhaltens der beiden in einem Abstand von zwischen 1.095 m bzw. 1.420 m von der WEA 2 und 1.335 m bzw. 1.770 m von der WEA 1 entfernt nistenden Rotmilanpaare, deren Beobachtung nach dem hier geltenden „Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ (Naturschutzfachlicher Rahmen) wegen der Lage der Horste im 1.500 m-Bereich zu den WEA unabdingbar sei, nicht berücksichtigt. Die gesamte Zeit der Balz, des Nestbaus und die frühe Brutphase sei von den erst am 3. Mai 2016 begonnenen Beobachtungen nicht abgedeckt, obwohl diese nach den Vorgaben des Naturschutzfachlichen Rahmens schon im März beginnen müssten.

Ohne vorherige Raumnutzungsanalyse sei hinsichtlich des Schwarzstorchs der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegeben. Nach Aktenlage bestehe kein Zweifel daran, dass sich jedenfalls im 1.000 m-Bereich zu einer WEA ein im Jahr 2012 und noch im Jahr 2014 besetzter Schwarzstorchhorst befunden habe. In ca. 3.600 m Entfernung befinde sich ein durchgehend seit 2013 besetzter Horst. Damit hätte nach dem Naturschutzfachlichen Rahmen wegen der Lage im 3.000 m-Tabubereich vorab eine Funktionsraumanalyse durchgeführt werden müssen; ihre Unterlassung sei rechtswidrig, selbst wenn der Horst im 1.000 m-Ausschlussbereich im Jahr 2016 keinen Bestand mehr gehabt habe. Der Fortpflanzungsbereich des Schwarzstorchs von 200 m um den Horst als Niststätte gelte nach dem Naturschutzfachlichen Rahmen erst nach mehr als fünf Jahren Nichtnutzung als aufgegeben.

Es komme daher nicht mehr auf die in der Widerspruchsentscheidung weiter erörterten möglichen Verstöße und Beeinträchtigungen an.

Quelle

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11. April 2019, 4 K 269/18.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.

 

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Unsere Energieversorgung wird immer fragiler

Die Titanik „deutsche Energieversorgung“ hat Kurs auf den Eisberg. Alle Fachleute und alle Politiker mit Verstand wissen es. Dennoch ist niemand in Sicht, der ernsthaft das Ruder umreißen will oder kann. Ex oriente lux? Aber lesen Sie selber die Analyse eines zuständigen Fachexperten aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU).

Quelle:  Eike-Klima-Energie

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Die Lügenpackung vom sauberen Strom der aus der Steckdose kommen soll

Von Holger Douglas

Mit trickreichen Vorgaben macht der Gesetzgeber seinen Kunden weiß, sie würden sauberen Strom kaufen. Die vorgeschriebene Stromkennzeichnung ist eine absurde Lügenpackung.


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Leuchtende Augen im Umweltausschuss des Bundestages: Neue Steuern für CO2 winken

Von Holger Douglas

Egal wofür oder wogegen eine Steuer eingeführt werden soll, immer ist gleich eine Mehrheit der Berufspolitiker dafür.


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Woher kommt der Strom? Die Kohle-Stadt Hamburg. 14. Woche

Ist Windstrom aus dem hohen Norden ideal für Hamburg? Offenbar nicht: 94 Prozent des in Hamburg verbrauchten Stroms ist Strom aus fossilen Energieträgern. Genauer gesagt vor allem aus Steinkohle. Strom erzeugt aus Steinkohle, die aus aller Welt mit Schweröl betriebenen Schiffen nach Hamburg geschippert wird. SPD und Grüne verantworten diesen anachronistischen Zustand.


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Die bisherigen Artikel der Kolumne “Woher kommt der Strom?” mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.

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Erbitterter Streit: Seeadler gegen Windkraft

Plötzlich stand er da mitten im Feld. Ein hoher Mast mit einem Lautsprecher. Der Jäger Michael Schmolinski hat ihn zufällig entdeckt. Der Lautsprecher beschallt eine Nisthilfe für den Adler. “Dass das so eine Anlage ist, damit hätte ich nie gerechnet. Dass man zu solchen Mitteln greift. Das hat nur die Funktion, dass der Vogel vergrämt werden, sich hier nicht niederlassen soll.” Denn auf dieses und auf andere Felder im mecklenburgischen Kreien will eine Windkraftfirma 14 Windräder stellen – jedes über 200 Meter hoch.

Nistplatz vs. Lautsprecheranlage – der Konflikt in Kreien um neue Windräder wird in der Höhe ausgetragen.

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Beitrag des NDR.

 

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